Hartz 4Sozialhilfe am

Hartz IV-Empfänger müssen jede zumutbare Arbeitsgelegenheit wahrnehmen, um leistungsberechtigt zu sein. Der Ein-Euro-Job ist dabei eine Eingliederungsmaßnahme, die ein Arbeitsloser nur in Ausnahmefällen ablehnen kann. Wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist und wann nicht, erfahren Sie in diesem Artikel.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Was versteht man unter einem Ein-Euro-Job?
  • Ziel des Ein-Euro-Jobs
  • Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag
  • Pflicht zur Teilnahme
  • Wann die Teilnahmepflicht in der Regel entfällt
  • Zumutbarkeit des Ein-Euro-Jobs
  • Die Arbeit ist nur aus folgenden Gründen nicht zumutbar
  • Wann ein Ein-Euro-Job zumutbar ist
  • Sanktionen bei Verweigerung
  • Kürzungen des Regelbedarfes
  • Was versteht man unter einem Ein-Euro-Job?

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Ziel des Ein-Euro-Jobs

Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, wie der Ein-Euro-Job im Amtsjargon heiß, dient der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Sie ist in § 16 d SGB II geregelt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Hartz IV-Empfänger wieder an regelmäßige Arbeit heranzuführen und die Arbeitsfähigkeit zu fördern.

Gerade Langzeitarbeitslose sind die Zielgruppe des Ein-Euro-Jobs: Sie sollen sich an Strukturen des Arbeitslebens gewöhnen, um einerseits selbst besser für den Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein als auch dank der Berufspraxis attraktiver für einen zukünftigen Arbeitgeber zu sein.

Zudem kann sich der Arbeitslose auf Grundlage eines Stundenlohns einen kleinen Zusatzverdienst erarbeiten, der nicht auf die Regelleistung angerechnet wird – wobei das Einkommen aus einem Ein-Euro-Job eher dem Charakter einer Aufwandsentschädigung entspricht.

Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag

Wer zu einem Ein-Euro-Job herangezogen wird, geht kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne ein: Es wird kein Arbeitsvertrag geschlossen und die Tätigkeit ist nicht sozialversicherungspflichtig. Dennoch werden Teilnehmer der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nicht mehr von der Arbeitslosenstatistik erfasst, weshalb der Ein-Euro-Job seit seiner Einführung in der Kritik steht.

Zu diesem Zweck umfasst der Ein-Euro-Job 15 bis 30 Wochenstunden – unter 15 Stunden Beschäftigte gelten nämlich wiederum als arbeitslos. Die Maßnahme dauert maximal 12 Monate, in der Regel jedoch eher sechs bis neun Monate lang. Es besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von zwei Tagen pro Monat, denn Ein-Euro-Jobber dürfen gegenüber regulär Beschäftigten nicht benachteiligt werden.

Pflicht zur Teilnahme

Die Verpflichtung jedes Arbeitslosen, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, lässt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 15 SGB oder aber aus einem Heranziehungsbescheid nach § 35 Satz 1 ableiten.

Wann die Teilnahmepflicht in der Regel entfällt

Ist der Arbeitslose jedoch bereits in einem anderen Nebentätigkeit beschäftigt, ist das Ziel des Ein-Euro-Jobs, nämlich die aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt, bereits erfüllt. Voraussetzung: Die Tätigkeit ist mit der Perspektive verbunden, die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Ein Arbeitsloser muss in diesem Fall seine Nebentätigkeit nicht unbedingt für einen Ein-Euro-Job aufgeben.

Es wäre zu prüfen, ob beide Tätigkeiten parallel ausgeübt werden können. Ein Heranziehungsbescheid kann in diesem Fall möglicherweise aber auch durch Widerspruch aufgehoben werden. Befindet sich der Arbeitslose in einer laufenden anderen Maßnahme, besteht in der Regel keine Verpflichtung zu einem Ein-Euro-Job. Diese Fälle sind jedoch individuell zu prüfen.

Zumutbarkeit des Ein-Euro-Jobs

Ein arbeitsloser Hartz IV-Empfänger ist erwerbsfähig und muss dem Arbeitsmarkt seine Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stellen. Er muss grundsätzlich jede Arbeit, die an ihn herangetragen wird, annehmen. Voraussetzung ist, dass diese zumutbar ist. Zunächst wird jede Arbeit als zumutbar gewertet, bis auf wenige Ausnahmen, die gesetzlich in § 10 SGB II geregelt sind.

Die Arbeit ist nur aus folgenden Gründen nicht zumutbar:

  • Die Tätigkeit erschwert dem Arbeitslosen die künftige Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit wesentlich
  • Die Tätigkeit gefährdet die Erziehung seines eigenen Kindes oder des Kindes des Partners
  • Die Tätigkeit ist nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar
  • Der Tätigkeit steht ein sonst wichtiger Grund entgegen

Zudem gilt als Ausnahme, wenn der Arbeitslose geistig, seelisch oder körperlich nicht in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben.

Typische Einsatzgebiete des Ein-Euro-Jobs

Häufig sind Ein-Euro-Jobs in den Bereichen der Gartenarbeit und -pflege in öffentlichen Parks und Grünanlagen, in der Kinder-, Alten- und Jugendpflege sowie in Reinigungs- und Instandhaltungsaufgaben angesiedelt.

Wann ein Ein-Euro-Job zumutbar ist

Viele der Einwände, die Arbeitslose in Bezug auf ihren Bescheid haben, schmälern nicht die Zumutbarkeit eines Ein-Euro-Jobs. So kann ein Arbeitsloser trotzdem zur Maßnahme verpflichtet werden, wenn

  • die Tätigkeit nicht der früheren beruflichen Tätigkeit entspricht
  • sie im Hinblick auf die Ausbildung des Arbeitslosen als geringwertig zu betrachten ist
  • der Ort der Beschäftigung vom Wohnort weiter entfernt ist als der frühere Beschäftigungsort
  • die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Tätigkeiten
  • sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, die nicht zu einer Beendigung der Hilfebedürftigkeit führen kann

Sanktionen bei Verweigerung

Schlägt ein Arbeitsloser die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung aus, ohne dass der Teilnahme  an der Eingliederungsmaßnahme einer der oben genannten Gründe oder ein anderer wichtiger Grund entgegensteht, riskiert dieser Sanktionen, die laut § 31 SGB II die vollständige Streichung der Hartz IV-Leistungen zur Folge haben können.

Kürzungen des Regelbedarfes

Im ersten Schritt werden die Leistungen um 30% gekürzt. Tritt der Arbeitslose den Ein-Euro-Job dennoch nicht an, kann eine weitere Kürzung um 30% erfolgen. Dann kann der Arbeitslose beantragen, die entfallene Geldleistung durch Sachleistungen ersetzen zu lassen, wenn er mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Bleibt auch diese Sanktion wirkungslos, kann die Leistung vollständig gestrichen werden.

Arbeitslose zwischen 15 und 25, die sich der Arbeitsaufforderung entziehen, müssen sogar mit einer unverzüglichen Leistungskürzung um 100% rechnen, die durch Sachleistung ersetzt werden. Die Mietzahlungen erfolgen in diesem Fall direkt an den Vermieter.

Bildquelle: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

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