In den vergangenen Jahren wurde man in Deutschland immer häufiger mit der zu erwartenden soziografischen Entwicklung konfrontiert – kurz: Deutschland wird älter und älter.

Es wird mehr alte Menschen geben und schon heute haben längst nicht alle von ihnen ausreichend Geld für den eigenen Lebensunterhalt.

Sie leben unter dem Existenzminimum, müssen aber zum Beispiel trotzdem gepflegt oder gar in einem Heim untergebracht werden. Genau dann sind Kinder in der Pflicht, Elternunterhalt zu zahlen. Oder nicht?

Übersicht:

  • Kosten für Pflegeheime

  • Dann muss Elternunterhalt gezahlt werden

  • Wann muss kein Elternunterhalt gezahlt werden

  • Elternunterhalt Höhe

  • Elternunterhalt und Existenzminimum

  • Elternunterhalt und Grundsicherung im Alter

  • Grundsicherung vor Elternunterhalt

  • Eltern müssen „alles geben“

  • So viel Elternunterhalt kann anfallen

  • Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

  • Davon abgezogen werden folgende Kosten für die unterhaltspflichtigen Kinder:

  • Mehrere Kinder zahlen Elternunterhalt

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Kosten für Pflegeheime

Einer der größten Posten für die Pflege alter Menschen sind die Pflegeheime. Kommt ein alter Mensch in ein Heim, wird es teuer. Die Kosten für Pflegeheime sind regional verschieden, liegen aber im Bundesschnitt bei ca. 3.000€ im Monat.

Gut die Hälfte davon, derzeit 1.612€, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Die restlichen knapp 1.400€ müssen Pflegebedürftige sich von sozialen Kassen besorgen, aus einer Pflegezusatzversicherung (falls überhaupt vorhanden) oder eben selbst bezahlen.

Dann muss Elternunterhalt gezahlt werden

Ist das Selbstbezahlen nicht möglich, sind die Kinder in der Pflicht, der Unterhaltspflicht. Sie müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Elternunterhalt leisten und den Lebensunterhalt ihrer Eltern sichern helfen.

Verpflichtet dazu sind nach § 1601 Bürgergesetzbuch (BGB) alle Kinder, die direkt von den bedürftigen Eltern abstammen und leistungsfähig sind. Für Schwiegereltern muss zunächst einmal kein Elternunterhalt gezahlt werden, es sei denn, es liegt eine indirekte Schwiegerkindhaftung im Rahmen des so genannten individuellen Familienbedarfs vor.

Wann muss kein Elternunterhalt gezahlt werden

In den meisten Fällen sind Schwiegerkinder jedoch nicht zum Elternunterhalt verpflichtet. Auch nicht zum Elternunterhalt verpflichtet ist, wer nach § 1601 BGB finanziell nicht in der Lage ist, die Elternunterhaltszahlungen zu leisten.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Elternteil seinen Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt. Nach §1611 BGB gilt dies in Einzelfällen grober Vernachlässigung oder schwerer Verfehlungen gegenüber dem / der Unterhaltspflichtigen.

Elternunterhalt Höhe

Beim reinen Elternunterhalt – also ohne Unterbringung in einem Pflegeheim – werden nach § 1610 BGB aktuelle finanzielle Verhältnisse als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das heißt, es gelten die aktuellen, derzeitigen Einkommensverhältnisse, nicht die Einkünfte, die das Elternteil gegebenenfalls als Berufstätige/r erzielt hatte.

Elternunterhalt und Existenzminimum

Dabei spielt auch das Existenzminimum eine wichtige Rolle. Es liegt aktuell bei 800€ monatlich und umfasst die Kosten für eine Unterkunft mit Neben- und Heizkosten. Nicht berücksichtigt im Existenzminimum sind aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Elternunterhalt und Grundsicherung im Alter

Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr haben Eltern zudem einen Anspruch auf Leistungen aus einer weiteren Sozialleistung: der Grundsicherung im Alter.

