Hartz 4Sozialhilfe am

Wer Hartz IV bezieht, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Rentenversicherung gilt dies seit 2011 allerdings nicht mehr! Wann und ob Sie als Leistungsberechtigter automatisch über das Jobcenter sozialversichert sind und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Anspruch auf Versicherungsbeiträge bei Hartz IV
  • Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Familienversicherung
  • Als Arbeitsloser ohne Hartz VI-Anspruch
  • In welcher Krankenversicherung werden Hartz IV-Berechtigte versichert?
  • Wer vor Hartz IV nicht krankenversichert war
  • Private Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug
  • Bestehende Riesterrente
  • Als Hartz IV-Empfänger eine Riesterrente abschließen

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Anspruch auf Versicherungsbeiträge bei Hartz IV

Hilfebedürftige Erwerbsfähige haben beim Bezug von Hartz IV in der Regel Anspruch darauf, über das Jobcenter sozialversichert zu werden. Dieses ist bei Bedarf zur Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet.

Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung

Die jeweiligen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung werden über das Jobcenter beglichen. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlte das Jobcenter nur bis zum Jahr 2011 den Mindestbetrag ein, seither greift das Sparmaßnahmenpaket, das von dieser Zahlung absieht.

In folgenden Fällen werden Hartz IV-Empfänger nicht sozialversichert:

  • Sie sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert
  • Sie sind bereits versichert: entweder über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder die Familienversicherung
  • Es handelt sich um eine einmalig gezahlte Hartz IV-Leistung
  • Arbeitslosengeld II wird in Form eines Darlehens gewährt
  • Sie erhalten zum Beispiel als Lebenspartner Sozialgeld ohne Familienversicherung

Familienversicherung

Mit der Familienversicherung können Sie sich bei einem versicherten Familienmitglied mitversichern lassen, zum Beispiel ein Ehe- oder Lebenspartner bzw. ein Elternteil. Sie ist gegenüber der Pflichtversicherung vorrangig. Wenn beide Lebens- oder Ehepartner Hartz IV-berechtigt sind, wird in der Regel der Antragsteller pflichtversichert und der andere familienversichert, es sei denn, der andere Partner wird schriftlich zum Pflichtversicherten bestimmt.

Als Arbeitsloser ohne Hartz VI-Anspruch

Wenn Sie arbeitslos sind, aber nicht hilfebedürftig, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz IV. In diesem Fall müssen Sie sich selbst versichern. Wer unter der Zahlung der Versicherungsbeiträge doch hilfebedürftig wird, werden die Beiträge in angemessener Höhe gezahlt. Die Höhe ist begrenzt auf den Beitrag, der Sie nicht mehr hilfebedürftig sein lässt.

In welcher Krankenversicherung werden Hartz IV-Berechtigte versichert?

Bestand vor der Hilfebedürftigkeit und dem Anspruch auf Hartz IV eine Krankenversicherung, kann die Mitgliedschaft in dieser weiter bestehen. Wer eine neue Krankenversicherung wählen möchte, dem steht dies unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls frei, außer, er ist bei einer landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert.

Wer vor Hartz IV nicht krankenversichert war

War der Leistungsberechtigte zuvor trotz der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nicht krankenversichert, muss dieser sich bei Bezug von Hartz IV bei einer Krankenversicherung seiner Wahl anmelden und die Meldebescheinigung beim Jobcenter vorlegen. Für eine Dauer von 18 Monaten nach der Anmeldung besteht eine verbindliche Mitgliedschaft, danach gelten die üblichen Kündigungsbedingungen.

Folgende Krankenkassen stehen zu diesem Zweck zur Wahl:

  • AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)
  • EK (Ersatzkasse)
  • BKK oder IKK (Betriebs- oder Innungskasse)
  • Krankenkasse des Ehepartners

Private Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug

Wer vor der Hilfebedürftigkeit privat versichert war, zum Beispiel wegen einer vorangegangenen selbstständigen Berufstätigkeit, bleibt in der privaten Krankenversicherung. Bis 2011 mussten privat Versicherte einen Teil der Beiträge selbst aus dem Regelbedarf bestreiten. Diese Regelung gehört allerdings der Vergangenheit an.

Die Versicherung erfolgt im Basistarif. Wer die Versicherung in einem anderen Tarif wünscht, muss die Kosten, die über den Basistarif hinausgehen, selber tragen. Die Beiträge an die private Krankenversicherung werden – wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall – direkt überwiesen.

Unfallversicherung

Jeder Hartz IV-Empfänger ist im Fall von Wegeunfällen unfallversichert, dies gilt allerdings ausschließlich auf dem Weg zum Jobcenter und zu Bewerbungsgesprächen. Die Unfallversicherung beschränkt sich demnach eng auf die erforderlichen Wege, die bei der Kooperation mit dem Jobcenter und der Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch die Jobsuche eine Rolle spielen.

Hartz IV-Berechtigte, die im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs beschäftigt sind, sind außerdem in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hier gelten dieselben Regelungen, die auch regulär Beschäftigte betreffen.

Rentenversicherung bei Hartz IV-Bezug

Seit dem 1.1.2011 sind Hartz IV-Empfänger nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis dato betrug die Pflichtbeitragszahlung für Leistungsberechtigte gemäß §  3 Satz Nr. 3a SGB VI 40 Euro monatlich, ein Betrag, der jedoch für einen zu vernachlässigenden Rentenzuwachs von monatlich rund 2 Euro sorgte. Wurde Hartz IV nur als Darlehen gewährt, bestand auch schon zuvor keine Rentenversicherungspflicht.

Bestehende Riesterrente

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen vom Hartz IV-Bezug nicht mehr in die Rentenversicherung eingezahlt wird, gewinnt die private Altersvorsorge weiter an Bedeutung. Wer bereits vor Eintreten der Hilfebedürftigkeit eine Riesterrente eingezahlt hat, muss diese in der Regel nicht kündigen.

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, sollte diese also nicht vorschnell zurückkaufen, denn entweder besteht die Möglichkeit, die Beiträge für die Zeit des Hartz IV-Bezuges auszusetzen oder es können sogar Mehrbedarfe für die Einzahlung und Aufrechterhaltung der Versicherung gezahlt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter zu prüfen.

Als Hartz IV-Empfänger eine Riesterrente abschließen

Auch für Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit, eine Riesterrente abzuschließen. Allerdings erhält die volle Riesterzulage nur, wer mindestens 60 Euro im Jahr in die Versicherung einzahlt. Für Hartz IV-Empfänger, die mit dem Regelbedarf am Existenzminimum leben, ein hoher Betrag. Doch der Staat bezuschusst die Riesterrente mit Grund- und Kinderzulagen.

Bildquelle: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

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