Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling soll unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Diesen Beschluss erließ das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Die entsprechende Forderung wurde bereits an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geleitet: Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gereist und hatte dann am 8. Juni einen Antrag auf Asyl gestellt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sah sich für den Mann als nicht zuständig. Der Afghane wurde aus diesem Grund wieder abgeschoben.

Nun erklärte jedoch der Gerichtssprecher, dass die Abschiebung nicht richtig gewesen sei. Man müsse diese wieder rückgängig machen. Eine anhängige Klage in Sigmaringen gegen die Abschiebung habe eine aufschiebende Wirkung, sodass der Mann erst gar nicht hätte abgeschoben werden dürfen.

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