Sofern sie nämlich ihren Lebensunterhalt aus bestehenden Einkünften oder Vermögen bestreiten können, steht ihnen ein Regelsatz von derzeit 399€ als Alleinstehende, bzw. jeweils 360€ für Eheleute zu. Angemessene Leistungen für Unterkunft, Heizung und auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen können zusätzlich erfolgen.

Grundsicherung vor Elternunterhalt

Diese staatliche Sozialleistung hat Vorrang vor dem Elternunterhalt. Das heißt, Eltern müssen zunächst Grundsicherung im Alter beantragt haben, bevor sie ihre Kinder zum Elternunterhalt verpflichten können. Die Kinder können zudem nicht verpflichtet werden, die Zahlungen aus der Grundsicherung zurückzuzahlen.

Ist der Pflegeaufwand nun noch immer nicht gedeckt, tritt nach § 61 SGB II die Hilfe zur Pflege in Kraft. Reicht dies noch immer nicht, übernehmen Sozialhilfeträger den Rest, der wiederum im Rahmen der Leistungsfähigkeit durch den Elternunterhalt getragen wird.

Eltern müssen „alles geben“

Existenzminimum, Grundsicherung & Co. – Alte Menschen, die Eltern sind, haben also durchaus einige mögliche und ihnen gesetzlich zustehende Geldquellen in Aussicht.

Zudem können ja auch alternative Einkünfte aus gesetzlicher oder privater Rente, sowie der Pflegeversicherung oder dem privaten Vermögen zur Grundsicherung im Alter aufgewendet werden. Können?

Nein, die Modalitäten liegen hier anders: Denn Eltern müssen alle ihre Einkünfte und alle ihr Vermögen ausgeben, bevor Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet werden können!

So viel Elternunterhalt kann anfallen

Es müssen also viele „Stricke reißen“, bevor der Elternunterhalt tatsächlich auf die Kinder hilfsbedürftiger Menschen zukommt. Wenn er aber gezahlt werden muss, wird der fällige Elternunterhalt immer auch nur mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Kinder berechnet.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Das Einkommen der Kinder bestimmt also die Zuwendung an die Eltern. Dieser Berechnung liegt § 1603 Absatz 1 BGB zugrunde. Bezugsgröße ist das Nettoeinkommen aller Kinder zusammen, entweder…:

  • Nettoeinkommen von abhängig beschäftigten Kindern in den letzten 12 zusammenhängenden Monaten vor Beginn des Unterhaltbedarfs

  • Durchschnittliche Einkünfte bei selbstständigen Kindern innerhalb der letzten 3 – 5 Jahre

Davon abgezogen werden folgende Kosten für die unterhaltspflichtigen Kinder:

  • Kosten für Besuche bei den Eltern (Fahrtkosten, Unterkunft…)

  • Kredit- und Darlehenskosten

  • Kosten zur privaten Altersvorsorge

  • Aufwendungen für die allgemeine Krankenvorsorge

  • Kosten für den eigenen Beruf (Fahrt, Werbekosten, Büro…)

Nicht zur „Bereinigung“ des Nettoeinkommens eingesetzt werden können: Miete und Nebenkosten in Höhe von 450€, GEZ-Gebühren, Beiträge für Haftpflicht- und Hausratsversicherungen.

Mehrere Kinder zahlen Elternunterhalt

Natürlich kann die Last des Elternunterhalts auch auf mehrere Kinder verteilt sein, sofern diese alle genügend Einkünfte erzielen, um diese Leistungen zu erbringen. Nach § 1606 Absatz 3 BGB kommen dann alle leistungsfähigen Kinder für den Elternunterhalt auf.

Zu welchem Anteil, wird mit der Haftungsquote bestimmt, die sich wiederum auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder im einzelnen bezieht. Kommt ein Kind allein auf, obwohl die Geschwister auch dazu in der Lage wären, kann es von dem oder den anderen finanzielle Ausgleichszahlungen verlangen.

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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