Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende zu niedrig? Sozialgericht weist Klage ab!
Hartz 4News am

Ist der Regelsatz für alleinstehende Bezieher von Hartz IV zu niedrig? Wohl kaum, wenn man sich den Fall anschaut, in dem ein 31-Jähriger klagte. Wie das Hartz-IV-Informationsportal „gegen-hartz.de“ berichtet, soll das Sozialgericht Dortmund dies in einem Urteil entschieden haben. 

Hintergrund

Bei dem Kläger handelt es sich um einen 31 Jahre alten Arbeitslosen aus Hemer. Der Mann war der Auffassung, dass der seit 2017 geltende Regelbedarf für alleinstehende Arbeitslose in Höhe von 409 Euro monatlich zu niedrig sei – mehr noch: Er hielt ihn aufgrund dessen sogar für verfassungswidrig.

Dies erklärte er damit, dass seine eigenen Ausgaben für die Lebenshaltung sowie für seinen PKW deutlich von denen des Regelbedarfs abweichten. Das Auto benötigte der Mann aus krankheitsbedingten Gründen.

Also zog 31-Jährige vor das Sozialgericht in Dortmund. Mit einem Urteil vom 21. Juni 2017 wies dieses die Klage des Mannes jedoch ab und erklärte sie als unbegründet. Der aktuelle Regelbedarf sei in „nicht zu beanstandender Weise“ ermittelt worden.

Bei den Kosten für seinen PKW soll es sich laut Sozialgericht zudem um „nicht regelbedarfsrelevante“ Kosten handeln. Der Mann könne ebenso die Bahn, den Bus oder ein Fahrrad nutzen – solche Kosten seien schließlich im Regelbedarf in ausreichender Höhe enthalten.

Beitragsbildquelle: © detailblick-foto – Fotolia.com

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