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Arbeitssicherheit wird in Deutschland großgeschrieben. Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert die Pflichten der Arbeitgeber und dient ihnen dabei als fachliche Beratung. Sie sind bereits Arbeitgeber oder möchten demnächst einer werden? Dann müssen Sie über das Arbeitssicherheitsgesetz informiert sein. Das müssen Sie wissen!

Übersicht:

  • Definition
  • Leitgedanke
  • Regelungen im Detail
  • Aufgabenerweiterungen
  • Betriebsärzte
  • Anforderungen
  • Aufgaben
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Anforderungen
  • Aufgaben
  • Kooperation
  • Nichtanwendung
  • Resümee

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Definition

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein deutsches Gesetz und heißt offiziell „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird fast nur die Kurzform „Arbeitssicherheitsgesetz“ verwendet. Das Arbeitssicherheitsgesetz datiert vom 12. Dezember 1973 und wurde letztmalig am 31. Oktober 2006 geändert.

Im Arbeitssicherheitsgesetz sind die Arbeitgeberpflichten zur Bestellung der Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit inklusive ihrer Aufgaben und betrieblichen Positionen definiert. Außerdem hält das Arbeitssicherheitsgesetz das betriebliche Zusammenarbeiten fest.

Leitgedanke

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist weniger als Bevormundung, sondern vielmehr als fachliche Beratung der Arbeitgeber aufzufassen. § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes widmet sich der Prävention im betrieblichen Arbeitsschutz.

In diesem Paragraphen heißt es unter anderem, dass Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen, die im Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zur Seite stehen. Der Unfallverhütung und dem Arbeitsschutz dienende Vorschriften sind abgestimmt auf die betrieblichen Verhältnisse anzuwenden. Gesicherte Erkenntnisse aus der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik sollen zwecks Optimierung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung umgesetzt werden.

Dabei sollen die getroffenen Maßnahmen bezüglich Arbeitsschutz und Unfallverhütung so effektiv wie möglich sein.

Regelungen im Detail

Die Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetzes lassen sich übersichtlich mit den jeweils zugehörigen Paragraphen wie folgt darstellen:

  • Bestellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: §§ 2, 5 und 9
  • Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: §§ 3 und 6
  • Anforderungen an die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: §§ 4, 7 und 18
  • ihre Unabhängigkeit: § 8
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Bestellung: § 9
  • Verpflichtung zur gegenseitigen Zusammenarbeit: § 10
  • Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses in Betrieben sowie dessen Zusammensetzung und Aufgaben: § 11
  • Behördliche Anordnungen, Auskunfts- und Besichtigungsrechte: §§ 12 und 13
  • Möglichkeiten, überbetriebliche Dienste zur Erfüllung von Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
  • beanspruchen: § 19

Aufgabenerweiterungen

Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen ihrerseits in der Pflicht, Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen.

Dabei handelt es sich im Einzelnen um:

  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • menschenwürdige Arbeitsgestaltung
  • Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Beurteilung von Gefährdungen und Ergreifen von Maßnahmen dagegen

Unfallversicherungsträger wie Unfallkassen und Berufsgenossenschaften spezifizieren die gesetzlichen Vorschriften und regeln Art, Umfang und Modell der Betreuung eigenständig für ihren jeweiligen Versicherungsbereich in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Hierzu hat sie der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch VII ermächtigt.

Betriebsärzte

Anforderungen

Als Betriebsärzte darf ein Arbeitgeber ausschließlich Personen bestellen, die über die Berechtigung zum Ausüben des Arztberufes verfügen und darüber hinaus die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen.

Aufgaben

Bei ihrer Unterstützung der Arbeitgeber in allen Belangen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung sollen Betriebsärzte den Arbeitgeber sowie weitere im Unternehmen dafür verantwortliche Personen beraten. Außerdem sind sie an der Durchführung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung beteiligt sowie in der Arbeitsmedizin und der Unterrichtung der Beschäftigten zu Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Die betriebsärztliche Beratung erstreckt sich vor allem auf:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung der Betriebsanlagen sowie der sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Auswahl und Testen von Körperschutzmitteln
  • Anschaffen technischer Arbeitsmittel
  • Einführung von Arbeitsmethoden und Arbeitsstoffen
  • Klärung von Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie und Arbeitshygiene unter besonderer Berücksichtigung von
  • Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Pausenregelung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebung und Arbeitsablauf
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Beratung und Unterstützung bei Arbeitsplatzwechseln sowie der Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung von Menschen mit
  • Behinderungen in den Arbeitsprozess
  • Erste-Hilfe-Organisation

