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In Deutschland sind Arbeitgeber zum Aushängen von Arbeitnehmerschutzvorschriften an der Arbeitsstelle gesetzlich verpflichtet. Aus diesem Grund werden diese als „Aushangpflichtige Gesetze“ bezeichnet. Welche Gesetze zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen, erfahren Sie hier. Das müssen Sie wissen!

Übersicht:

  • Aushangpflichtige Gesetze zum Arbeitsschutz
  • Kenntnisnahme der aushangpflichtigen Gesetze
  • Formen der aushangpflichtigen Gesetze
  • Verstoß gegen die Aushangpflicht
  • Zweifelsfälle
  • Korrektes Erfüllen der Aushangpflicht
  • Aushang ausschließlich auf Deutsch?
  • Ausnahmen
  • Änderungen
  • Fazit

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Aushangpflichtige Gesetze zum Arbeitsschutz

Im Arbeitsschutzgesetz sind zahlreiche besondere Schutzvorschriften geregelt. Ein paar dieser Vorschriften beziehungsweise Gesetze und Verordnungen müssen vom Arbeitgeber für die Beschäftigten gut zugänglich im Betrieb ausgehängt werden. Aushangpflichtige Gesetze sollen die Beschäftigten über ihre Rechte am Arbeitsplatz unterrichten.

Die vier in jedem Fall aushangpflichtigen Gesetze sind:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG; Auszug)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Sofern relevant für den Arbeitsplatz, darf diese ebenfalls aushangpflichtige Verordnung nicht fehlen:

  • Strahlenschutzverordnung

Andere Gesetze und Verordnungen sind ebenso nur dann aushangpflichtig, wenn entsprechende Mitarbeiter oder Arbeitssituationen vorhanden sind:

Weitere im Prinzip aushangpflichtige Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen beziehen sich nur auf bestimmte Arbeitsverhältnisse und brauchen daher auch nur dort aufgehängt zu werden, wo in einem Betrieb ein tatsächlicher Bezug zum Inhalt dieser Gesetze gegeben ist.

Es handelt sich dabei zum Beispiel um:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Vermögensbildung
  • Heimarbeitsgesetz
  • Ladenschlussgesetz
  • Wahlen

Anstelle des Aufhängens ist auch ein Auslegen möglich. Gut eignen sich stark frequentierte Orte für das Anbringen aushangpflichtiger Gesetze wie das Schwarze Brett, die Kantine, Pausen- und Aufenthaltsräume.

Kenntnisnahme der aushangpflichtigen Gesetze

Aushangpflichtige Gesetze sind für beide Seiten interessant: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer erfahren vieles zu ihren Rechten am Arbeitsplatz. Arbeitgeber erfahren aus diesen Gesetzen Wichtiges zum Arbeitsschutz und erhalten mit ihnen einen Leitfaden an die Hand, nach dem sie notwendige Vorkehrungen für den Mitarbeiterschutz treffen können.

Arbeitgeber müssen also die Inhalte aushangpflichtiger Gesetze selbst kennen und danach handeln. Ihre Mitarbeiter sollten ebenfalls in ihrem eigenen Interesse darüber Bescheid wissen oder zumindest wissen, wo sie diese Gesetze im Bedarfsfall nachlesen können und jederzeit an ihrer Arbeitsstätte freien Zugang dazu haben.

Formen der aushangpflichtigen Gesetze

Aushangpflichtige Gesetze gibt es in verschiedenen Formen. Sie sind für wenige Euro in Buchform oder als Textsammlung erhältlich und enthalten häufig bereits eine Kordel für das Aufhängen. Noch günstiger ist der kostenlose Download per Internet, zum Beispiel auf der Webseite Personalpraxis24.de. Bücher oder ausgedruckte Downloads der aushangpflichtigen Gesetze lassen sich so bequem für die Mitarbeiter zur Ansicht bereithalten.

Verstoß gegen die Aushangpflicht

Arbeitgeber, die aushangpflichtige Gesetze nicht offen einsehbar in ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen, müssen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.

