Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt, springt der Staat ein – und zahlt einen Unterhaltsvorschuss. In diesem Jahr treten Neuregelungen in Kraft, die Alleinerziehende nun wissen sollten!

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Unterhaltsvorschuss wenn der Ex nicht zahlt

Für Alleinerziehende ist es eine besonders schwierige Situation, wenn der Ex seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt. Nicht selten verfügen alleinerziehende Elternteile nur über ein geringes Einkommen, weil sie entweder gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten können oder im Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Damit sie nicht an die Armutsgrenze rutschen, zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss, wenn der Ex-Partner seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am Mindestunterhalt, der in der Düsseldorfer Tabelle geregelt wird. Von dem Betrag, der für jede Altersgruppe individuell berechnet wird, zieht der Staat das volle Kindergeld für das erste Kind ab, sodass Alleinerziehende für ein Kind rund 150 bis 200 Euro als Unterhaltsvorschuss erhalten.

Unterhaltsvorschuss wird länger gezahlt

In 2016 hat der Bund entschieden, dass die Regelungen für den Unterhaltsvorschuss erneuert werden. Konkret wurde beschlossen, dass die maximale Dauer von sechs Jahren wegfällt ebenso wie die Altersbegrenzung auf 12 Jahre. So bekommen nun auch Alleinerziehende von Kindern im Alter zwischen 12 und 18 Jahren Unterhaltsvorschuss. Damit werden nun viele weitere Elternteile entlastet, die bislang kein Unterhaltsvorschuss erhielten. Für Eltern, die Hartz IV beziehen, gilt weiterhin, dass der Unterhaltsvorschuss als Einkommen angerechnet wird.

Kritik an Neuregelung von der Linken

Unter anderem die Linke aus Thüringen kritisiert diese Entscheidung. Für die Sozialministerin des Landes, Heike Werner (Die Linke), greifen die Verbesserungen nicht weit genug. Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug würden von den Neuregelungen nicht unbedingt profitieren. Was besonders verheerend ist, denn fast 85 % der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen, beziehen gleichzeitig Hartz IV. Weiterhin kritisiert Werner die volle Anrechnung des Kindergeldes. Ihrer Ansicht nach würde es reichen, das Kindergeld zur Hälfte anzurechnen.

Kosten noch nicht abzuschätzen

Ursprünglich hatte man gehofft, dass die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Allerdings gab es noch einige Unstimmigkeiten in der Finanzierung der Mehrkosten. Viele Kommunen befürchteten, mit den steigenden Kosten für weitere Unterhaltsvorschussfälle überlastet zu sein. Und noch immer ist in vielen Kommunen nicht klar, welche Auswirkungen die Neuregelung für die Haushaltskasse haben wird. Immerhin, die Kosten tragen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam. Laut Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen rund 260.000 Kinder zusätzlich profitieren.

Neuregelung ab 01. Juli rechtskräftig

Zum 01. Juli 2017 soll die Neuregelung in Kraft treten. Dann können Alleinerziehende einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der zuständigen Stelle in der Kommune stellen. Meist ist das örtliche Jugendamt für die Anträge zuständig. Alleinerziehende Elternteile, die schon jetzt Unterhaltsvorschuss bekommen, können sich bereits jetzt freuen. Denn seit Januar zahlt der Staat mehr Vorschuss – 150 Euro für Kinder bis fünf Jahre und 201 Euro für alle älteren Kinder.

Bildquelle: © astrosystem – Fotolia.com

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