testerheld
NebenjobNewsRente am

Die reguläre Altersrente reicht für viele Menschen schon heute nicht mehr aus. Sie gehen daher trotz Ruhestand arbeiten. Doch beim Nebenverdienst müssen Rentner einiges beachten.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Der Normalfall: Nebenverdienst für Rentner

Wer als Rentner nicht jeden Cent der mageren Altersrente zweimal umdrehen möchte, geht heutzutage immer häufiger arbeiten – trotz Ruhestand. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Das heißt: Von der monatlichen Rente wird nichts abgezogen. Die Nebeneinkünfte müssen auch nicht an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Aber: Wer über 450 Euro verdient, ist sozialversicherungspflichtig und muss das Einkommen versteuern. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Grundfreibetrag mit Rente und Nebenverdienst überschritten wird. Andernfalls zahlen Rentner auch hier keine Steuern.

Nebenverdienst kürzt Frührente

Unbegrenzt hinzuverdienen können nur Personen, die mit dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gegangen sind. Die Grenze liegt für 2017 bei 65 Jahren und vier Monaten. Rentner, die sich früher aus dem Arbeitsleben verabschieden, müssen bei einem möglichen Hinzuverdienst mit Abschlägen rechnen.

Grundsätzlich muss jeder Frührentner Abschläge bei der monatlichen Rente hinnehmen – für jeden Monat, den er früher in Rente gegangen ist. Ein Nebenverdienst kann die Rente zusätzlich kürzen – mitunter sogar schmerzlich. Hier gilt: Bis 450 Euro müssen Frührentner nicht mit weiteren Abschlägen rechnen. Allerdings müssen sie klären, welche Versicherungspflicht bei einem Job auf 450-Euro-Basis besteht.

Auch hier muss der Nebenverdienst über 450 Euro versteuert werden, sofern Rente und Einkommen den Grundfreibetrag übersteigen. Der Gesetzgeber ist bei Frührentnern aber großzügig und gewährt für zwei Monate innerhalb eines Kalenderjahres einen Hinzuverdienst von jeweils 900 Euro, ohne dass mit Abschlägen gerechnet werden muss.

Was gilt in Bezug zur Voll- und Teilrente?

Bei der vorgezogenen Altersrente unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwischen verdiedenen Staffelungen der Rente. Bei der Vollrente erfolgen keine Abschläge, sofern der Frührentner 45 Versicherungsjahre vorweisen kann. Die Teilrente wird in drei verschiedene Varianten unterteilt: Zwei-Drittel-Teilrente, Ein-Halb-Teilrente und Ein-Drittel-Teilrente.

Je höher der Hinzuverdienst des Frührentners wird, desto weniger Anteile von der Vollrente werden ausgezahlt. Der Rentenversicherungsträger rechnet aber im individuellen Fall aus, wie hoch der Nebenverdienst sein darf, bevor man in die nächst niedrigere Stufe rutscht.

Flexirente: Die Rettung für arbeitende Rentner?

Im Juli diesen Jahres tritt die sogenannte Flexirente in Kraft. Sie bringt neue Regelungen für den Hinzuverdienst im Ruhestand. Künftig soll gelten: Übersteigt das zusätzliche Einkommen die Grenze von 6.300 Euro, werden nur 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Somit soll es Rentnern einfacher gemacht werden, erwerbstätig zu sein.

Besser individuell rechnen

Es empfiehlt sich im Vorfeld mit dem Rentenversicherungsträger zu sprechen, welcher Verdienst möglich ist, ohne Abschläge erwarten zu müssen. Dann kann man sich ausrechnen, ob ein Job als Rentner finanziell sinnvoll ist oder nicht.

Dabei gilt natürlich, dass längst nicht jeder Rentner nur zur Aufstockung der Altersrente arbeiten geht. Viele Ruheständler fühlen sich durch eine Erwerbstätigkeit weiterhin gebraucht und aktiv.

Bildquelle: © denisfilm – Fotolia.com

2 Bewertungen
4.50 / 55 2