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Bei Steuerschulden versteht das Finanzamt keinen Spaß. Wenn hohe Steuernachzahlungen drohen und man nicht die entsprechenden finanziellen Rücklagen gebildet hat, kann einem schnell Angst und Bange werden. Eine Lösung muss her – aber welche nur? Für diesen Artikel haben wir sämtliche Möglichkeiten recherchiert, die Sie haben, um das Problem der Steuerschulden zu beseitigen. Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das alles finden Sie in diesem Artikel:

  • Steuerschulden im falschen Moment
  • Steuerbescheide mit Nachzahlungen hinauszögern
  • Ein Darlehen bei der Bank aufnehmen
  • Geld von Verwandten oder Freunden leihen
  • Einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt stellen
  • Gezielte Strategien mit dem Steuerberater ausarbeiten

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Steuerschulden im falschen Moment

Wenn Sie von Steuerschulden übermannt werden, können Sie auf verschiedene Ansätze zurückgreifen, um eine Vollstreckung des Finanzamts zu vermeiden. Selbstständige sollten vor allem die folgenden Schritte in Erwägung ziehen, wenn absehbar ist, dass das Kleingeld für kommende Steuernachzahlungen fehlt:

  • 1. Steuerbescheide mit Nachzahlungen hinauszögern
  • 2. Ein Darlehen bei der Bank aufnehmen
  • 3. Geld von Verwandten oder Freunden leihen
  • 4. Einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt stellen
  • 5. Einen Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt stellen
  • 6. Gezielte Strategien mit dem Steuerberater ausarbeiten

Im Folgenden werden wir Ihnen jede dieser einzelnen Schritte und Möglichkeiten etwas genauer vorstellen und Ihnen jede Menge interessanter Tipps und Tricks hierzu an die Hand geben.

Wichtig: Reagieren Sie möglichst frühzeitig!

Im Optimalfall sollten Sie schon direkt mit den entsprechenden Schritten und Maßnahmen beginnen, wenn Sie wissen, dass Steuerzahlungen auf Ihr Unternehmen zukommen und Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.

Denn wenn Sie nicht früh genug aktiv werden, kann es sein, dass Ihnen großer Ärger vom Finanzamt droht, bis hin zu hohen Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen.

Steuerbescheide mit Nachzahlungen hinauszögern

Wenn das vergangene Geschäftsjahr besser gelaufen ist, als man erwartet und vor allem angegeben hat, drohen oft teilweise hohe Steuernachzahlungen. Wenn für die Nachzahlungen nicht das erforderliche Kapital vorhanden ist, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Die Fristverlängerung bezieht sich dabei auf die Angabe der Einkommenssteuer.

Sie können auch eine Körperschaftssteuererklärung beantragen. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September des Folgejahres (gemessen an dem Jahr, für das die Steuernachzahlung gezählt wird) ist meist ohne Probleme möglich.

Wer bis zum 31. Dezember des Folgejahres keine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat, und auf diese Weise die frühzeitige Entstehung von Steuernachzahlungen vermeiden möchte, der sollte sich unbedingt von einem Steuerberater helfen lassen. Zudem sollte man für den Fall auch beim Finanzamt eine Empfangsvollmacht für den Steuerberater zusenden lassen.

Das Finanzamt bekommt dann nämlich die Information, dass sich fortan ein Steuerberater um den Jahresabschluss kümmert – auf diese Weise gibt es meist sogar schon automatisch eine Fristverlängerung der Abgabe der Steuererklärung bis zum Ende des Folgejahres.

Nun gibt es noch die Möglichkeit, sich mithilfe des Hinauszögerns einer Unterlagen und Angaben ein wenig Luft zu verschaffen. Wenn das Ende einer Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- oder Betriebsprüfung absehbar ist und hohe Steuernachzahlungen drohen, kann die Zahlung gezielt verzögert werden. Eine Verzögerung können Sie mit den folgenden Maßnahmen bewirken:

* Während der Prüfung können Sie darum bitten, ausnahmsweise eine Fristverlängerung zur Vorlage von den angeforderten Steuerunterlagen zu bekommen. Das geht zum Beispiel, wenn Sie als Grund hierfür eine enorme Arbeitsüberlastung nennen.

Gewonnene Zeit: Bis zu vier Wochen

Wenn Ihre Unterlagen vorliegen, sollten Sie vor der offiziellen Beendigung der Betriebsprüfung um eine Schlussbesprechung bitten. Hierbei können Sie um eine Vorbereitungszeit bitten, die Ihnen weitere, wertvolle Zeit verschaffen kann.

Gewonnene Zeit: Bis zu zwei Wochen

Nun sollten Sie noch im Rahmen der Schlussbesprechung um eine Einwendungsfrist für den Prüfungsbericht bitte. Das wird Ihnen weitere, wertvolle Wochen schenken.

Gewonnene Zeit: Bis zu vier Wochen

In Summe können Sie mit diesen Maßnahmen also ganze 10 Wochen Zeit gewinnen. Wertvolle Wochen also, in denen Sie für einen finanziellen Grundstock sorgen können, mit dem sich die Steuernachzahlung decken lässt.

