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Das Arbeitszeitgesetz ist für viele Milliarden Menschen, die erwerbstätig sind, von Relevanz. Es bestimmt Arbeitzeiten genauso, wie Pausenzeiten oder Sonn- und Feiertagsarbeit. Damit Sie sich mit den wichtigsten Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz auskennen, haben wir uns in diesem Artikel mit dem Thema beschäftigt. Doch lesen Sie selbst.

Übersicht

  • Was soll das Arbeitszeitgesetz bewirken?
  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Die Regelung der Arbeitszeit
  • Die Pausen während der Arbeitszeit
  • Die Ruhezeit nach der Arbeit
  • Sonn- und Feiertagsregelung
  • Wer überwacht die Einhaltung der Sonntagsruhe
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

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Was soll das Arbeitszeitgesetz bewirken?

Das Arbeitszeitgesetz soll im Grunde genommen drei wichtige Bereiche bedienen. Es soll für den gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sorgen. Dafür wird die tägliche Arbeitszeit in der Höhe begrenzt, die Mindestdauer für Pausen und Ruhezeiten geregelt.

Das Arbeitszeitgesetz verdichtet die Bedingungen für bewegliche Arbeitszeiten. Zusätzlich wird in dem Arbeitzeitengesetz festgelegt, wie der Schutz von Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen gewährleistet wird. Das ist im Kern, der Rahmen der modernen Arbeitszeitgestaltung. Wie das im Einzelnen aussieht, erfahren Sie in den nachstehenden Kapiteln.

Was gilt als Arbeitszeit?

Laut Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeit als die Zeit definiert, die zwischen dem Anfang und dem Ende der Arbeit liegt und das gemessen ohne Ruhepausen. Die einzige Ausnahme bildet hier der Bergbau.

Da gelten die Pausen als reguläre Arbeitszeit. Jetzt denkt man natürlich erst einmal an die Vollarbeit. Doch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienste gelten ebenso vollumfänglich als Arbeitszeit. Lediglich die Rufbereitschaft wird nur als Arbeitszeit gemessen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit eingesetzt wurde.

Die Regelung der Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz macht den Spagat zwischen Sicherheit und Gesundheit für Arbeitnehmer und die Flexibilität, die Unternehmen benötigen. Sie müssen deshalb wissen, dass im Arbeitszeitgesetz höchstens acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden darf. Nun ist aber der Arbeitsaufwand nicht jeden Tag derselbe. Aus diesem Grund lassen sich die acht Stunden auch auf zehn Stunden erweitern.

Das geht aber nur, wenn die Mehrstunden innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden. Nicht erlaubt ist eine durchschnittliche Arbeitszeit, die innerhalb von sechs Monaten, acht Stunden pro Werktag überschreitet.

Die Pausen während der Arbeitszeit

Nicht nur die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt, auch die Pausen sind hier festgelegt. So ist auch festgeschrieben, dass keiner länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigt werden darf. An Arbeitstagen von sechs bis neun Stunden besagt das Arbeitszeitgesetz, dass Ihnen mindestens 30 Minuten Pause zustehen.

Überschreitet Ihre Arbeitszeit neun Stunden, müssen Sie 45 Minuten Pause einlegen. Die Pausenzeit muss allerdings nicht mit einer Zeit abgegolten werden. Sie kann auch in Pausen von 15 Minuten aufaddiert werden. Das allerdings bestimmt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat.

Die Ruhezeit nach der Arbeit

Die längste Pause ist die Arbeitszeitpause zwischen dem einen und dem anderen Arbeitstag. Hier legt das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor, die zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn liegen müssen. In einigen Beschäftigungsverhältnissen darf diese Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wie zum Beispiel in Bereichen, in denen Menschen gepflegt und betreut werden.

Ebenso gilt diese Regelung für Bewirtungs- und Beherbergungseinrichtungen, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung oder im Rundfunk. Allerdings muss auch hier der Ausgleich zu den regulären elf Stunden ebenfalls ausgeglichen werden.

Die Nachtarbeit

Als Nachtarbeit ist im Arbeitzeitgesetz die Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr gemeint, die mindestens zwei Stunden geleistet wird. In Bäckereien und Konditoreien gilt dies für 22 bis 5 Uhr. Wenn Sie also mehr als 48 Tage im Jahr zu dieser Zeit beschäftigt sind oder diese Zeit in Wechselschicht belegen, wird im Arbeitszeitgesetz als Nachtarbeiter bezeichnet und unterliegt einem besonderen Schutz.

Dazu gehört auch der verkürzte Ausgleichszeitraum. Bei Nachtarbeit darf innerhalb von vier Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit die acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Leistungen, die Nachtarbeiter für sich beanspruchen können, wie beispielsweise ein ärztlicher Checkup alle drei Jahre und wenn Sie über 50 Jahre alt sind auch jährlich.

Sonn- und Feiertagsregelung

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen frei ist – den ganzen Tag. Das bedeutet keine Arbeit von 0 bis 24 Uhr. Die 24-stündige Ruhepause kann für Kraftfahrer um bis zu zwei Stunden vorverlegt und bei mehrschichtigen Betrieben unter festgelegten Bedingungen um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden. Doch es gibt auch Ausnahmen unter der Sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten dürfen.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Arbeit nicht an einem Werktag verrichtet werden kann. Auf diese Weise können wir zahlreiche Dienste auch an diesen Tagen in Anspruch nehmen. Für die vielen Beschäftigten in den Bereichen ist allerdings im Arbeitszeitgesetz geregelt, dass Sie 15 Sonntage im Jahr frei haben müssen.

Wer überwacht die Einhaltung der Sonntagsruhe

Das Arbeitszeitgesetz legt die Regelungen fest und die Aufsichtsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung. Das bedeutet, dass das Arbeitsschutzamt oder das Gewerbeaufsichtsamt sich dieser Aufgabe annimmt.

Doch die Aufsichtsbehörden stellen nicht nur fest, ob gegen die Regelung verstoßen wird, sie können unter bestimmten Begebenheiten auch Unternehmen an Sonn- und Feiertagsarbeit gestatten zu arbeiten. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Auf diese Weise soll die Konkurrenzfähigkeit genauso erhalten bleiben, wie die Arbeitsplätze in Deutschland.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haben schwerwiegende Folgen. Der Betriebsrat, der die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Arbeitszeiten hat, kann auch Verstöße anzeigen. Somit werden zu kurze Pausenzeiten genauso, wie zu lange Arbeitszeiten als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Dem zuwiderhandelnden Betrieb können Bußgelder bis zu 15.000 Euro auferlegt werden und das für jeden einzelnen Verstoß.

Bildquelle: © Jamrooferpix – Fotolia.com

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