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Da die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Versicherten bei gewissen medizinischen Aktionen eine Zuzahlung verlangen, kann das für den Einzelnen teilweise ganz schön teuer werden. Allerdings gibt es eine Grenze, welche die Eigenbeiträge, die sogenannten Zuzahlungen, deckelt. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie sich von der Zuzahlung befreien können und geben Ihnen hierzu die wichtigsten Tipps und Infos. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist die Zuzahlungsbefreiung?
  • Wie viel muss man eigentlich zuzahlen?
  • Die individuelle Belastungsgrenze
  • Zuzahlungsbefreiung: So geht’s!
  • Wichtiges für chronisch Kranke

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Was ist die Zuzahlungsbefreiung?

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss bei bestimmten Leistungen gewisse Zuzahlungen leisten. Zum Beispiel bei einer Behandlung im Krankenaus oder für bestimmte Hilfsmittel sowie Medikamente. Lauf dem Deutschen Apothekenverband mussten deutsche Patienten durchschnittlich rund 2,70 Euro pro Arzneimittel dazuzahlen.

Natürlich gibt es auch Medikamente, zu denen man als gesetzlich Versicherter nichts dazuzahlen muss. Diese werden von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziell komplett übernommen. Dies gilt für derzeit rund 3.700 verschiedene Medikamente.

Tipp: Die Liste der zuzahlungsfreien Medikamente wird alle zwei Wochen erneuert und aktualisiert.

Dies ist natürlich nur ein kompakter Einstieg in das große und interessante Thema der Zuzahlungen.

Um diese Themen wird es in diesem Artikel letztendlich gehen:

  • jeder, der bei der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss zu den Gesundheitskosten Zuzahlungen leisten
  • man kann sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlungspflicht befreien, wenn man in einem Kalenderjahr eine bestimmte „Belastungsgrenze“ überschritten hat
  • normalerweise beträgt diese Belastungsgrenze 2 Prozent des um die Freigrenze reduzierten Familien-Bruttoeinkommens
  • für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze sogar bei nur einem Prozent
  • Wer die Grenze überschritten hat, kann in dem entsprechenden Kalenderjahr von der Zuzahlung befreit werden
  • zu viel gezahlte Zuzahlungen werden von der Krankenkasse zurück erstattet

Besonders interessiert uns aber der folgende Punkt:

  • wie kann man sich von der Zuzahlung befreien?

Wie viel muss man eigentlich zuzahlen?

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen gesetzlich Krankenversicherte normalerweise 10 Prozent der Kosten selbst bezahlen. Mindestens sind es aber 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei rezeptfreien Medikamenten ist es hingegen anders. Hier erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht, man muss die Medikamente selbst bezahlen.

Wer ist grundsätzlich von der Zuzahlung befreit?

Von der Zuzahlung für Medikamente befreit sind grundsätzlich Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder unter 18 und über 12 Jahren gilt außerdem noch, dass die Krankenkasse grundsätzlich auch alle nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet. Auch hier besteht somit ein großes Sparpotenzial.

Bei stationären Behandlungen müssen Patienten pro Kalendertag 10 Euro zuzahlen. Für bestimmte Heilmittel, beispielsweise wie Ergotherapie, Physiotherapie, Sprachtherapie oder häusliche Krankenpflege müssen gesetzlich Krankenversicherte 10 Prozent der Kosten zuzahlen sowie 10 Euro je Verordnung.

Tipp: Die Details für die Zuzahlungen können Sie aus dem Informationsblatt des Bundesgesundheitsministerium zu den Zugzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Besuchen Sie dazu am besten die Website des Bundesgesundheitsministeriums. Als Ansprechpartner für Ihre Zuzahlungen steht Ihnen Ihre Krankenkasse zur Seite.

Die individuelle Belastungsgrenze

Damit die Zuzahlungen niemandem finanziell schaden, gibt es natürlich eine speziell eingerichtete Grenze. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Personen, die einen besonders hohen Medikamente-Bedarf haben, zu sehr in die eigene Tasche greifen müssen und dadurch an eventuelle finanzielle Existenzengpässe stoßen.

Die Belastungsgrenze soll also dafür sorgen, dass Personen, die etwas weniger verdienen, trotz des geringen Einkommens keine Einschnitte in ihrer Gesundheit vornehmen müssen.

Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze?

Derzeit liegt die individuelle Belastungsgrenze bei 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Nun gibt es aber auch noch eine spezielle Regelung für chronisch Kranke. Für diese Personen liegt die individuelle Belastungsgrenze nämlich bei nur einem Prozent des Familien-Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke werden also verhältnismäßig früher sämtliche Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Was passiert, wenn man die individuelle Belastungsgrenze überschreitet?

