Rente am

Irgendwann lässt nicht nur die Leistungskraft nach, auch der Wunsch, den wohlverdienten Ruhestand noch aktiv genießen zu können, nimmt zu. Dann kann Altersteilzeit ein sinnvolles Modell sein – hier lesen Sie, was Sie über diese Möglichkeit zum Kürzertreten wissen müssen!

Übersicht

  • Warum eigentlich Altersteilzeit?
  • Gleichverteilungsmodell oder kontinuierliche Arbeitsteilzeit
  • Das Blockmodell
  • Das Gesetz zur Altersteilzeit
  • Wer kann Altersteilzeit einreichen?
  • Arbeitsvertrag und Alter
  • Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
  • Zustimmung des Arbeitgebers
  • Der zeitliche Rahmen
  • Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

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Warum eigentlich Altersteilzeit?

Eine Teilzeitbeschäftigung erscheint vielen Arbeitnehmern attraktiv, wenn sie beispielsweise bereits Vermögen aufgebaut haben, und die aktiven Jahre vor dem Ruhestand noch für Reisen, für die Familie oder für die Verwirklichung privater Ziele nutzen möchten.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Altersteilzeit geschaffen, um einerseits dem Arbeitnehmer die Freiheit zu lassen, gleitend in den Ruhestand einzutreten oder diesen frühzeitig zu ermöglichen und um andererseits auch auf der anderen Seite auch den Nachwuchs nachrücken zu lassen – allerdings nutzen Arbeitgeber das Modell auch, um Arbeitsplätze zu reduzieren.

Gleichverteilungsmodell oder kontinuierliche Arbeitsteilzeit:

Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Arbeitsteilzeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit eingekürzt.

Das Blockmodell:

Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt, was ebenfalls eine Reduzierung der Arbeitszeit zur Folge hat. In der ersten Arbeitsphase bleibt die ursprüngliche Stundenanzahl bei der Zahlung des Teilzeitentgeltes plus Aufstockungszahlungen bestehen.

Das dabei entstehende Wertguthaben für die zweite Phase sollte vom Arbeitgeber gegen Insolvenz versichert werden, da es ansonsten verloren gehen kann. Anschließend folgt die Freistellungsphase, in der der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt wird.

Dieses Modell ist heute am häufigsten vertreten. Allerdings eignet es sich nicht, um gleitend in die Rente zu rutschen, da der Arbeitnehmer ja von heute auf morgen seinen Beruf an den Nagel hängt. Möglicher Nachteil: Sonderleistungen können wegfallen, zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld, was finanzielle Einbußen zur Folge haben kann.

Das Gesetz zur Altersteilzeit

Seit 1996 gibt es das Altersteilzeitgesetz, das die Vorruhestandsregelung ablöste. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsmarktförderungsgesetz, das vor allem die Staatskassen entlasten sollte, genauer gesagt sollten die gesetzlichen Rentenversicherungen davon profitieren.

Die frei werdende Arbeitsstelle sollte durch einen Arbeitslosen oder einen Berufsanfänger besetzt werden. Unternehmen, die Altersteilzeit ermöglichten, wurden bis 2009 von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, das ist auch immer noch der Fall für die Fälle in Altersteilzeit, die spätestens am 31.12.2009 die Altersteilzeit antraten und die zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hatten.

Wer kann Altersteilzeit einreichen?

Arbeitsvertrag und Alter

In Frage kommt das Modell für Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag, die zu Beginn der Altersteilzeit das 55. Lebensjahr bereits beendet haben oder älter sind und die noch mindestens drei Jahre Zeit haben, bis sie regulär in die Altersrente eintreten würden. Freiberufler und Gewerbetreibende zählen beispielsweise nicht zu der Personengruppe, die Altersteilzeit einreichen kann.

Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Sie in den letzten fünf Jahren 1080 Tage lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Teil- oder Vollzeit nachgegangen sein müssen. Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen dabei genauso wie Phasen mit Krankengeld oder ALG II.

Zustimmung des Arbeitgebers

Wenn Sie in Altersteilzeit gehen möchten, muss Ihr Arbeitgeber zustimmen. Zwar kann ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verpflichtend wirken, allerdings gibt es hier eine Beschränkung zugunsten des Arbeitgebers. Er muss lediglich 5% der Arbeitnehmer gestatten, in die Altersteilzeit zu wechseln.

Der zeitliche Rahmen

Das Ende der Altersteilzeit muss den Beginn der Altersrente markieren, insofern ist es wichtig, vorher von der Rentenversicherung die Information einzuholen, wann die Altersrente in Kraft tritt, denn die Altersteilzeit muss in beiden Modellen, also Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell, mindestens drei Jahre betragen.

Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitgeber muss bei Altersteilzeit Rentenversicherungsbeiträge und Gehalt aufstocken. Bis 2009 wurde er dafür von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, die den Mindestanteil des Bruttolohns und die Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt hat.

Dies ist immer noch der Fall bei Arbeitnehmern, die die Altersteilzeit vor dem 1.1.2010 begonnen haben. Allerdings galt diese Förderung ohnehin nur für Unternehmen, die den Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen oder einem Berufsanfänger besetzt haben – und das ist die Minderheit.

Steuerfreie Aufstockung

Die Aufstockungsbeträge des Regelarbeitsentgelts und der Rentenversicherungsbeiträge sind für den Beschäftigten zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Für das eigentliche Entgelt muss der Arbeitnehmer in Altersteilzeit Sozialabgaben zahlen.

Wie sich Altersteilzeit auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirkt

Das Altersteilzeitgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber weiterhin in die Rentenversicherung einzahlt: mindestens 80% und höchstens 90% der ursprünglichen Beiträge, die in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung angefallen sind. Damit ergibt sich dennoch eine Differenz zum vorherigen Betrag und eine Minderung der Rentenansprüche.

Daher ist es wichtig, noch vor Antreten einer Altersteilzeit mit der Rentenversicherung zu klären, wie hoch die Altersrente in diesem Fall ausfällt. In jedem Fall ist die Altersteilzeit eine günstigere Alternative zur vorzeitigen Verrentung. Denn wer sich für dieses Modell entscheidet, muss für jeden Monat der vorzeitig angetretenen Rente 0,3 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Antrag stellen

Im ersten Schritt sollten Sie ausrechnen lassen, wie hoch Ihr Einkommen während der Altersteilzeit ist und ob Sie mit dieser Zahlung Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.

Wenn Sie sich dann für Arbeitsteilzeit entschieden haben, können Sie entweder von Ihrem Arbeitgeber einen Vordruck für den Antrag aushändigen lassen oder aber ein Muster aus dem Internet verwenden, hier können Sie zum Beispiel Vordrucke und Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit abrufen: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485568

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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