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Geld sparen durch Heirat? Ja, sagt der Gesetzgeber. Im Steuerrecht gibt es einige interessante Bestimmungen, die Ihnen ermöglichen, durch eine Heirat eine Menge Geld in Form von Steuern oder anderen Vorteilen zu sparen. Wie das geht und welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Vorteile einer Heirat auf vielen Ebenen
  • Heirat vor 2006: Die Heiratsbeihilfe
  • Freie Wahl zwischen Kombinationen der Steuerklassen
  • Das Ehegattensplitting
  • Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
  • Tipps zum Splitting
  • Versicherungsvorteile für Verheiratete
  • Die gesetzliche Krankenversicherung
  • Rentenanspruch des Ehegatten nutzen
  • Rente bei Scheidung

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Vorteile einer Heirat auf vielen Ebenen

Abgesehen von einem schönen traditionellen Brauch und dem womöglich schönsten Moment im Leben ist eine Heirat auch in steuerlicher Hinsicht recht interessant. Wenn man verheiratet ist, ergeben sich plötzlich eine Menge interessanter Vorteile. So kann man beispielsweise bei der Wahl der Steuerklasse profitieren, bei Versicherungen und beim Rentenanspruch sparen.

Heirat vor 2006: Die Heiratsbeihilfe

Wer vor dem Jahr 2006 geheiratet hat, konnte möglicherweise in den Genuss der Heiratsbeihilfe kommen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber der heiratenden Person Geld oder Geschenke zur Hochzeit schenken konnte – das ging bis zu einem Wert von bis zu 315 Euro. Steuern mussten hierauf nicht gezahlt werden.

Wie bereits beschrieben galt diese Regelung allerdings auch nur bis zum 2006. Denn seit dem Januar dieses Jahres gibt es diese Regel leider nicht mehr. Allerdings gibt es heute noch viele weitere interessante Vorteile für Verheiratete, die wir Ihnen in den nächsten Absätzen nochmal alle vorstellen möchten…

Freie Wahl zwischen Kombinationen der Steuerklassen

Nun kommt allerdings ein Vorteil, der auch heute noch gilt und sehr gerne von Verheirateten genutzt wird. Zur Wahl stehen verschiedene Möglichkeiten der Steuerklassen, oder genauer gesagt die Kombination aus verschiedenen Steuerklassen.

Zur Auswahl stehen:

  • Steuerklasse IV und IV
  • Steuerklasse IV und IV mit Faktor
  • Steuerklasse III und V

Die Steuerklassen werden in den jeweiligen Kombinationen auf die Ehepartner aufgeteilt. So bekommt zum Beispiel einer der Ehepartner die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V.

Aber warum das Ganze? Ganz einfach. In einer bestimmten Konstellation können die Eheleute eine Menge Steuern sparen. Welche Kombination oder Konstellation die beste für beide ist, hängt unter anderem davon ab, wie viel jeder einzelne der Partner verdient.

Hier sind ein paar Beispiele:

  • 1. Erhalten beide Ehepartner in etwa das gleiche Gehalt, so eignet sich die Kombination Steuerklasse IV und IV am besten. Eventuell auch IV und IV mit Faktor.
  • 2. Wenn einer der beiden Ehepartner nichts verdient oder nur wenig, der andere aber wesentlich mehr, so lohnt sich die Kombination III und V.

Das Ehegattensplitting

Der größte Vorteil für Eheleute ergibt sich aber durch das sogenannte Ehegattensplitting. Für Verheiratete gilt, dass man automatisch zusammenveranlagt wird – und zwar ohne, dass man einen Antrag stellen muss. Die Zusammenveranlagung wird also ganz automatisch durchgeführt.

Das Ehegattensplitting bedeutet, dass beide Eheleute steuerlich so behandelt werden, wie eine einzige Person. Damit spart man nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Geld. Die Ehepartner geben nämlich nur eine Steuererklärung ab, und zwar eine gemeinsame. Steuerlich wird man so wie eine einzige Person behandelt.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting werden beide Ehepartner so behandelt, als würde es sich um eine einzige Person handelt. Beide Ehepartner geben zusammen die gemeinsame Steuererklärung ab. Nun wird geschaut, wie viel beide in Summe verdient haben. Dieser Betrag wird nun halbiert, um zu sehen, wie viel im Schnitt eine der Personen verdient hat.

Dann wird berechnet, wie viele Steuern gezahlt werden müssen. Das Schlaue hieran ist, dass sich so der Steuersatz unter Umständen ändern kann. Und zwar am meisten dann, wenn eine Person sehr viel mehr verdient, als die andere. Verdienen beide Ehepartner gleich viel, so entsteht überhaupt kein Effekt.

