Steuer am

Jedes Jahr im Mai ist es wieder soweit: Die meisten Steuerzahler müssen eine Steuererklärung machen und dafür viele Unterlagen und Belege sammeln. Das Ergebnis der Steuererklärung, der Steuerbescheid, kommt oft erst Monate später. Die Berechnung der Steuern ist wegen der vielen deutschen Steuergesetze nicht ganz einfach. Welche Möglichkeiten Sie zur Berechnung einer Steuerrückzahlung haben, erfahren Sie hier.

Überblick

  • Einkommensteuer und Lohnsteuerjahresausgleich
  • Steuererstattung selber berechnen
  • Steuerprogramme
  • Steuerberater
  • Fazit

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

 

Einkommensteuer und Lohnsteuerjahresausgleich

Die für den normalen Steuerzahler wichtigste Steuer ist die Einkommensteuer. Sie wird auch als Lohnsteuer bezeichnet. Normalerweise wird diese im laufenden Jahr im Voraus berechnet, gleich vom Einkommen abgezogen und direkt an das Finanzamt überwiesen. Im darauf folgenden Jahr werden die tatsächlich zu zahlenden Steuern berechnet und mit den im Voraus gezahlten Steuern verglichen. Wurde mehr bezahlt, bekommt man eine Steuererstattung.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Steuernachzahlung geleistet werden muss, weil die gezahlten Steuern weniger waren, als die tatsächliche Steuerlast. Das passiert oft, wenn die gewählten Steuerklassen 3 und 5 sind oder wenn hohe Freibeträge bei der Vorauszahlung der Steuern berücksichtigt wurden. Der Vergleich der gezahlten mit den tatsächlich fälligen Steuern wird im Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.

Steuererstattung selber berechnen

Die Steuererstattung kann von einem Steuerberater sehr genau berechnet werden. Auch die Steuerprogramme sind hier eine große Hilfe. Dazu aber später mehr. Mit einigen Rechenschritten kann man selbst ungefähr berechnen, ob eine Steuererstattung kommt oder eine Nachzahlung fällig ist.

Zunächst wird das Jahreseinkommen berechnet. Dabei werden alle monatlichen Einkünfte addiert. Hinzu kommen noch Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und Gratifikationen. Geldwerte Vorteile für andere Leistungen des Arbeitgebers, wie Firmenwagen oder Firmenwohnung werden ebenfalls mit berechnet.

Von diesem Ergebnis wird anschließend der Grundfreibetrag abgezogen. Für das Jahr 2015 sind das 8.472 Euro für Singles oder 16.944 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag ist kein fester Wert, er wird normalerweise jährlich erhöht.

Als nächstes werden die Werbungskosten abgezogen, wenn die Summe der Werbungskosten höher ist, als der Werbungskostenpauschbetrag. Der liegt seit 2011 bei 1.000 Euro für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Liegen die Werbungskosten darunter, werden 1.000 Euro pauschal abgezogen.

Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel die folgenden Ausgaben:

  • – Bewerbungskosten
  • – Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • – Ausgaben für Arbeitsmittel und Dienstkleidung
  • – Kosten für ein Arbeitszimmer
  • – Regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstätte

Das ist nur eine kleine Auswahl. Hier gilt: Besser zu viel Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben, als zu wenig. Es ist für das Finanzamt leicht, Kosten nicht anzuerkennen. Belege nachzureichen, die nachträglich anerkannt werden, ist viel komplizierter.

Im nächsten Schritt werden die Sonderausgaben vom verbliebenen Einkommen abgezogen.

Vom Finanzamt als abzugsfähig anerkannt werden in der Regel:

  • – Vorsorgeaufwendungen und Rentenbeiträge für gesetzlich geförderte Renten
  • – Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner
  • – Kirchensteuern
  • – Beiträge zur Lebensversicherung oder Risiko-Lebensversicherung
  • – Kosten für Steuerberatung

Auch diese Aufstellung zeigt nur einen kleinen Teil der Möglichkeiten. Welche Kosten vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft kommt es auf einen Versuch an.

