Eigentlich war der Kinderzuschlag eingeführt worden, um Eltern, insbesondere den Alleinerziehenden, ein Abrutschen in Hartz IV zu ersparen. Doch leider ging der Kinderzuschlag mehr oder weniger daneben – zumindest bei den Alleinerziehenden…

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Was hat sich die Politik dabei nur gedacht?

Das eigentliche Ziel des Kinderzuschlags war es, die Armut bei Eltern zu vermeiden. Er sollte nämlich verhindern, dass die beziehenden Eltern in den Bezug von Hartz IV geraten. Nun haben Alleinerziehende allerdings das weitreichende Problem, dass der Kinderzuschlag kaum zur Entfaltung kommen kann. Denn der Kinderzuschlag wird um Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente reduziert. Diese gelten nämlich als Einkünfte des Kindes und werden dem Kinderzuschlag in voller Höhe angerechnet.

Im Klartext bedeutet das, dass Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente vom höchstmöglichen Kinderzuschlag abgezogen werden. Was soll den Alleinerziehenden dann noch vom Kinderzuschlag übrig bleiben?

Bildquelle: © st-fotograf – Fotolia.com

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