Job am

Ohne vorher etwas zu ahnen, kann der eigene Arbeitgeber insolvent werden. Das bringt zahlreiche Konsequenzen, jedoch nicht die sofortige Kündigung mit sich. Auch wenn der Arbeitgeber offiziell pleite ist, müssen Sie sich als Arbeitnehmer noch lange nicht alles gefallen lassen. Wie man in einem solchen Fall am besten handelt, und schnell wieder einen neuen Job findet, soll Ihnen dieser Artikel verdeutlichen.

Insolvenz des Arbeitgebers und die Folgen

Auch wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, wird das Arbeitsrecht davon nicht betroffen. Ihr bisheriger Arbeitsvertrag bleibt also vorerst einmal bestehen, kann sich jedoch in einigen Punkten ändern. Es besteht jedoch kein Grund und auch kein Recht, Ihnen den Job zu kündigen. Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, so übernimmt nun der Insolvenzverwalter die Leitung des Betriebes. Dieser darf Ihnen dann auch andere Aufgaben als die bisherigen zuteilen. Er schlüpft ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung in die Rolle des Chefs und übernimmt somit die Funktion als Arbeitgeber. Mitarbeiter sind während dieser Zeit oft sehr gestresst und stehen quasi dauerhaft unter Hochspannung. Deswegen ist es wichtig, sich eine neue Perspektive zu schaffen, und vorsorglich auch an eine Umschulung oder etwas Ähnliches zu denken.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Die Kündigung als weitere Folge der Insolvenz

Durch einen betriebsbedingten Grund kann man Ihnen in diesem Fall kündigen. Zudem hat der Insolvenzverwalter das Recht, Ihnen mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen. Deswegen ist es ratsam, sich beim Bekanntwerden einer Insolvenz rechtzeitig nach einer neuen Aufgabe umzusehen. Auch wenn Sie optimistisch an die Suche nach einem anderen Job herangehen, sollten Sie eine Meldung bei der Arbeitsagentur nicht versäumen. Ratsam ist es, wenn Sie dort schon mit bekannt werden der Insolvenz vorsprechend, denn so bleibt ausreichend Zeit, um den Fall zu bearbeiten und eventuell schon eine neue Arbeitsstelle für Sie zu finden. Zudem können Sie sich dort auch ausführlich in Sachen Insolvenz beraten lassen. Bedenken Sie auch, dass Ihnen der Lohn oft nicht weiter gezahlt oder nur zum Teil ausgezahlt wird. Ab dem Tag der Insolvenzeröffnung sind alle Arbeitnehmer sogenannte Massegläubiger, die einen Anspruch auf den Lohn haben. Somit haben Sie einen Anspruch, den Lohn aus der Insolvenzmasse zu bekommen. Reicht diese jedoch nicht aus, so wird der Insolvenzverwalter sehr wahrscheinlich eine Masseunzulänglichkeit beantragen.

Einen neuen Job finden – so gehen Sie richtig vor

Eine große Hilfe bei der Jobsuche ist Ihnen die Arbeitsagentur, wenn Sie sich dort rechtzeitig melden. Da Sie sich jedoch nicht alleine darauf nicht verlassen sollten, ist auch Eigeninitiative gefordert. Schauen Sie in den örtlichen Tageszeitungen und durchsuchen Sie die Stellenangebote im Internet. Hilfreich können in diesem Zusammenhang auch Zeitarbeitsfirmen sein. Hier werden Sie vielleicht nicht den Traumjob finden, haben aber große Chance, weiterhin aktiv in Arbeit bleiben zu können. Außerdem haben Sie, falls man Sie über die Zeitarbeitsfirma vermitteln kann, weiterhin die Möglichkeit, sich nach einer besseren Arbeit umzuschauen. Auch wenn die Insolvenz des Arbeitgebers Sie vielleicht den Job kostet, so haben Sie als Bewerber keine Nachteile. Sie wurde aus einem Grund gekündigt, den Sie nicht verschuldet haben, sodass Ihnen bei anderen Firmen weiterhin alle Türen offenstehen.

Bildquelle: © VRD – Fotolia.com

0 Bewertungen
0.00 / 55 0