Jetzt werden noch die außergewöhnlichen Belastungen, wie zum Beispiel Krankheits- oder Beerdigungskosten berücksichtigt. Allerdings gilt hier ein Betrag von 1 bis 7 Prozent als zumutbar. Außergewöhnliche Belastungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie über diesem Wert liegen.
Mit dem verbliebenen Jahreseinkommen können jetzt die Steuern berechnet werden.

Die Höhe der Steuern ist dabei von der Steuerklasse und dem Jahreseinkommen abhängig. Der Steuersatz liegt zwischen 14 und 45 Prozent. Welcher Steuersatz bei welchem steuerrelevanten Einkommen angesetzt wird, kann in den jeweils für das Jahr gültigen Einkommensteuertabellen abgelesen werden.

Diese Tabellen sind im Internet zu finden, zum Beispiel auf http://steuertabelle.com.de. Der aus den Steuertabellen ermittelte Betrag wird von den tatsächlich gezahlten Steuern abgezogen. Als Ergebnis bekommt man eine Vorschau auf das Ergebnis des Lohnsteuerjahresausgleichs.

Steuerprogramme

Die gerade beschriebenen Berechnungen sind nicht sehr komplex. Es ist trotzdem nicht auszuschließen, dass bei der manuellen Berechnung Fehler gemacht werden oder dass wichtige Eingaben vergessen werden.

Hier helfen spezielle Programme, mit denen die Steuern berechnet werden. Ein großer Vorteil ist, dass die Steuerprogramme Schritt für Schritt nach den Beträgen und Angaben fragen. So wird nichts vergessen.

Die meisten Programme können aus den Eingaben direkt eine Steuererklärung machen und die entsprechenden Formulare drucken. Damit bekommt man nicht nur eine zuverlässige Angabe, ob eine Steuererstattung kommt, sondern auch die Dokumente für das Finanzamt. Auf dem Markt für Steuerprogramme gibt es eine gute Auswahl. Die bekanntesten Programme davon sind:

  • – WISO SteuerSparbuch
  • – Taxman
  • – SteuerSparErklärung
  • – QuickSteuer
  • – STEUEReasy

Verschiedene Tests haben ergeben, dass es keinen klaren Gewinner gibt. Die meisten Programme rechnen zuverlässig und genau. Unterschiede gibt es in der Benutzerfreundlichkeit und im Angebot an zusätzlichen Leistungen, wie Support per E-Mail oder Telefon.

Steuerberater

Wer ganz sicher gehen will, dass er so wenig Steuern zahlt wie möglich, wendet sich an einen Steuerberater. Das sind Profis, die eine maximale Steuererstattung erreichen.

Ein Steuerberater darf sich nur so nennen, wenn er die vorgeschriebene Prüfung zum Steuerberater abgeschlossen hat und von der zuständigen Steuerberaterkammer offiziell zum Steuerberater bestellt wurde.

Die Leistungen eines Steuerberaters sind nicht kostenlos. Abgerechnet wird nach der Steuerberatergebührenverordnung. Die Beauftragung eines Steuerberaters kostet in den meisten Fällen mehr, als Steuerprogramme. Dafür ist die Leistung aber auch besser, denn ein guter Steuerberater kennt nahezu alle legalen Möglichkeiten, damit die Steuererstattung möglichst hoch ist.

Fazit

Die deutschen Steuergesetze sind nicht für jeden einfach zu verstehen. Dennoch ist es möglich, eine Steuererstattung selbst zu berechnen. Wenn man aber genauer wissen will, was bei der Steuererklärung herauskommt, ist die Anschaffung eines Steuerprogramms oder die Beauftragung eines guten Steuerberaters der bessere Weg.

Bildquelle: © MK-Photo – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2