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Vielleicht ist man im Urlaub, vielleicht hat man die Post übersehen oder schlichtweg keine finanziellen Mittel, um eine angemahnte Rechnung rechtzeitig zu bezahlen. Und plötzlich liegt der Vollstreckungsbescheid im Briefkasten. Was Sie zu diesem Versäumnisurteil wissen müssen, wann er formal zugestellt werden darf und welche Optionen der Schuldner nach der Zustellung hat, erklären wir Ihnen nachfolgend.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht: 

  • Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
  • Formale Voraussetzungen
  • Ablauf eines Vollstreckungsbescheids
  • Optionen nach Zustellung
  • Was ist eine Zwangsvollstreckung?
  • Erfolglose Zwangsvollstreckung – und jetzt?
  • Einfluss auf Bonität

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Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Bei dem Vollstreckungsbescheid handelt es sich um ein Dokument, das Schuldner in der Regel per Post zugestellt bekommt, welches im deutschen Recht ähnlich eines Versäumnisurteils wirkt.

Das bedeutet: Nach Zivilprozessrecht ist dieses Urteil auch dann gültig, wenn der Schuldner nicht zum Gerichtstermin erschienen ist oder bei Erscheinung vor Gericht nicht verhandelt. Ein Vollstreckungsbescheid wird für gewöhnlich dann beantragt, wenn ein Gläubiger die geforderte Summe nach einem Mahnbescheid nicht von dem Schuldner erhält und dieser nicht gegen den Mahnbescheid Einspruch erhoben hat.

Der Vollstreckungsbescheid „zwingt“ den Schuldner zur Zahlung der geforderten Summe, sofern er nicht die Zwangsvollstreckung herbeiführen möchte.

Formale Voraussetzungen

Nach deutscher Rechtsprechung hat ein Gläubiger nicht einfach die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid an den Schuldner zu übersenden. Er muss von einem Amtsgericht oder Mahngericht erlassen werden.

Darüber hinaus muss die geforderte Summe ordnungsgemäß gemahnt worden sein. Das bedeutet der Gläubiger muss mindestens einen Mahnbescheid an den säumigen Kunden schicken. Irrtümlicherweise geht man von drei Mahnungen aus, rechtlich ist dies aber nicht festgelegt.

Hier wird lediglich eine Mahnung als Voraussetzung angeführt, um einen gerichtlichen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid zu erwirken.

  • mindestens eine Mahnung muss erfolgt sein (mit konkreter Fristangabe, z.B. „innerhalb der nächsten 14 Tage“)
  • Mahnbescheid muss beim Amtsgericht beantragt werden
  • nach Nicht-Zahlung oder Nicht-Einsprucherhebung kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken lassen und damit die Zwangsvollstreckung ankündigen

Ablauf eines Vollstreckungsbescheids

Hat der Schuldner den offenen Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheids beglichen oder gegen das Schreiben Einspruch erhoben, hat der Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu erlassen.

Diesen kann er frühestens 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheids beim Amtsgericht beantragen. Sofern das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verlängert sich die Frist um einen Werktag.

Gemäß § 701 ZPO (Zivilprozessordnung) darf der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids allerdings maximal 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids stellen. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids wird dieser durch das Gericht oder den Gläubiger zugestellt.

Drei Optionen nach Zustellung

Erhält ein Schuldner einen Vollstreckungsbescheid hat er insgesamt drei Möglichkeiten, eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Zunächst kann er die offene Rechnung inklusive der angefallenen Mahngebühren begleichen, wodurch das Ende des Mahnverfahrens erwirkt wird.

Eine andere Option ist der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, der spätestens 14 Tage nach Zustellung erfolgen muss. In diesem Fall folgt ein streitiges Verfahren, wenn über die offenen Beträge seitens des Schuldners und Gläubigers Uneinigkeit herrscht.

Je nach Ausgang des Verfahrens könnte der Schuldner dennoch zur Zahlung verpflichtet sein und muss gleichzeitig hohe Gerichtskosten tragen.

Die letzte Option – Nicht-Zahlung oder Teil-Zahlung – führt nur im besten Fall zur Einstellung des Verfahrens durch den Gläubiger. Dies ist meist dann der Fall, wenn zwischen den beiden Parteien eine Ratenzahlung oder ähnliches vereinbart wurde.

Für gewöhnlich folgt jedoch bei Nicht-Zahlung eines Vollstreckungsbescheids die Zwangsvollstreckung.

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Hat der Schuldner den offenen Betrag des Vollstreckungsbescheids innerhalb von 14 Tagen nicht gezahlt oder keinen Einspruch erhoben, kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Der Gläubiger hat nun die Möglichkeit mit Hilfe der Zwangsvollstreckung die ausstehenden Forderungen einzutreiben, durch: Sachpfändung, Kontopfändung, Einkommenspfändung oder Vollstreckung von Immobilien.

Bei der Sachpfändung dürfen lediglich bewegliche Gegenstände und Sachen eingezogen werden, z.B. Hausrat, Elektrogeräte oder Fahrzeuge. Die Gegenstände oder Immobilien werden dann versteigert und das Geld wird dem Gläubiger überwiesen.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt meist durch einen Gerichtsvollzieher, der vom Gläubiger zur Eintreibung der offenen Summen beauftragt wurde.

Was passiert nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung?

Kann der Gerichtsvollzieher den Betrag nicht einholen – nicht durch Bargeld, Kontostände oder Sachgegenstände – oder ist die Zwangsvollstreckung aussichtslos, erfolgt in der Regel die Eidesstattliche Versicherung.

Dies geschieht auf Antrag des Gläubigers, oftmals direkt nach der Zwangsvollstreckung. Dabei müssen Schuldner ihre gesamte finanzielle Situation offenlegen, unter anderem Arbeitgeber, Sparkonten und Nebenverdienste angeben, und diese unter Eides statt bestätigen.

Falschangaben oder eine Verweigerung der Eidesstattlichen Versicherung haben meist einen Haftbefehl zur Folge.

Beeinflusst der Vollstreckungsbescheid die Bonität?

Sofern ein sogenannter „Schuldtitel“ Vollstreckungsbescheid erfolgt ist, also ein rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochen wurde, kann dies veröffentlicht werden.

Das bedeutet vor allem hinsichtlich der Wirtschaftsauskunftsdateien wie der Schufa, dass im schlimmsten Fall die Bonität der Person zurück gestuft wird. In der Folge dürfte es einem Schuldner schwerer fallen Verträge abzuschließen, Wohnungen zu mieten oder Kredite zu beantragen.

Wie lange hat der Gläubiger Recht auf Vollstreckung?

Ein Schuldtitel, wie es der Vollstreckungsbescheid ist, besitzt für 30 Jahre Gültigkeit. Innerhalb diesen Zeitraums kann der Gläubiger immer wieder versuchen, den offenen Betrag zu vollstrecken.

Im Zweifelsfall kommt es erneut zu einer Zwangsvollstreckung. Allerdings kann er den Betrag natürlich nur dann einfordern, wenn der Vollstreckungsbescheid von Seiten des Schuldners ignoriert wurde (nicht gezahlt und nicht widersprochen). Ist die Schuld beglichen, entfällt auch der Anspruch auch Vollstreckung.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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