Wer sich besonders geschickt anstellt, kann mithilfe dieser Verzögerungstaktik die Fälligkeit von Steuernachzahlungen sogar um bis zu vier Monate nach hinten verschieben.

Ein Darlehen bei der Bank aufnehmen

Wenn Ihnen besonders hohe Steuernachzahlungen drohen und selbst eine Verzögerung keinen Sinn mehr ergeben würde, um die erforderlichen Rücklagen zu bilden, sollten Sie schleunigst zusehen, dass Sie sich das nötige Kleingeld besorgen.

Auch wenn keine Zeit mehr bleibt, weil der Nachzahlungsbescheid bereits im Briefkasten eingetroffen ist, bleibt häufig nicht mehr viel Freiheit für Alternativen.

Eine Möglichkeit, sich in diesem Fall noch rechtzeitig zu retten, ist ein Darlehen bei der Bank aufzunehmen. Dazu sollten Sie mit Ihrer Bank klären, inwiefern und vor allem zu welchen Konditionen Ihnen ein Darlehen gewährt werden kann, um die Schulden zu begleichen.

Wenn es sich um Steuernachzahlungen um nicht als Betriebsausgaben abziehbare Steuern wie zum Beispiel Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag oder Gewerbesteuer handelt, müssen Sie die Schuldzinsen (die Zinsen, die beim Bankdarlehen anfallen) aus eigener Tasche zahlen. Das ist zwar etwas ärgerlich, doch leider nicht vermeidbar. Der Vorteil ist, dass Sie schnell an das erforderliche Geld kommen und monatlich die Raten für das Darlehen abzahlen können.

Achtung: Gerade bei Selbstständigen werden in der Regel aufgrund der fehlenden Sicherheiten sehr hohe Zinsen auf den Kredit verlangt. Darum sollten Sie verschiedene Angebote prüfen und und wirklich nur, wenn Sie ein gutes Angebot haben, ein Darlehen bei der Bank aufnehmen. Andernfalls gibt es nämlich auch noch eine weitere Möglichkeit, um an das nötige Kleingeld zu kommen…

Geld von Verwandten oder Freunden leihen

Die Zinsen, die Sie unnötigerweise an die Bank zahlen würden, können Sie natürlich auch lieber einem Freund oder Verwandten zahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen Sie hierbei sogar wesentlich günstiger davon, als wenn Sie einen Kredit bei der Bank aufnehmen würden.

Als Konditionen für das „Familien-Darlehen“ erkennt das Finanzamt die banküblichen Zinsen an. Aus diesem Grund gilt, dass selbst wer nicht damit plant, das Geld bei der Bank auszuleihen, sondern sich das Geld bei Verwandten leihen möchte, sich ein schriftliches Angebot von einer Bank einholen sollte. Das Angebot sollten Sie aufbewahren und bei Ihren Steuerunterlagen als Nachweis für die Fremdüblichkeit abheften.

Tipp: Eheleute, die sich gegenseitig ein Darlehen gewähren, können nach den BFH-Urteilen eine ganze Menge Geld in Form von Steuern sparen, die auf die Zinsen für das gewährte Kapital anfallen würden.

Einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt stellen

Es ist möglich, die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu stunden – ganz oder zumindest teilweise. Allerdings ist hier eine Voraussetzung, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet werden würde. Die Stundung soll meist nur auf Antrag und gegen eine Sicherheitsleistung gewährt werden.

Aber: Eine Stundung der Steuern, die bereits fällig sind, kann nicht für die Umsatzsteuer oder Lohnsteuer gewährt werden. Das liegt daran, dass diese Steuern nur von Ihnen threuhänderisch verwaltet und direkt abgeführt werden müssen!

Kostenpunkt Stundung: Eine Stundung ist leider nicht kostenlos möglich. Das Finanzamt verlangt für die Stundung nämlich Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat, an dem die Zahlung der Steuerschuld unterbleibt. Wer auf eure Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamts übrigens nicht reagiert, der riskiert Säumniszuschläge die sehr teuer werden können. Sie betragen 1 Prozent pro Monat! Es lohn sich also sehr, einen Antrag auf Stundung beim Finanzamt zu stellen.

Wenn die Voraussetzungen für eine Stundung nicht vorliegen, dann kann die Finanzkasse auch eine Ratenzahlung der ausbleibenden Steuerzahlungen ermöglichen. Hierbei gelten in etwa dieselben Konditionen und Regeln, wie bei der Stundung. Pro Monat also 0,5 Prozent Zinsen auf die rückbleibende Steuerschuld.

Gezielte Strategien mit dem Steuerberater ausarbeiten

Wenn Ihnen Steuernachzahlungen für das vergangene Jahr drohen, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater einschalten. Ein Steuerberater kennt sich bestens mit der Materie aus und kann für Sie den Gewinn, den Sie im Vorjahr erhielt haben, unter Umständen vor dem Finanzamt runterrechnen und auf diese Weise die Steuernachzahlung minimieren.

Bildquelle: © alphaspirit – Fotolia.com

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