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Es ist zum Verrücktwerden: Die Lebenshaltungskosten und auch die Mieten steigen immer weiter an – nur die Löhne nicht. In nahezu jedem Berufsfeld kann man auch eine Lohnerhöhung lange warten. Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass viele Menschen mit ihrem Gehalt nicht mehr über die Runden kommen und deshalb nach einer Lösung suchen. Diese Lösung finden viele darin, einen Zweitjob anzunehmen, um sich etwas Geld dazu zu verdienen. Hierbei sollten Sie allerdings einige Dinge beachten, sofern Sie ihren Hauptjob nicht gefährden wollen.

Minijobs besonders beliebt

Wer sich dazu entschließt, neben seiner Hauptbeschäftigung eine Nebentätigkeit auszuüben, sollte einige Fakten beachten, um möglichst in kein Fettnäpfchen beim Arbeitgeber zu treten oder gar seinen Job zu riskieren.

Doch zu allererst gilt es, überhaupt einen Nebenjob zu finden. Besonders heiß begehrt sind dabei Minijobs, sprich Tätigkeiten auf 450,-€-Basis, da hierbei der gesamte Betrag ausgezahlt und nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird. Denn beim Minijob übernimmt der Arbeitgeber alle Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, sodass der Arbeitnehmer keine weiteren Abgaben zu befürchten hat.

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Darüber hinaus sind all jene Tätigkeiten beliebt, die sich außerhalb der Kernarbeitszeiten erledigen lassen, da diese in den meisten Fällen nicht mit dem Hauptjob kollidieren. Um die Haushaltskasse aufzustocken, lohnen sich deshalb vor allem Job, bei denen die Arbeitszeiten am Abend, in den Nacht- oder frühen Morgenstunden oder am Wochenende liegen.

Natürlich kann man als Zweitjob auch einen sogenannten Midijob annehmen, wobei es sich um eine Beschäftigung in der Gleitzone handelt. Diese sind normalerweise beliebt, weil der Arbeitnehmer nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Es gilt allerdings zu beachten, dass diese Regelung entfällt, sobald der Midijob als Zweitjob ausgeführt wird – die Vorteile verfallen also.

Den Arbeitsvertrag checken

Generell gilt es einige Regeln zu beachten, sobald man sich einen Zweitjob zulegen möchte. Das wohl wichtigste ist, seinen aktuellen Arbeitsvertrag zu Rate zu ziehen. Viele Verträge enthalten nämlich spezielle Klauseln, die es den Mitarbeitern generell verbietet Nebentätigkeiten auszuüben. Solche Klauseln sind allerdings in den meisten Fällen unzulässig und können rechtlich angefochten werden.

Dennoch enthalten viele Arbeitsverträge außerdem, die sehr wohl zulässige Vereinbarung, dass der Arbeitgeber über jegliche Nebentätigkeiten seiner Angestellten informiert werden muss. Wer sein Beschäftigungsverhältnis nicht gefährden will, sollte sich möglichst auch daran halten.

Im besten Fall informiert man seinen Arbeitgeber schriftlich über den neuen Nebenverdienst. Dabei sollte man ihn über Umfang und Bereich des Nebenjobs informieren und ihm zusichern, dass die eigene Arbeitsqualität selbstverständlich nicht unter der zusätzlichen Belastung leiden wird.

Regeln für den Zweitjob

Damit weiterhin alles mit rechten Dingen zugeht, sollten einige weitere Regeln beachtet werden. So ist beispielsweise im Arbeitsgesetz festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit einen Umfang von 48 Stunden nicht überschreiten darf. Dies gilt auch für die Hauptbeschäftigung und den Nebenjob zusammengerechnet.

Darüber hinaus riskiert jeder Mitarbeiter eine fristlose Kündigung, wenn er sich bei seiner Hauptbeschäftigung krankschreiben lässt, beim Nebenjob allerdings dennoch zur Arbeit erscheint. Ähnlich verhält es sich mit dem Urlaub. Der Urlaub vom Hauptjob darf nicht genutzt werden, um im Nebenjob arbeiten zu können. In diesem Fall würde die Zusatzbeschäftigung dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechen.

Es ist ebenfalls untersagt für ein Konkurrenzunternehmen des Hauptjobs tätig zu sein oder bestehende Geschäftskontakte für die Nebentätigkeit zu nutzen. Außerdem sollte die Hauptbeschäftigung immer oberste Priorität haben.

Wer sich aber dieser Regeln bewusst sich und wer seinem Arbeitgeber deutlich machen kann, dass man sehr wohl in der Lage ist ein zweites Beschäftigungsverhältnis zu managen, der sollte keine Probleme bekommen – weder mit seinem Arbeitgeber, noch mit dem Gesetz oder dem Finanzamt.

Bildquelle: © alphaspirit – Fotolia.com

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