Rund 0,88 Millionen Menschen haben 2014 in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten. Die Leistung wurde ihnen mit Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt – allerdings nicht automatisch, sondern erst nach Meldung bei der Agentur für Arbeit und entsprechendem Antrag. Damit es bei der Beantragung von Arbeitslosengeld zu keinen Schwierigkeiten oder Verzögerungen kommt, gibt es einige Dinge zu beachten.
Wir erläutern Ihnen, wie Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld richtig ausfüllen und zeitnah die Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Übersicht
- Allgemeine Erläuterung
- – Bezugsdauer
- – Arbeitslosengeld II
- Voraussetzungen
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Ablauf der Antragstellung
- Nebeneinkommen
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Wissenswertes zum Arbeitslosengeld
Das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) bildet die rechtliche Grundlage für Leistungen, die Menschen in Deutschland erhalten, wenn sie ihr festes Arbeitsverhältnis verlassen und arbeitslos werden.
Endet ein Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis kann man Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beantragen und erhalten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig – unter anderem der Steuerklasse und der Höhe des Arbeitsgeldes, das im Jahr vor der Arbeitslosigkeit gezahlt wurde.
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
Für gewöhnlich kann das Arbeitslosengeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Ist man zu Beginn der Arbeitslosigkeit beziehungsweise der Antragstellung über 50 Jahre, verlängert sich die Dauer auf 15 Monate. Weitere Staffelungen gibt es für Antragsteller über 55 Jahre (18 Monate) und 58 Jahre (24 Monate).
Personen, die Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen, sind während dieser Zeit kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Diese Leistungen müssen demnach nicht zusätzlich gezahlt werden. Gleichzeitig beeinflusst die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht die Ansprüche bei Pflege, Rente oder Unfall und Krankheit.
Abgrenzung zu Arbeitslosengeld II
Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland sieht nicht nur das Arbeitslosengeld als Leistung vor, sondern auch das sogenannte Arbeitslosengeld II. Zur besseren Abgrenzung bezeichnet man das Arbeitslosengeld daher häufig auch als Arbeitslosengeld I. Seit 2002 ist die Leistung auch besser als Hartz IV bekannt, die 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Deutschland eingeführt wurde.
Anders als das Arbeitslosengeld ist für den Erhalt von Hartz IV keine Arbeitslosigkeit „notwendig“. Arbeitslosengeld II kann ergänzend zu einem (geringen) Einkommen bezogen werden, wenn dies zum Leben nicht ausreicht.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld
Um das Arbeitslosengeld richtig beantragen zu können, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Im Sonne der Vorschriften der Agentur für Arbeit muss man zunächst ohne Beschäftigungsverhältnis sein (arbeitslos) und sich weiterhin als arbeitslos melden. Dazu ist eine persönliche Vorstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit notwendig.
Hier wird den Antragstellern erläutert, dass sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen müssen und weiterhin für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit verfügbar sein müssen. Im Gegensatz zur Meldung als Arbeitssuchender ist die Meldung der Arbeitslosigkeit keine Pflicht, jedoch zwingende Voraussetzung zur Beantragung von Arbeitslosengeld.
Weiterhin muss die Anwartschaftszeit gemäß § 142 SGB III erfüllt sein. Hierin ist festgehalten, dass die Person mindestens 360 Tage versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war. Das bedeutet, man muss mindestens 1 Jahr als Beschäftigter tätig gewesen sein, um die Leistungen erhalten zu können.
Wichtige Fristen bei der Beantragung
Die Arbeitslosmeldung ist entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie ist spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Wer frühzeitig von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, kann bis maximal drei Monate vor der Beschäftigungsbeendigung die Meldung abgeben.
Erfolgt die Arbeitssuchendmeldung zu spät (mindestens drei Monate vor Beendigung oder spätestens drei Tage nach Kenntnis), kann es bei der Auszahlung des Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit kommen. Die Dauer der Sperrzeit beläuft sich auf mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer. Die Anspruchsdauer wird dann um ein Viertel gekürzt und nicht nach Ablauf der Sperrzeit begonnen.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Wer das Arbeitslosengeld richtig beantragen will, darf bei Abgabe des Antrags einige wichtige Unterlagen nicht vergessen. Zum Beispiel den gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass. Weiterhin sind die Arbeitspapiere inklusive Lohnsteuerkarte erforderlich. Nach Möglichkeit soll man sich darum bemühen zur Antragsabgabe die Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers mitzubringen.
Im Notfall kann diese direkt an die Agentur für Arbeit übersandt werden. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit weiterhin Nachweise über bereits erhaltende Leistungsbezüge oder das Kündigungsschreiben (oder Erklärung zur Arbeitsbeendigung) einsehen möchten. Auch der Bezug von Krankengeld sollte durch entsprechende Unterlagen nachvollziehbar sein.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben und bearbeitet – nicht bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Der Antrag muss schriftlich eingehen, kann jedoch auch online ausgefüllt werden. Im Anschluss prüft die Agentur für Arbeit den Anspruch des Antragstellers. Dies dauert für gewöhnlich mindestens eine Woche.
Bei der Abgabe sollten die oben genannten Unterlagen eingereicht werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache beim Amt, um die Abgabe der richtigen Unterlagen zu klären. Auf diese Weise müssen die Dokumente nicht nachträglich angefordert werden, was den Ablauf verzögern könnte.
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird der Bescheid auf postalischem Weg zugesandt. Die Auszahlung erfolgt auf ein Girokonto einer deutschen Bank.
Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld
Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen, die maximal 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Das Nebeneinkommen wird von der Agentur für Arbeit angerechnet und ist aus diesem Grund in jedem Fall zu melden.
Die Nebentätigkeit – auch ehrenamtliche Stellen – müssen spätestens am ersten Tag der Beschäftigung gemeldet werden. Bis zu einem Nettoeinkommen von 165 Euro bleibt der Betrag anrechnungsfrei.
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