In der Arbeitsmedizin versehen Betriebsärzte hauptsächlich diese Tätigkeiten:

  • arbeitsmedizinische Arbeitnehmeruntersuchungen
  • arbeitsmedizinische Beratungen und Beurteilungen
  • Erfassung und Auswertung von Untersuchungsergebnissen

Arbeitsschutz und Unfallverhütung beobachten Betriebsärzte und gehen dabei so vor:

  • regelmäßige Besuche der Arbeitsstätten und Melden festgestellter Mängel an den Arbeitgeber beziehungsweise den dafür Verantwortlichen sowie Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Achten auf deren Durchführung
  • Kontrolle des Einsatzes von Körperschutzmitteln
  • Untersuchen der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen mit anschließendem Erfassen und Auswerten sowie Unterbreitung eines Maßnahmenkataloges zur zukünftigen Vermeidung dieser Erkrankungen

Betriebsärzte unterrichten außerdem Arbeitnehmer in den Anforderungen von Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Dabei kommen insbesondere diese Punkte zur Sprache:

  • bestehende Gesundheits- und Unfallgefahren des Arbeitsplatzes und den Umgang damit
  • Erklärung der Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung solcher Gefahren
  • Schulung in Erster Hilfe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Anforderungen

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit kommen nur Personen infrage, die diese Anforderungen erfüllen:

  • Der Sicherheitsingenieur muss zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur führen und über die ihm zur Erledigung übertragenen sicherheitstechnischen Aufgaben notwendige Fachkunde besitzen.
  • Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister müssen für ihre Aufgaben über die erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkenntnisse verfügen.

Selbstverständlich müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihr Fachwissen stets auf dem Laufenden halten.

Aufgaben

Zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit zählen Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber und übrige Verantwortliche insbesondere hinsichtlich Arbeitsschutz und Unfallverhütung, was sämtliche Fragen der Arbeitssicherheit inklusive einer menschengerechten Arbeitsgestaltung betrifft.

Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zählen im Einzelnen:

  • Planung, Ausführung sowie Unterhaltung der Betriebsanlagen und der sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel
  • Einführung von Arbeitsmethoden und Arbeitsstoffen
  • Auswählen und Erproben von Körperschutzmitteln
  • Gestalten von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsumgebungen und damit verbundene Fragen der Ergonomie
  • Bewerten der Arbeitsbedingungen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüfen technische Arbeitsmittel und Betriebsanlagen vor allem schon vor der Inbetriebnahme oder Einführung neuer Arbeitsmethoden.

In der Beobachtung von Arbeitsprozessen und dem Durchführen von Arbeitsschutzmaßnahmen gehen Fachkräfte für Sicherheit folgendermaßen vor:

  • regelmäßiges Begehen von Arbeitsstätten und Mitteilen von Mängeln an den Arbeitgeber oder andere Verantwortliche sowie Vorschläge zur Mängelabstellung und das Hinwirken auf die tatsächliche Durchführung
  • Achten auf das Benutzen von Körperschutzmitteln
  • Untersuchen von Arbeitsunfallursachen, Erfassen und Auswerten der Untersuchungsergebnisse sowie Vorschläge von Vorbeugungsmaßnahmen an den Arbeitgeber

Beschäftigte eines Unternehmens erhalten von Fachkräften für Arbeitssicherheit Informationen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung, wie sie sich am besten entsprechend ihrer Arbeitssituation verhalten und welche Maßnahmen es zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren gibt. Außerdem beteiligen sich Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Schulung der Sicherheitsbeauftragten eines Betriebes.

Kooperation

Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsrat kooperieren in den durch das Arbeitsschutzgesetz geregelten Angelegenheiten.

Nichtanwendung

Für in einem privaten Haushalt Beschäftigte ist das Arbeitssicherheitsgesetz nicht anzuwenden. Außerdem gibt es im Bereich der Seeschifffahrt sowie im Bergrecht gleichwertige Regelungen, die hier das Arbeitssicherheitsgesetz entbehrlich machen können. Dies ist im Einzelfall mit zuständigen Behörden zu klären.

Resümee

Das Arbeitssicherheitsgesetz enthält weitreichende und plausible Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Es dient dem Schutz der Mitarbeiter und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze. Obendrein hilft das Arbeitssicherheitsgesetz Kosten sparen, denn ergonomische Arbeitsplätze oder das Vorbeugen von Unfallgefahren senken den Krankenstand und bewahren Mitarbeiter vor Invalidität.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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