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Wem das Geld aus der Hauptbeschäftigung nicht reicht, der greift meist nach weiteren Möglichkeiten Geld zu verdienen. Ganz so einfach, wie man sich das vorstellt, ist es meist jedoch nicht. Immerhin gibt es in Deutschland eine Rechtslagen, die beim gleichzeitigen Ausüben von zwei oder mehreren Jobs beachtet werden müssen. Zwei Jobs gleichzeitig: Das sollten Sie unbedingt wissen…

Zwei Jobs gleichzeitig: Mehrfachbeschäftigung in Deutschland

Der Trend zu mehreren Jobs gleichzeitig steigt in Deutschland rapide an. Mittlerweile sind nahezu 5 Prozent der deutschen Erwerbstätigen (was beinahe zwei Millionen Menschen ausmacht) in mehreren Jobs gleichzeitig beschäftigt.  Im Durchschnitt verbringen Personen, die mehreren Jobs parallel nachgehen, rund 45 Stunden pro Woche mit erwerbstätigen Beschäftigungen.

Zwei Jobs oder mehr: Das ist zu beachten

Wenn ein Arbeitnehmer gleich bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, dann gibt es einige Besonderheiten in der Sozialversicherung, die zu beachten sind.

1. Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?

Eine Mehrfachbeschäftigung kann nur bei verschiedenen Arbeitnehmern vorliegen. Das bedeutet: Geht man zwei Jobs bei ein und demselben Arbeitgeber nach, so gilt dies als ein einziges einheitliches Beschäftigungsverhältnis.

2. Mehrere 450-Euro-Jobs gleichzeitig

Bei einem Arbeitnehmer, der keine sozialversicherungspflichte Hauptbeschäftigung hat, aber in mehreren 450-Euro-Jobs beschäftigt ist, werden die Einkünfte zusammengerechnet. Nicht zusammengerechnet werden die Einkünfte dann, wenn ein 450-Euro-Job mit einer kurzfristigen Beschäftigung zusammentrifft.

3. Sozialversicherungspflichtiger Hauptjob und mehrere 450-Euro-Jobs

Geht man zwei Jobs nach, nämlich einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit und einem 450-Euro-Job, so gilt keine Besonderheit. Nimmt der Arbeitnehmer allerdings noch eine weitere 450–Euro-Tätigkeit auf, so wird diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Es entfällt also nur für eine geringfügige Beschäftigung die Zusammenrechnung mit der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Die Tätigkeit, die entfällt, ist immer die zuerst aufgenommene geringfügige Beschäftigung.

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Arbeiten in Midijob und Minijob: Das ist zu beachten

Minijob: Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn ein monatliches Entgelt von 450 Euro im Schnitt nicht überschritten wird. Sie gilt als versicherungsfrei für den Arbeitnehmer.

Midijob: Wird in einem Angestelltenverhältnis mehr als 450 Euro verdient, maximal aber 850 Euro, der ist innerhalb eines Midijobs beschäftigt. Die Verdienstzone von 450,01 Euro bis 850 Euro wird offiziell „Gleitzone“ genannt. Innerhalb der Gleitzone sind geringere Beiträge zur Sozialversicherung vorgesehen, die der Arbeitnehmer entrichten muss – verglichen mit einer Vollzeitbeschäftigung. Hier finden Sie die besten Minijobs

Welche Jobs müssen bei einer Zusammenrechnung beachtet werden?

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, so werden nur die Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammengerechnet.

450-Euro-Jobs mit Abgabe an die gesetzliche Rentenversicherung

Neuerdings kann man bei einer geringfügigen Beschäftigung wählen, ob man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein möchte und selbst Abgaben leistet, oder aber auch nicht. Möchte man selbst keine Abgaben an die gesetzliche Rentenversicherung von seinem Lohn leisten, so muss man dies schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Für eine Zusammenrechnung versicherungspflichtiger Jobs zählt weder ein Minijob mit freiwilliger Rentenversicherungspflicht, noch ein Minijob, bei dem auf das Einzahlen in die Rentenversicherung verzichtet wurde.

Mehrere Minijobs ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Für einen Arbeitnehmer, der mehreren Minijobs nachgeht, der allerdings keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, werden die Einkünfte aus den Minijobs addiert. Überschreitet die Summe der Einkünfte die 450-Euro-Grenze, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs.

Man befindet sich dann in der Gleitzone, sprich im Midijob und ist in der Regel versicherungspflichtig.

Zwei Jobs gleichzeitig: Was muss der Arbeitgeber wissen?

Grundsätzlich darf man in Deutschland mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Jobs nicht miteinander kollidieren.

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass die Gesamtarbeitszeit täglich 8 Stunden je Werktag (Montag bis Samstag) nicht überschreiten darf. Zusammengerechnet ergeben sich daraus 48 Stunden, die man pro Woche arbeiten darf. Allerdings kann die tägliche Arbeitszeit auch auf 10 Stunden ausgedehnt werden für den Fall, dass innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag gearbeitet wurde.

Außerdem sollte man darauf achten, dass der Zweitjob nicht bei der Konkurrenz ausgeübt wird oder sich negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt.

Bildquelle: © Jeanette Dietl – Fotolia.com

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