Steuerlicher Erklärung: Dass man beim Splitting Steuern sparen kann, liegt daran, dass wir in Deutschland eine progressive Besteuerung haben. Der Steuersatz erhöht sich mit dem Einkommen. Je mehr man verdient, desto mehr Prozent muss man abgeben.

Wenn nun beide Ehepartner wie eine Person behandelt werden und dabei beide unterschiedlich hoch verdient haben, wird durch die Zusammenlegung rein rechnerisch der Steuersatz des Besserverdieners verringert. Er muss weniger Steuern zahlen, wodurch sich ein enormer finanzieller Vorteil ergeben kann. Er wird größer, je höher der Unterschied zwischen den Gehältern der Ehepartner ist.

Wichtig: Wenn Sie als Ehepaar trotzdem lieber getrennt eine eigene Steuererklärung abgeben möchte, dann ist dies natürlich auch möglich. Für diesen Fall muss man lediglich auf Seite 1 des Mantelbogens ein Kreuzten unter dem Punkt „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ setzen.

Der Vorteil eines Einzelveranlagung ist, dass das Finanzamt damit die Einnahmen und Aushaben eines Ehegatten exakt zuordnet. Dadurch kann genau diese eine Person dadurch profitieren – zum Beispiel von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, wenn er tatsächlich auch diese gezahlt hat. Auf einen Antrag hin können Ehepaare diese Ausgaben aber auch je zur Hälfte anrechnen lassen.

Tipps zum Splitting

Neben der Zusammenveranlagung oder der Einzelveranlagung nach dem Grundtarif gibt es aber auch noch zwei weitere Splittingbarife, die ausschließlich von verheirateten und verpartnerten Paaren genutzt werden können:

  • 1. Witwen-Splitting – mit einem Steuervorteil des Witwers oder der Witwe im Folgejahr des Todes des Ehepartners.
  • 3. Sondersplitting – hier gibt es einen Steuervorteil für den Mann oder die Frau, dessen Ex-Partner im Jahr der Scheidung erneut geheiratet hat.

Versicherungsvorteile für Verheiratete

Nun gibt es auch noch die Möglichkeit für Verheiratete, bei Versicherungen enorm zu sparen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Ehepartner bei vielen Versicherungen wesentlich geringere Beiträge zahlen, als Unverheiratete?

Das ist entweder möglich durch günstigere Sondertarife oder aber durch die Möglichkeit, zwei separate Versicherungen auf eine gemeinsame Versicherung umschreiben zu lassen. Teilweise kann hierbei die eine Person über die andere mitversichert werden.

Solche Angebote gibt es beispielsweise bei der Auto-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Allerdings wird einem die Option einer Mitversicherung nicht immer automatisch mitgeteilt.

Ab und zu kann es sein, dass man nur mit etwas Eigeninitiative zu einem solchen Doppelvertrag kommt. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung und fragen Sie, ob bei Ihrem Vertrag eine der beiden Möglichkeiten zur Auswahl steht.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Hier kann man noch einmal richtig Geld sparen: Die gesetzliche Krankenversicherung liefert einem die Möglichkeit, den Ehepartner oder aber auch die Kinder über eine Familienversicherung mitzuversichern. Das bedeutet, dass nur der eine Ehepartner die Beiträge zahlt. Der andere Partner sowie die Kinder können sich dann unter bestimmten Bedingungen einfach kostenfrei mitversichern lassen.

Private Krankenversicherungen bieten diesen Vorteil allerdings nicht an. Dies ist ausschließlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rentenanspruch des Ehegatten nutzen

Nun erhält man durch die Heirat noch einen weiteren interessanten Vorteil – nämlich den Anspruch auf eine Witwenrente. Wenn Sie bis zum Tod des Partners verheiratet waren, dann erhalten Sie von dort an die Witwenrente. Allerdings müssen hierfür einige bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dann dürfen Ehegatten, deren Partner verstorben sind, um laufenden sowie darauffolgenden Jahr die Steuerklasse III nutzen, die günstiger ist. Dadurch kann man weiterhin noch Steuern sparen. Erst nach dieser Zeit verliert man das Recht auf die Steuerklasse III, da man dann als Alleinstehend betrachtet wird. Man kommt dann wieder in die Steuerklasse I.

Rente bei Scheidung

Wenn man sich scheiden lässt, werden die in der Ehezeit gesammelten Rentenpunkte auf die Ex-Partner verteilt. Dadurch kann es sein, dass sich für den einen in der Rente ein Vorteil ergibt.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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