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Eine Vision der Zukunft: Familien in Deutschland sollen zukünftig partnerschaftlicher organisiert sein als heute. Zumindest ist das der Ausblick, den uns der „Zukunftsreport 2030“ geliefert hat. Hierfür möchte die Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein paar wichtige Stellschrauben drehen…

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Angepasste Arbeitszeiten, angepasste Kinderbetreuung

Laut der Prognose des Zukunftsreports werden Mütter bis zum Jahr 2030 ihre durchschnittliche Erwerbstätigkeit von aktuell 26 auf 31 Stunden pro Woche erhöhen. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass Väter ihre Arbeitszeit von 41,5 Stunden auf 39 Stunden pro Woche verringern.

Den Report hat hatte das Beratungsunternehmen Prognos zusammen mit dem Allensbach-Institut erstellt.

Die prognostizierte Entwicklung würde demnach auch an einem erhöhten Wirtschaftswachstum liegen, da „die Mehrheit der Mütter die Reduktion der Arbeitszeit der Väter überkompensieren wird“, erklärt Prognos-Direktor Andreas Heimer.

Die Familienpolitik für das Jahr 2030

Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte auf dem Zukunftstag, dass die Familienpolitik zu den Lebenswirklichkeiten der Familien von heute passen müsse. Auch die Rahmenbedingungen sollten für die Familienpolitik der nächsten Jahre gut gesetzt werden, sagte die Bundesfamilienministerin. „Die Familienwelt ist bunt und das ist gut so.“

Auf dem Report hatten zudem einige Forscher mitgewirkt, die eine Unterstützung für Familien und Alleinerziehende in wirtschaftlich prekären Lagen anmahnten.

Drei wesentliche Kernpunkte müssten laut Manuela Schwesig von der Familienpolitik bewältigt werden: Zum einen wäre es die Zeit für Eltern, zum anderen eine gute Betreuung und Bildung für die Kinder. Und als drittes sei es sicherzustellen, dass die Kinder nicht in Armut aufwachsen.

Hierzu forderte sie bestimmte Maßnahmen:

  • mehr Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien
  • Hilfe für arme Familien, damit diese finanziell auf eigenen Füßen stehen können
  • flexiblere Öffnungszeiten bei den Kitas, sodass sich diese nicht ungünstig mit den Arbeitszeiten der Eltern überschneiden
  • ein Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung für Schulkinder
  • eine Familienarbeitszeit, nach welcher beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und ein Familiengeld beziehen können
  • ein Kinderbonus bei der Steuer

Scharfe Kritik von der CDU

Allerdings gab es nicht nur Zuspruch für die Bundesfamilienministerin: Von Seiten der CDU hagelte es nämlich Kritik. Bei einer Bekämpfung der Armut möchte sich Manuela Schwesig künftig gezielter als zuvor auf einkommensschwache Familien – insbesondere auch auf Alleinerziehende konzentrieren. Nur zwei Euro beim Kindergeld würden nicht ausreichen, sagte sie zu den entsprechenden Plänen von Finanzminister Schäuble (CDU).

Damit die Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder haben, hatte die Bundesfamilienministerin das Modell der Familienarbeitszeit entworfen. Hier soll es für beide Elternteile möglich sein, in Teilzeit zu arbeiten. Der Umfang der Teilzeit soll sich dabei in näherer Region der Vollzeit befinden – etwa bei 80 Prozent.

Um die Angebote der Kinderbetreuung weiter auszubauen, forderte die Familienministerin einen Betreuungsanspruch für Schulkinder mit der Betreuungslücke nach dem Wechsel von der Kita in die Schule. Denn in solchen Zeiten stehen die berufstätigen Eltern in vielen Fällen vor dem Problem, dass sie für ihr Kind keine Nachmittagsbetreuung finden können.

Das gleiche gilt für Eltern, die in den Randzeiten der Schicht- oder Abendarbeit tätig sind. Das ist häufiger im Gesundheitswesen der Fall, in der Gastronomie oder im Tourismus. Hierzu hatte Schwesig bereits das Programm Kita Plus ins Leben gerufen. Die flexiblen Betreuungszeiten „gehören in den Regelbetrieb“, erklärte sie.

Auch das Steuerrecht muss stärker auf Familien mit Kindern ausgerichtet werden. Denn aktuell rutschen noch immer zu viele Eltern mit ihren Kindern in die Armut ab. Schwesig drängte daher in der Vergangenheit auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit der Kinder und ohne eine zeitliche Befristung.

Beim Steuerrecht würden entsprechende Änderungen ebenfalls benötigt werden. So müsse das Steuerrecht statt bisher auf Verheiratete auf deutlich mehr auf Kinder zugeschnitten werden. Zum Bespiel mit einem steuerlichen Kinderbonus für unverheiratete Paare.

Bildquelle: © Vitalinka – Fotolia.com

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