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Lassen Sie sich vom Staat bei Ihren Lebenshaltungskosten durch Hausgeld unterstützen. Hier bekommen Sie alle wichtigen Infos darüber, was Hausgeld ist, wie es beantragt wird, und wie viel Ihnen zusteht. Handeln Sie jetzt, damit Ihnen nichts entgeht!

Überblick

  • Was ist Hausgeld?
  • Voraussetzungen für Hausgeld
  • Höhe des Hausgeldanspruchs
  • Antrag auf Hausgeld
  • Wann wird Hausgeld bewilligt?
  • Bekommt man mit BAföG Hausgeld?
  • Hausgeld und andere Sozialsysteme
  • Hausgeld und Mietstufen
  • Hausgeld in einer Bedarfsgemeinschaft
  • Änderungen beim Hausgeld ab dem Jahr 2013
  • Hausgeld und vorhandenes Vermögen

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Was ist Hausgeld?

Hausgeld nennt man den Zuschuss, den der deutsche Staat bei Kosten für die Miete (Mietzuschuss) und für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) übernimmt.

Dass Sie darauf einen Anspruch haben, ist im Paragraf 68, Nummer 10 im ersten Buch Sozialgesetzbuch festgelegt. Hausgeld wird gleichbedeutend mit Wohngeld verwendet, kann aber auch die Bezahlung eines Verwalters einer gemeinschaftlich genutzten Immobilie bezeichnen. Hier sprechen wir aber nur von der Sozialleistung, die Sie beantragen können, wenn Sie bedürftig sind.

Voraussetzungen für Hausgeld

Grundvoraussetzung um Wohngeld zu bekommen, ist die finanzielle Bedürftigkeit. Das ist dann der Fall, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Kosten einer für Sie angemessenen Wohnfläche selbst zu tragen. Sie erhalten das Hausgeld aber nicht automatisch, sondern müssen es beantragen.

Die zuständige Behörde prüft, ob Ihr Lohn oder andere Sozialleistungen so hoch sind, dass Sie kein Anrecht auf Hausgeld haben. Es ist auch möglich, dass Sie nur einen Zuschuss bekommen, wenn Ihr Einkommen nicht ganz reicht.

Höhe des Hausgeldanspruchs

Im Durchschnitt liegt der Wohngeldanspruch in Deutschland bei monatlich 120 Euro.

Er berechnet sich aus drei Faktoren:

  • Die Anzahl der Personen, die als Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
  • Das Familieneinkommen.
  • Die Miet- und Nebenkosten für einen angemessenen Wohnraum.

Dabei gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum, den die Behörde nutzen kann. Als Orientierungshilfe gibt es Richtwerte, die die Lage vor Ort abbilden. Wenn es nicht zumutbar wäre in eine neue Wohnung umzuziehen, kann die zuständige Behörde auch zustimmen, dass mehr Geld für eine Wohnung gezahlt wird, die eigentlich zu groß oder teuer ist.

Antrag auf Hausgeld

Den Antrag auf Hausgeld bekommen Sie bei der Behörde, die bei Ihnen vor Ort dafür zuständig ist. Damit der Antrag erfolgreich bearbeitet werden kann, brauchen Sie als weitere Unterlagen eine Bescheinigung Ihres Vermieters über die Größe Ihrer Wohnung und die Zusammensetzung der Mietkosten.

Wenn Sie eigenes Wohneigentum nutzen, dann brauchen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Bank aus der hervorgeht, wie hoch Ihre Nebenkosten sind. Außerdem sind weitere Unterlagen notwendig, mit denen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen oder zum Beispiel nachweisen, dass Sie wegen einer Behinderung nur eingeschränkt erwerbsfähig sind.

Wann wird Hausgeld bewilligt?

Sie sollten sich frühzeitig um Ihren Antrag auf Hausgeld kümmern. Ausschlaggebend für die Zahlungen ist nämlich das Datum des Antrags. Das Hausgeld wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem Sie es beantragt haben. Mögliche Ansprüche für vorangegangene Monate entfallen.