Die individuelle Belastungsgrenze gibt an, bis zu welchem Geldbetrag ein gesetzlich Krankenversicherter Zuzahlungen bei Medikamenten oder ähnlichem selbst tragen muss, und ab wann diese Zuzahlungen wegfallen.

Überschreitet man die individuelle Belastungsgrenze, muss man also keine Zuzahlungen mehr leisten. Hat man die individuelle Belastungsgrenze bereits unwissentlich überschritten und schon für weitere Medikamente Zuzahlungen geleistet, so werden einem diese Kosten von der Krankenkasse wieder zurückerstattet.

Nach dem Überschreiten der individuellen Belastungsgrenze müssen Sie also keine Zuzahlungen mehr leisten – zumindest für das entsprechende Kalenderjahr. Das betritt beispielsweise die Zuzahlungen für Arzneimittel, den Eigenanteil für stationäre Behandlungen sowie die Zuzahlungen zu Heilmitteln und die häusliche Krankenpflege.

Wie berechnet man die individuelle Belastungsgrenze?

Natürlich kann man sich schon rechtzeitig darüber vergewissern, wie hoch eigentlich die eigene individuelle Belastungsgrenze ist. Sie wird schließlich nach dem Familien-Bruttoeinkommen berechnet – wenn man dieses weiß, kann man die eigene Belastungsgrenze ganz einfach ermitteln. Entweder sind es 2 Prozent, oder aber bei chronisch kranken Personen nur 1 Prozent des Familien-Bruttoeinkommens.

Zuzahlungsbefreiung: So geht’s!

Wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze in einem Kalenderjahr erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung für Ihre Zuzahlungen beantragen. Hier erhalten Sie auch den Vordruck, den Sie für die Beantragung der Befreiung benötigen. Wenn der Antrag genehmigt wird, ist Ihre gesamte Familie, die in Ihrem Haushalt lebt, von Zuzahlungen befreit.

Wichtiger Tipp: Kosten von der Steuer absetzen

Die Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie andere selbst übernommene Krankheitskosten können Sie unter bestimmten Umständen sogar von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden diese meist als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung. Die Kosten werden vom Finanzamt allerdings auch nur dann anerkannt, wenn die Kosten die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.

Außerdem gibt es einige Krankenkassen, die einen entsprechenden Service auf ihren Websites anbieten. Mit diesem Service können Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze ganz einfach und unkompliziert berechnen. Zudem ist es oftmals sogar möglich, die eigenen, bereits getätigten Zuzahlungen, elektronisch abzuspeichern und zu dokumentieren. Das erspart einem einen ganzen Haufen Papierkrams.

Die einzelnen Nachweise können Sie dann zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse einschicken. Sobald Ihre Krankenkasse den Antrag geprüft hat und Ihre eingereichten Belege durchgeschaut hat, erhalten Sie einen finalen Bescheid darüber, dass Sie in dem entsprechenden Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Sie sind dann von der Zuzahlung befreit und kommen in diesem Kalenderjahr ohne jegliche Zuzahlungen verschiedene Krankenleistungen in Anspruch nehmen.

Wichtig: Befreien können Sie sich nur für das aktuell laufende Kalenderjahr. Wenn Sie bereits mehr Zuzahlungen geleistet haben, als eigentlich für Sie persönlich zumutbar wäre (individuelle Belastungsgrenze), erstattet Ihnen die Krankenkasse den entsprechenden Geldbetrag zurück.

Alternativ ist es bei einigen Krankenkassen auch möglich, den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze im Voraus einzuzahlen. Sofort hierauf werden Sie von der Krankenkasse von weiteren Zahlungen befreit. Auch hierdurch können Sie sich ein Sammeln der Belege ersparen.

Wichtiges für chronisch Kranke

Gesetzlich krankenversicherte Personen, die aufgrund einer bestimmten Krankheit zum Beispiel in einer Dauerbehandlung sind, gelten als chronisch krank. Für diese gibt es eine deutlich geringere Belastungsgrenze.

Der Prozentsatz, der zur Anrechnung herangezogen wird, wird sogar halbiert auf nur noch 1 Prozent. Die Belastungsgrenze von chronisch Kranken beträgt somit gerade einmal 1 Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens.

Als schwerwiegend chronisch erkrankt gilt jemand, der:

  • wegen einer Krankheit mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde

und

  • der Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60 Prozent oder mehr liegt

oder

  • kontinuierliche medizinische Versorgung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln erforderlich, ohne eine ärztliche Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebensqualität, eine Beeinträchtigung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung

Wer entscheidet darüber, ob man als chronisch und schwerwiegend krank gilt?

Hierüber entscheiden immer die Krankenkassen selbst. Einen Vordruck zur Bescheinigung durch den behandelnden Arzt erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der reduzierte Zuzahlungsbetrag gilt dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Bahnölung der chronischen Erkrankung 1 Jahr andauert – also auch rückwirkend.

Bildquelle: © M. Schuppich – Fotolia.com

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