Hartz 4Sozialhilfe am

Lebenslanges Lernen und die Bereitschaft zur Veränderung sind Forderungen, die jeden betreffen. Besonders aktuell sind sie aber dann, wenn die Umschulung vom Arbeitsamt gefordert wird. Hier erfahren Sie, wer eine Umschulung machen kann, was dabei geschieht und was Sie beachten sollten.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Art der Förderung
  • Voraussetzungen
  • Leistungen
  • Betriebliche und theoretische Umschulung
  • Umschulung und Arbeitslosengeld II
  • Beantragung
  • Tipps
  • Kurssuche
  • Dauer
  • Umschulung im hohen Alter
  • Urlaubsanspruch

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Umschulung Arbeitsamt: Das müssen Sie wissen!

Umschulung Arbeitsamt

Wird eine Umschulung vom Arbeitsamt gefördert?

Eine Umschulung ist im Grunde eine Weiterbildungsmaßnahme. Deswegen gelten dafür die entsprechenden Regelungen. Es gibt aber einige Unterschiede, was die Bewilligung angeht. Bei allen Angaben sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass es sich um Regelungen handelt, die als Richtlinien gelten und nicht als absolute Gesetze. Die Entscheidung hängt also immer vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Einige Grundvoraussetzungen sollten Sie auf den Fall erfüllen.

Voraussetzungen für eine Umschulung

Logischerweise muss es sich bei einer Umschulung um eine Zweitausbildung handeln. Die erste Ausbildung muss dabei nicht mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden sein. Außerdem muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein.

Daneben ist die wichtigste Voraussetzung für eine geförderte Umschulung, dass der Antragsteller nicht mehr in dem Beruf, den er gelernt hat, beschäftigt werden kann. Am leichtesten lässt sich das über körperliche Einschränkungen nachweisen. Durch chronische Krankheiten, Verletzungen aber auch durch altersbedingte Leistungseinbußen sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Daneben werden auch Einschränkungen psychischer Natur als Grund akzeptiert.

Ein weiterer Grund ist die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wenn Ihre Fähigkeiten nicht mehr gefragt sind, kann eine Umschulung bewilligt werden.

Welche Leistungen erbringt das Arbeitsamt?

Das Arbeitsamt übernimmt bis auf wenige Ausnahmen alle Kosten, die durch eine Umschulung anfallen. Dazu zählen die Lehrgangskosten, die Fahrtkosten, die Kinderbetreuungskosten und die Unterbringungskosten am Lehrgangsort. Dabei gibt es bei den tatsächlich geleisteten Geldern Unterschiede zwischen einer betrieblichen Umschulung und einer rein theoretischen Umschulung.

Betriebliche Umschulung und theoretische Umschulung

Eine betriebliche Umschulung läuft im großen Ganzen und Ganzen so ab wie eine reguläre Berufsausbildung. Das bedeutet, dass Sie vom ausbildenden Betrieb eine Vergütung erhalten. Diese wirkt sich natürlich auf Ihren Anspruch an Arbeitslosengeld II aus.

Wenn Sie bei der Umschulung selbst keine Arbeit leisten, sondern sich nur fortbilden, erhalten Sie keine Vergütung. Die Kosten für die Fortbildung werden Ihnen als Bildungsgutschein zur Verfügung gestellt, fließen also nicht auf Ihr Konto.

Auswirkung einer Umschulung auf das Arbeitslosengeld II

Wenn Sie an einer Umschulung teilnehmen, verlängert sich dadurch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Nach Ende der Maßnahme bekommen Sie noch eine bestimmte Zeit lang die Beihilfe vom Staat, um sich mit Ihren neuen Fähigkeiten beim Arbeitgeber bewerben zu können. Dabei wird nur die Hälfte vom tatsächlichen Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie beantrage ich eine Umschulung beim Arbeitsamt?

Voraussetzung für jegliche Förderung bei der Jobagentur ist eine persönliche Beratung durch den Sachbearbeiter. Dafür sollten Sie sich eine Strategie und stichhaltige Argument bereit legen, mit denen Sie Ihren Betreuer überzeugen können. Die zweite Möglichkeit ist, dass Ihnen die Umschulung vom Arbeitsamt vorgeschlagen wird, weil Sie arbeitslos sind. In diesem Fall sind die Abmachungen zur staatlich geförderten Umschulung Teil der Wiedereingliederungsvereinbarung.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag zur Umschulung

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung erfüllen, können Sie Ihre Chancen steigern, die gewünschte Umschulung zu erhalten, indem Sie dafür eine Branche wählen, in der hoher Bedarf an Arbeitskräften besteht. Seit vielen Jahren ist das zum Beispiel in der Alten- und Krankenpflege sowie in der IT-Branche der Fall. Wenn Sie die Möglichkeit haben schon vor der Umschulung Erfahrung im gewünschten Beruf zu sammeln, zum Beispiel durch ein Praktikum, dann sollten Sie das tun.

Wenn der Antrag auf Unterstützung der Umschulung vom Arbeitsamt abgelehnt wird, sollten Sie nicht den Mut verlieren, denn Sie können den Antrag überarbeiten und erneut einreichen oder sich an einer anderen Stelle bewerben. Dafür kommt zum Beispiel auch Ihr Versicherungsträger infrage.

Wo finde ich Kurse zur Umschulung?

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche beruflichen Umschulungen momentan vom Arbeitsamt bei Ihnen vor Ort gefördert werden, können Sie online das so genannte Kursnet der Agentur für Arbeit durchsuchen. Es zeigt Ihnen die Umschulungsmaßnahmen auf, die zu dem Stichwort passen, dass Sie eingegeben haben.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Je nach Beruf beträgt die Dauer der Umschulung wie eine normale Ausbildung 24 Monate oder mehr. Dabei kommt es darauf an, ob Sie Vorerfahrung in dem Beruf haben, überdurchschnittliche Leistungen bringen oder andere Faktoren eine Rolle spielen. Daneben gibt es reine Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen Sie Ihre Kompetenzen ausbauen, ohne komplett in einen neuen Beruf zu wechseln. Diese Weiterbildungen sind um einiges weniger zeitaufwändig.

Umschulung im hohen Alter

Die Finanzierung einer Umschulung wird ganz individuell abgelehnt oder bewilligt. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Wichtig ist nur, dass man davon ausgehen kann, dass der betreffende Arbeitnehmer nach der Umschulung schnell eine neue Tätigkeit aufnehmen kann und diese bis zum Rentenalter ausführt. In der Praxis bestehen aber einige Ressentiments gegen ältere Arbeitnehmer.

Urlaubsanspruch bei Umschulung

Der Urlaubsanspruch bei einer Umschulung durch das Arbeitsamt ist von Fall zu Fall unterschiedlich, beträgt in der Regel aber nicht mehr als 24 Tage. Wenn es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt, wird der Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag geregelt. Wer Urlaub nehmen möchte, muss diesen sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch beim Arbeitsamt beantragen.

Bei einer rein schulischen Umschulung gibt es keinen Urlaubsanspruch. Aber je nach Länge der Maßnahme Ferienzeiten, die für Urlaub genutzt werden können, wenn das Arbeitsamt zustimmt.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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