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Altersteilzeit ist eine Möglichkeit die Arbeitszeit im Alter zu verringern. Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen im Altersteilzeitgesetz festgelegt sind, wer Anrecht auf Altersteilzeit hat und was die einzelnen Vor- und Nachteile von Altersteilzeit sind. Informieren Sie sich jetzt, damit Sie optimal von Ihren Möglichkeiten durch das Altersteilzeitgesetz profitieren können.

Überblick

  • Grundlagen im Altersteilzeitgesetz
  • Geschichte der Altersteilzeit
  • Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?
  • Altersteilzeitgesetz und Rentenbeitrag
  • Altersteilzeitgesetz und gesetzliche Rentenversicherung
  • Altersteilzeitgesetz und Insolvenz
  • Altersteilzeitgesetz: Förderung
  • Altersteilzeitgesetz und Äquivalenzprinzip
  • Kritik am Altersteilzeitgesetz
  • Altersteilzeitgesetz in Österreich

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Grundlagen im Altersteilzeitgesetz

Das Altersteilzeitgesetz will es älteren Arbeitnehmern vereinfachen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Damit will man den Übergang in den Ruhestand so reibungslos wie möglich machen. Gleichzeitig soll es jungen Arbeitnehmern erleichtert werden, die Stellen zu besetzen, die durch das Ausscheiden der älteren Arbeitskräfte frei werden.

Es gibt zwei Arten von Altersteilzeit:

Die kontinuierliche Altersteilzeit. Dabei reduziert der Mitarbeiter seine Arbeitszeit auf die Hälfte des bisherigen Umfangs.

Das Blockmodell. Hierbei arbeitet der Mitarbeiter zunächst ganz normal weiter und wird dann nach einer bestimmten Zeit freigestellt. Dies ist die häufigere der beiden Möglichkeiten.

Geschichte der Altersteilzeit

In Deutschland war die Höhe der Rente mit der Vorruhestandsregelung verbunden. Das bedeutet, dass Sie weniger Rente bekommen haben, wenn Sie früher aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Ab 1996 wurde das durch das Altersteilzeitgesetz neu geregelt, auch wenn der Grundsatz „Früherer Renteneintritt – weniger Rente“ bestehen blieb.

Ein wichtiges Merkmal des Altersteilzeitgesetzes ist, dass es neben der Rente vor allem auch Auswirkungen auf die Arbeitsmarktförderung hat.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Durch die Neuregelung, konnten Angestellte ab dem 55. Lebensjahr Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Sie mussten 50 Prozent der bisherigen Zeit (mindestens 18 Wochenstunden) arbeiten und erhielten dafür 70 Prozent ihrer bisherigen Nettobezüge. Der Arbeitgeber zahlte dabei die Hälfte des Gehalts, der Rest wurde von der Bundesagentur für Arbeit beigesteuert, wenn dadurch eine neue Stelle entstand, die durch einen bisher Arbeitslosen besetzt werden konnte.

Aktuell wird die Altersteilzeit von der Bundesagentur für Arbeit dann gefördert, wenn sie spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten wurde und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hatte.

Altersteilzeitgesetz und Rentenbeitrag

Im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes stockt der Arbeitgeber vor allem das Regelarbeitsentgelt und die Rentenversicherungsbeiträge auf. Wenn die Aufstockung für das Entgelt mindestens 20 Prozent vom Regelarbeitsentgelt beträgt, dann bekommt das Unternehmen diesen Betrag von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dieser Aufstockungsbetrag ist für die Angestellten steuerfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet, dass er Einfluss auf die Höhe des Einkommens an sich und damit auf den Steuersatz hat.

Altersteilzeitgesetz und gesetzliche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie für eine Übergangszeit noch spezielle Altersgrenzen für die Altersteilzeit. Für alle Arbeitnehmer, die bis 1951 geboren sind, gilt die Altersteilzeit oder auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit.

Für den Jahrgang 1945 ist das Eintrittsalter für die Sozialversicherungsrente 60, für den Jahrgang 46 bis 48 liegt das Alter monatsweise ansteigend bei 60 bis 63 Jahren und für die Jahrgänge 49 bis 51 liegt das Alter bei 63 Jahren. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Rente ohne Abzüge bei allen erst ab 65 Jahren möglich ist. Jeder Monat, um den die Rente früher angetreten wird, vermindert den Betrag um 0,3 Prozent.

Altersteilzeitgesetz und Insolvenz

Ein Arbeitnehmer muss in geeigneter Weise Vorsorge tragen, dass das Arbeitsentgelt auch im Fall einer Insolvenz weiter nach den geltenden Regeln ausgezahlt werden kann. Das ist dann der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer für das Blockmodell entschieden hat, also im ersten Abschnitt voll arbeitet aber nur halben Lohn bekommt und danach nicht mehr arbeitet, aber weiterhin den halben Lohn bekommt. Geht ein Unternehmen in Insolvenz, während ein Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ist, würde er sonst nichts mehr bekommen.

Altersteilzeitgesetz: Förderung

Die Voraussetzung für die Förderung von Altersteilzeit ist die Aufstockung des regulären Arbeitsentgeltes und der Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Außerdem muss ein arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer oder ein Auszubildender, der seine Ausbildung beendet hat, versicherungspflichtig eingestellt werden. Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können alternativ einen Auszubildenden einstellen.

Der Förderungszeitraum läuft über jeweils 6 Jahre, auch wenn die Altersteilzeit sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Beim Blockmodell werden die Fördergelder nur während der Freistellungsphase ausgezahlt, dann aber in doppelter Höhe.

Altersteilzeitgesetz und Äquivalenzprinzip

Normalerweise gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Entgeltleistung des Arbeitgebers passen muss. Wenn also halb so viel gearbeitet wird, muss auch nur halb so viel bezahlt werden.

Das gilt im Blockmodell natürlich nicht. Hier wird die Entgeltleistung auf einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Die Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen kann deshalb zu Problemen führen. Es gibt dazu Stellungnahmen vom Bundesfinanzministerium und vom Institut der Wirtschaftsprüfer.

Kritik am Altersteilzeitgesetz

In der Praxis haben Unternehmen die Altersteilzeit auch dafür genutzt um Arbeitsplätze abzubauen. Das ist eigentlich im Gesetz so nicht beabsichtigt. Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten den gleichen Sachverhalt zu regeln und den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Altersteilzeit konnte von Fall zu Fall mit einem Stigma versehen sein und als versteckter Rauswurf gewertet werden.

Altersteilzeitgesetz in Österreich

In Österreich regelt das Arbeitslosenversicherungsgesetz die Altersteilzeit. Auch hier wird eine Förderung ausgezahlt. Die Umsetzung der Ideen zur Altersteilzeit begann im Jahr 2000. Vier Jahre später wurden die Zugangs- und Förderungsbestimmungen angepasst.

Bis ins Jahr 2013 stieg das frühestmögliche Einstiegsalter für die Altersteilzeit für Frauen von 50 auf 55 Jahre, für Männer von 55 auf 60. Außerdem müssen für 25 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 15 Jahre mit arbeitslosenversicherungspflichtigen Zeiten vorliegen.

Bildquelle: © Tyler Olson – Fotolia.com

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