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Das Gesetz soll noch im Februar beschlossen werden und im Juli in Kraft treten. Doch was ändert sich für Alleinerziehende und auch Kommunen mit den Neuerungen zum Unterhaltsvorschuss, die Bund und Länder vereinbart haben?

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Was sich für Alleinerziehende ändert?

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt für ihr Kind bekommen, können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser soll nach den Gesetzesänderungen länger gezahlt werden. Bislang wurde die Zahlung auf maximal sechs Jahre begrenzt. Nun soll diese Grenze wegfallen. Weiter steht künftig auch Kindern über 12 Jahren Unterhaltsvorschuss zu. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es keine Altersbegrenzung mehr geben soll.

Was kommt auf Kommunen zu?

Damit können sich auch alleinerziehende Elternteile von älteren Kindern über finanzielle Unterstützung vom Staat freuen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStgB) gibt an, dass von diesen Neuerungen rund 120.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche profitieren werden. Für die Kommunen ergeben sich dadurch nicht nur neue Aufgaben, sondern auch eine höhere Belastung der Haushaltskassen.

Das war auch der Grund, warum das Gesetz, welches ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten sollte, von den Kommunen zunächst gestoppt wurde. „Die Kommunen sehen sich nicht in der Lage, ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werden kann, zwei Wochen später auszuführen“, so der Städtetag, Landkreistag und DStgB. Von den Finanzen ganz abgesehen, bedeutet die neue Regelung nämlich auch einen höheren bürokratischen Aufwand, für den erst einmal neue Stellen geschaffen werden müssen.

Bund und Länder haben sich geeinigt

Um den Aufwand für die Kommunen gering zu halten, werden die Vorschusszahlungen auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das bedeutet vor allem, dass für diese Fälle nicht das Jugendamt zuständig ist, sondern das Jobcenter.

„Viele Alleinerziehende, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, sollen ihre Leistungen auch für ihre Kinder vollständig aus einer Hand vom Jobcenter erhalten“, meint Helmut Deby, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. So müsste nicht erst das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bewilligen und auszahlen und später das Jobcenter den Betrag wieder verrechnen.

Eine weitere Neuerung betrifft Alleinerziehende mit Hartz IV: Sie können ab einem Bruttoeinkommen von 600 Euro den Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Meinungen zur Neuregelung sind gespalten

Während Kritiker des neuen Gesetzes vor allem die Mehrkosten für Kommunen skeptisch betrachten, loben Politiker und Verbände den damit verbundenen Vorstoß von Bund und Ländern, Kinderarmut zu bekämpfen. So meint Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, beispielsweise, dass Kinder nicht die „Leidtragenden“ sein dürfen, wenn der Unterhalt ausbleibt oder nur unregelmäßig gezahlt wird.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beschreibt das neue Gesetz als „Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung von Kinderarmut im Land.“ Das bedeute für die Alleinerziehenden, insbesondere Mütter, weniger Sorge und Last bei der monatlichen Existenzsicherung.

Die tatsächlichen Mehrkosten für die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses sind noch nicht geklärt. Zwar rechnet der Bund mit Mehrausgaben in Höhe von 350 Millionen Euro und den eigenen Anteil auf 40 % erhöht. Die Kosten von Ländern und Kommunen sind darin allerdings noch nicht berücksichtigt und die müssen einen Anteil von 60 % tragen. Viele Länder werden ihre Kosten auf Städte und Gemeinden abwälzen.

Bildquelle: © pusteflower9024 – Fotolia.com

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