Das Vorenthalten von aushangpflichtigen Gesetzen stellt bei den meisten dieser Gesetze sowie auch Verordnungen eine Verletzung der Aushangverpflichtung und somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Ist gar durch den Verstoß gegen die Aushangpflicht von Gesetzen ein Mitarbeiter zu Schaden gekommen – zum Beispiel beim Umgang mit gefährlichen Stoffen – so wird der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Die Schadenersatzforderungen können dabei in schweren Fällen beträchtliche Höhen erreichen.

Berührt der Verstoß gegen die Aushangpflicht betriebsverfassungsrechtliche Regelungen, kann es zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen kommen.

Im Zusammenhang mit einer Wahl ist diese hinterher anfechtbar.

Zweifelsfälle

Wer im Zweifel ist, ob ein aushangpflichtiges Gesetz unbedingt im Betrieb zur Ansicht vorzuhalten ist oder doch entbehrlich, ist auf der sicheren Seite, wenn er dieses vorsorglich mit den anderen aushangpflichtigen Gesetzen und Verordnungen für seine Mitarbeiter bereithält. Die zuständigen Kammern geben hierzu außerdem gern Auskunft.

Korrektes Erfüllen der Aushangpflicht

Neben den bereits erwähnten problemlosen Zugriffsmöglichkeiten der Arbeitnehmer auf die aushangpflichtigen Gesetze gibt es für Arbeitgeber noch einige weitere Details bei der Aushangpflicht zu beachten. Das müssen Sie wissen!

Die Orte oder Räume mit den aushangpflichtigen Gesetzen müssen im Betrieb anwesenden Arbeitnehmern jederzeit zugänglich sein. Außerdem müssen sie ungestört und dabei auch von Vorgesetzten unkontrollierbar die Gesetze lesen können.

In sehr großen Betrieben, die sich in mehreren Stockwerken oder Gebäuden befinden oder über verschiedene Filialen erstrecken, muss in jeder Einheit ein eigener Aushang der Gesetze und Verordnungen erfolgen.

Selbstverständlich ist stets eine aktuelle Ausgabe der aushangpflichtigen Gesetze zu verwenden.

Statt von einer „Aushangverpflichtung“ ist gelegentlich von einer „Auslegeverpflichtung“ die Rede. Beides drückt dieselbe Verpflichtung aus, denn ob die „aushangpflichtigen Gesetze“ tatsächlich ausgehängt oder aber hingelegt werden, ändert nichts am korrekten Erfüllen der Aushangpflicht.

Ein weiterer Weg, der Aushangpflicht bestimmter Gesetze und Verordnungen einwandfrei zu genügen, ist das Bereitstellen dieser Texte im Intranet, sofern am Arbeitsplatz ein PC zur Standardausrüstung zählt und wirklich sämtliche Arbeitnehmer Zugriff auf das Intranet des Unternehmens haben.

Aushang ausschließlich auf Deutsch?

Amtssprache in Deutschland ist Deutsch, was auch für das Verfassen von Gesetzestexten gilt. Personen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen sich selbst um Übersetzer bemühen, die auch aus dem Familien- oder Bekanntenkreis stammen dürfen.
Arbeitnehmer, die die deutsche Sprache nicht oder kaum beherrschen, könnten sich zwar an sprachkundige Kollegen wenden mit der Bitte, in die andere Sprache zu übersetzen.

Ein guter Kompromiss ist hier das Bereithalten einer zusammenfassenden Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze.

Ausnahmen

Verschiedene aushangpflichtige Gesetze beziehen sich also auf spezielle Situationen oder Unternehmensarten und brauchen nur in solchen Fällen ausgehängt zu werden. In den einzelnen Bundesländern gelten für die aushangpflichtigen Gesetze gelegentlich individuelle zusätzliche Ausnahmen.

Änderungen

Ergibt sich während des laufenden Jahres bei einem aushangpflichtigen Gesetz eine erhebliche Änderung, muss im Unternehmen unverzüglich das gesamte Gesetz in seiner Neufassung ausgehängt werden.

Fazit

Aushangpflichtige Gesetze dienen dem Schutz von Mitarbeitern und informieren sie vor allem über ihre Rechte am Arbeitsplatz. Dem Arbeitgeber sind sie ein guter Leitfaden für das Einrichten von Arbeitsplätzen und die Organisation von Arbeitsabläufen. Was sich zunächst so bürokratisch anhört, ist sinnvoll und einfach umzusetzen.

Bildquelle: © Sergey Nivens – Fotolia.com

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