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Sich als Rentner in einem Ehrenamt zu beschäftigen, ist eine durchaus sinnvolle Tätigkeit. Dass die Aufwandsentschädigung zur Minderung der Rente führt, jedoch nicht! Nun soll sich das ändern, fordert die SPD!

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Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst zunächst anerkannt

Im Herbst 2010 entfachte die Deutsche Rentenversicherung mit einer Entscheidung zur Aufwandsentschädigung von Ehrenamtlichen eine bundesweite Debatte, die bis heute geführt wird: Künftig sollten alle steuerpflichtigen Aufwandsentschädigungen über der Freigrenze von 450 Euro als Hinzuverdienst die Rente des Versicherten mindern. Sie wurden also angerechnet.

Bei diesem Beschluss berief sich die Deutsche Rentenversicherung auf ein Urteil auf 2006, welches das Bundessozialgericht bezüglich eines ehrenamtlichen Bürgermeisters traf: Die Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters sei auf die Renten- und Arbeitslosenbeiträge anzurechnen.

Proteste drängen Regierung zum Einlenken

Da viele Bürgermeister in Deutschland ehrenamtlich tätig sind und die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung sehr unvermittelt kam, folgten viele Proteste und Androhungen der Bürgermeister, zurückzutreten.

Der Bundestag hatte daraufhin eine Übergangsregelung formuliert und beschlossen, dass kommunale Ehrenbeamte, ehrenamtliche Mitglieder von kommunalen Parlamenten oder Selbstverwaltungsorganen sowie Versichertenälteste bzw. Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger ihre Rente vollständig behalten dürfen, auch wenn die Freigrenze überschritten wird. Diese Übergangsregelung läuft, nachdem sie in 2015 verlängert wurde, zum 30. September 2017 ab.

Debatte geht weiter: Dauerhafte Lösung gefordert!

Damit ist die Debatte jedoch längst nicht beendet. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine dauerhafte Lösung zu finden, die die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlich Tätigen nicht als Hinzuverdienst anerkennt und damit die Renten aufgrund von Alter oder geminderter Erwerbsfähigkeit unberührt bleiben.

Erwin Sellering, SPD-Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern, begründete eine solche Lösung damit, dass das Ehrenamt für den „sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“ wichtig sei. Weiterhin heißt es in einer Entschließung für eine dauerhafte Regelung: „Bei einer Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst würde zukünftig die Bereitschaft, ein Ehrenamt zu übernehmen, zurückgehen.“

Sicherlich dürften sich viele Menschen ehrenamtlich engagieren, weil sie der Gesellschaft etwas zurückgeben oder sich als Rentner oder Erwerbsloser sinnvoll einbringen wollen, sodass das Geld keine Rolle spielt. Ein Anrechnen der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst würde jedoch einer finanziellen „Strafe“ gleichkommen – dafür, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren.

14 Millionen Ehrenamtliche in Deutschland

Nach Untersuchungen des IfD Allensbach waren in 2016 etwa 14,36 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich tätig. Sie arbeiteten also freiwillig und unentgeltlich. Lediglich eine Aufwandsentschädigung ist möglich. Statistisch betrachtet hat die Zahl der Ehrenamtlichen in den letzten Jahren zugenommen. Kommt es aber zum finanziellen Nachteil durch das Ehrenamt, könnten viele von dieser freiwilligen Aufgabe künftig zurücktreten.

Die Gründe für ein Ehrenamt sind immer individuell, gemein ist nur, dass die Tätigkeit für viele Kommunen und Gemeinden sehr wichtig ist. So werden durch Ehrenamtliche Hilfsbedürftige, Kranke, Familien, Kinder, Flüchtlinge, Organisationen, Feuerwehr und viele weitere Einrichtungen unterstützt. 2011 wurde sogar von der Europäischen Union zum „Jahr des Ehrenamts“ offiziell ausgerufen.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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