Hartz 4Sozialhilfe am

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, haben Sie eine ganze Reihe von Pflichten. Wenn Sie zuvor ein selbstbestimmtes Leben geführt haben, dann werden diese Pflichten als Einschränkung, teilweise auch als Bevormundung empfunden. Immer wieder wird der Vorwurf laut, dass diese Hartz IV Pflichten nicht mit einem menschenwürdigen Leben vereinbar sind. Erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen!

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Pflichten
  • Mitwirkungspflicht
  • Probleme
  • Meldepflicht
  • Annahme einer zumutbaren Arbeit
  • Angemessenes wirtschaftliches Verhalten
  • Auskunftspflicht
  • Sanktionen
  • Tipps
  • Regelung U25

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Pflichten von Hartz IV Empfängern

Wenn es um die Pflichten von Hartz IV Empfängern geht, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen, denn nicht alles, was als Pflicht dargestellt wird, hat bei einem Verstoß tatsächlich Konsequenzen. Andererseits sollten Sie sich aber auch im Klaren darüber sein, dass es auch gewisse moralische Pflichten gibt.

Je nach Lebenssituation können ganz unterschiedliche Pflichten auf Sie zukommen. Es gibt aber auch einige grundsätzliche Hartz IV Pflichten: Mitwirkungspflicht, aktive Arbeitssuche, Annahme einer zumutbaren Arbeit, angemessenes wirtschaftliches Verhalten, Meldepflicht und wahrheitsgemäße Auskunft.

Was ist die Mitwirkungspflicht?

In der Regel wird die Mitwirkungspflicht so verwendet, dass sie für sämtliche Pflichten eines Hartz 4-Empfängers gilt, bei denen er sich selbst beteiligen muss. Dabei geht man gemeinhin davon aus, dass Arbeitslose grundsätzlich selbst nicht genug dafür tun wieder eine Anstellung zu bekommen und deswegen zur Mitwirkung aufgefordert werden müssen – notfalls mit Zwang. Deswegen sind Sanktionen vorgesehen, wenn ein Arbeitsloser gegen die Mitwirkungspflicht verstößt.

Probleme bei der Mitwirkungspflicht

Ein Arbeitsloser muss umfassend über seine Rechte und Pflichten informiert werden. Das beginnt bereits vor der Kündigung. Dann nämlich, wenn ihn sein Arbeitgeber darauf aufmerksam machen muss, dass er sich arbeitslos melden muss und zwar innerhalb einer festgesetzten Frist. Oftmals ist die neue Situation jedoch sehr belastend und der Arbeitslose hat Schwierigkeiten, sich ausreichend darauf einzustellen.

Deshalb kann es schon mal vorkommen, dass er bestimmte Pflichten versäumt. Wenn das der Fall ist, gibt es keinen Ermessensspielraum und das Jobcenter kann unverzüglich Sanktionen verhängen. Dadurch fühlen sich viele Arbeitslose ungerecht behandelt. Besonders schmerzhaft ist das bei Bedarfsgemeinschaften, wo gleich mehrere Personen davon betroffen sind.

Meldepflicht und persönliche Verfügbarkeit

Zu den Verstößen bei der Meldepflicht bei Hartz IV, die am häufigsten geahndet werden, gehört die persönliche Verfügbarkeit. Um Arbeitslose wieder in einen geregelten Arbeitsablauf zurückzubringen, muss das Jobcenter mit ihnen in Kontakt treten können. Das kann auf die verschiedensten Wege geschehen. In der Praxis sollte man aber einmal täglich den Briefkasten kontrollieren.

Das Jobcenter gewährt zwar einen gewissen Freiraum (in der Regel drei Wochen), der für Urlaub, den Besuch von Veranstaltungen und Ähnliches verwendet werden kann, doch diese Zeiten der Abwesenheit sind dem Jobcenter vorher anzuzeigen.

Annahme einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme

Zur Hartz IV Mitwirkungspflicht gehört die Annahme einer zumutbaren Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme. Was dabei zumutbar ist, wird oft diskutiert. Sie müssen bedenken, dass es sich hier nicht um individuelle Leistungen des Arbeitsamts handelt. Vielmehr bestimmt die Nachfrage, was angeboten wird. Deshalb haben Sie keinen Anspruch darauf, weiter in einer bestimmten Branche tätig zu bleiben oder bestimmte Fortbildungsmaßnahmen für sich in Anspruch zu nehmen. Auch das Gehalt spielt eine untergeordnete Rolle.

Angemessenes wirtschaftliches Verhalten

Zu Ihren Hartz IV Pflichten gehört eine Lebensweise, die wirtschaftlich angemessen ist. Das bedeutet, dass Sie nur die Ausgaben tätigen, die für ein menschenwürdiges Leben oder für Ihre Arbeit notwendig sind. Darüber hinaus müssen Sie Einschränkungen in Ihrem Lebensstandard hinnehmen. Im Extremfall müssen Sie in eine kleinere Wohnung umziehen und Ihre Freizeitgestaltung einschränken.

Auskunfts- und Meldepflicht

Alle Veränderung in Ihrer privaten Situation, die sich auf das Arbeitslosengeld II auswirken, müssen unverzüglich und wahrheitsgemäß an das Jobcenter gemeldet werden. Das gilt zum Beispiel für Krankheiten, die Sie daran hindern einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Schwangerschaft, Hochzeit, Erbschaft, Umzug oder besondere Belastungen.

Bei einer Krankheit müssen Sie sich ein ärztliches Attest holen, auf dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vermerkt ist.

Pflichten und Sanktionen

Eine einfache Möglichkeit Ihre Hartz IV Pflichten wahrzunehmen ist, darauf zu achten, was Sie alles nicht dürfen, bzw. wofür Sie bestraft werden. In Paragraph 31 des zweiten Sozialgesetzbuches ist aufgelistet, was der Gesetzgeber festgelegt hat. Dabei ist darüber hinaus die Schwere der Pflichtverletzung zu beachten.

Je nachdem, was Sie sich zuschulden kommen lassen, können Ihre Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Damit rutschen Sie im schlimmsten Fall unter das Existenzminimum, können Ihre Miete nicht mehr bezahlen und werden obdachlos. In der Regel erfolgt die Verminderung der Leistungen für die Dauer von drei Monaten. Dabei können sich die einzelnen Sanktionen aber summieren.

Hartz IV Pflicht verletzt? Was tun?

Jeder Sanktion muss eine Rechtsfolgenbelehrung vorausgehen, die für den Einzelfall begründet ist. Die Sanktion selbst muss als Verwaltungsakt zugestellt werden, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Wichtig ist, dass man dabei die Frist einhält und den Widerspruch entweder schriftlich mit Nachweis oder persönlich zu Protokoll gebend übermittelt. Wenn der Widerspruch unwirksam bleibt, kann man vor dem Sozialgericht klagen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte man sich einen Rechtsbeistand suchen.

Besondere Situation von Jugendlichen

Am bestehenden System der Mitwirkungspflicht bei Hartz IV wird unter anderem bemängelt, dass man sich dem System komplett entziehen kann, wenn man bisher noch nicht meldepflichtig war. Das ist vor allem bei Jugendlichen der Fall, die nach der Schule keine Ausbildungsstätte oder ein Arbeitgeber finden. Es ist möglich, dass sie von ihren Eltern oder Freunden mitversorgt werden und sich komplett aus dem staatlichen System heraushalten.

Bildquelle: © vege – Fotolia.com

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