Bekommt man mit BAföG Hausgeld?

Grundsätzlich wird Ihre Grundversorgung durch die BAföG-Zahlungen sichergestellt. Wenn die BAföG-Regelung aber aus irgendeinem Grund nicht zur Anwendung gebracht werden kann und bei Ihnen trotzdem Bedürftigkeit besteht, dann können Sie sich um einen Hausgeld-Zuschuss bewerben. Die Hausgeldbehörde hilft Ihnen aber auf jeden Fall dabei eine Lösung oder den richtigen Ansprechpartner für Ihre spezielle Situation zu finden.

Hausgeld und andere Sozialsysteme

Das deutsche Sozialsystem verfügt über eine Reihe von Mitteln, die sich gegenseitig unterstützen oder ausschließen. Es kann also durchaus sein, dass Sie bedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil Sie bereits eine andere Sozialleistung erhalten.

Das ist zum Beispiel das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter. Sie können sich auch dann nicht für Hausgeld als Ausgleich bewerben, wenn Ihnen wegen eines Vergehens die Bezüge gekürzt wurden.

Hausgeld und Mietstufen

Um beurteilen zu können, wie viel Geld Sie für Ihre Wohnung bekommen, wird die Größe in sechs Mietstufen eingeteilt. Jede dieser Mietstufen hat einen eigenen Höchstbetrag, der an Zuschüssen möglich ist. Dabei liegt die Mietstufe Drei genau im Durchschnitt der Mietkosten für die Region, die anderen liegen jeweils darüber oder darunter.

Hausgeld in einer Bedarfsgemeinschaft

Wenn Sie mit anderen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dann bekommt nur einer der Empfänger das Hausgeld. Zuvor findet eine Prüfung statt, wer überhaupt zu der Bedarfsgemeinschaft gehört.

Dazu gehören auch eheliche oder eheähnliche Partnerschaften mit deren Kindern. Wenn ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch eine andere Art der Sozialhilfe oder BAföG Zahlungen für den Wohnraum erhält, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Hausgeld.

Manchmal ist nicht auf den ersten Blick klar, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft, eine Wirtschaftsgemeinschaft oder nur um eine Wohngemeinschaft handelt. Ausschlaggebend ist, dass die einzelnen Mitglieder finanziell miteinander verbunden sind. Trotzdem kann es in Einzelfällen schwer sein die Situation richtig zu beurteilen.

Änderungen beim Hausgeld ab dem Jahr 2013

Seit 2013 sind die Behörden, die Sozialleistungen auszahlen, besser miteinander vernetzt. Vor allem bei Auszubildenden konnte es vorher vorkommen, dass unberechtigterweise Wohngeld ausgezahlt wurde. Jetzt lassen sich Doppelzahlungen leichter erkennen.
Im praktischen Umgang mit dem Hausgeld hat das für Sie aber keine Konsequenzen.

Hausgeld und vorhandenes Vermögen

Wenn Sie ein Vermögen von 60.000 Euro oder mehr besitzen, kann man davon ausgehen, dass Sie kein Hausgeld brauchen. Bei einem geringeren Vermögen müssen Sie angeben, wie hoch die Zinseinkünfte sind, die Sie dadurch bekommen.

Denken Sie daran, dass neben dem Barvermögen auch aller andere Besitz eine Rolle spielt, Zum Beispiel as Haus, in dem Sie leben, Grundbesitz oder Wertgegenstände. Aber keine Sorge: Sie müssen nicht alles verkaufen, wenn Sie bedürftig werden.

Es ist durchaus sinnvoll trotzdem Hausgeld zu bezahlen, wenn dadurch eine vernünftige Vorsorge für das Alter gewährleistet werden kann.

Bildquelle: © levelupart – Fotolia.com

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