Zusätzlich zu den ALG II-Bezügen können Gründer oder Jobeinsteiger das sogenannte  Einstiegsgeld beantragen. Diese Leistung soll Hilfebedürftige dauerhaft darin stärken, aus eigener Kraft den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Was Sie über den Anspruch und den Antrag auf Einstiegsgeld wissen müssen, können Sie hier nachlesen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Was ist Einstiegsgeld?
  • Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?
  • Wie entscheidet sich, ob Einstiegsgeld gezahlt wird?
  • Wer die besten Chancen auf Einstiegsgeld hat
  • Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?
  • Wann eine Tätigkeit gefördert wird
  • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
  • Im Falle einer selbstständigen Tätigkeit
  • Wie tragfähig ist Ihr Vorhaben?
  • Wie geeignet sind Sie persönlich für die Selbstständigkeit?
  • Dokumentieren Sie Ihre Planung!
  • Wie Sie den Antrag stellen
  • Wie Sie den Antrag stellen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Was ist Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld ist an den Bezug von Hartz IV geknüpft und kann auf Antrag Hilfebedürftigen gewährt werden, die im Begriff sind, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Damit soll ihnen ermöglicht werden, im Berufsleben Fuß zu fassen und dauerhaft aus dem Hartz IV-Bezug herauszufallen.

Förderfähig sind

  • selbstständige Tätigkeiten
  • sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?

Was bei Menschen mit Arbeitslosengeld I der Gründungszuschuss ist, ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Einstiegsgeld. Wer Hartz IV-berechtigt ist, regelt das SGB II. Daraus leitet sich in § 16b die Rechtsgrundlage für das Einstiegsgeld als Ermessensleistung ab. Das bedeutet, dass die Leistung auf Entscheidung des Jobcenters gewährt werden kann, jedoch nicht eingeklagt werden kann.

Wie entscheidet sich, ob Einstiegsgeld gezahlt wird?

Ob jemand, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, auch in den Genuss von Einstiegsgeld kommen kann, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Einzelfall. Dem Ermessensspielraum sind jedoch klare Grenzen gesteckt, innerhalb derer sich die Bearbeiter bewegen.

So ist bei den unterschiedlichen Dienststellen dennoch mit einer einheitlichen und transparenten Praxis zu rechnen. Entscheidend ist die Einschätzung, ob beim jeweiligen Antragsteller der neue Job in Verbindung mit der Zahlung des Einstiegsgeldes dazu führt, dass dieser dank dieser Leistung tatsächlich aus der Hilfebedürftigkeit herausfindet.

Wer die besten Chancen auf Einstiegsgeld hat

Die Sachbearbeiter oder Fallmanager prüfen, welche Bedingungen und Absichten der Antragsteller mitbringt und ob aus diesen das Potenzial für eine positive Entwicklung hervorgeht. Gute Chancen hat, wer bereits eine Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung in jenem Bereich vorweisen kann, in dem er die Tätigkeit anstrebt, für die er Einstiegsgeld beantragt.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?

Einstiegsgeld wird für höchstens 24 Monate gezahlt. Eine konkret vorgeschriebene Höhe der steuerfreien Leistung gibt es nicht – innerhalb bestimmter Grenzen, die im §16b vorgeschrieben sind, ist auch dies Ermessenssache. Auch der angestrebte Job selbst kann nach §§ 7ff die Höhe bestimmen.

Wann eine Tätigkeit gefördert wird

Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit

Ist eine Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig wie der Minijob, ist sie nicht förderfähig. Und auch wenn sie sozialversicherungspflichtig ist, bestehen bestimmte Auflagen, die über die Möglichkeit entscheiden, Einstiegsgeld zu erhalten.

  • Es besteht ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Förderung
  • Die Tätigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen
  • Sie muss hauptberuflich ausgeübt werden
  • Das Entgelt muss gesetzeskonform und realistisch sein

Die Vorgabe zum realistischen Gehalt soll ausschließen, dass das Einstiegsgeld missbraucht wird und in Verbindung mit gesetzeswidrigen Tätigkeiten bezogen wird.

Im Falle einer selbstständigen Tätigkeit

Die selbstständige Tätigkeit kann ebenso gefördert werden – selbst, wenn sie nebenberuflich zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits besteht und zukünftig als Hauptberuf dienen soll. Auch in diesem Fall gelten einige Voraussetzungen, die zur Gewährung von Einstiegsgeld erfüllt sein müssen.

  • Es besteht ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Förderung
  • Die Tätigkeit stellt den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit des Antragstellers dar, wird also hauptberuflich ausgeübt
  • Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit wird durch einschlägige Unterlagen wie zum Beispiel die Gewerbeanmeldung belegt

Wie tragfähig ist Ihr Vorhaben?

Wer Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit beantragt, muss mit eine genauer Überprüfung des Potenzials seines Vorhabens rechnen – denn die Leistung wir nur gewährt, wenn sie sich dafür eignet, dass die Hilfebedürftigkeit tatsächlich und auf Dauer überwunden werden kann. Diese Prüfung kann auch durch eine fachkundige Stelle wie Gründungsberatern oder Kammerorganisationen erfolgen, wenn sie nicht über den Leistungsträger selbst vorgenommen werden kann.

Folgende Kriterien muss Ihr Vorhaben unter anderem im Rahmen einer Prüfung aufweisen:

  • Es muss realistische Ertrags- und Gewinnchancen vorweisen können
  • Es muss konkurrenzfähig sein
  • Die Zulassungsvoraussetzungen müssen gegeben sein

Außerdem wird der Finanzierungsbedarf Ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. Ihrer Geschäftsidee geprüft.

Wie geeignet sind Sie persönlich für die Selbstständigkeit?

Auch die jeweilige Persönlichkeit wird vor dem Hintergrund ihrer Biografie auf Eignung geprüft, das Existenzgründungsvorhaben erfolgreich umzusetzen. Der jeweilige Fallmanager bringt in seine Beurteilung eigene Erfahrungen ein und kann nach Ermessen entscheiden.

Folgende Kenntnisse sollten Sie mitbringen und unter Beweis stellen können, um sich für die Zahlung von Einstiegsgeld zu qualifizieren:

  • Branchen-Know-how
  • eine Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung
  • kaufmännische und unternehmerische Fähigkeiten
  • Belastbarkeit
  • Kinderbetreuung, wenn Sie Familie haben

Dokumentieren Sie Ihre Planung!

Außerdem sollten Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie hochmotiviert sind, Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Dies lässt sich für den Sachbearbeiter oder Fallmanager auch aus Ihren bisherigen Aktivitäten ableiten, die Sie für die Planung und Vorbereitung Ihrer Existenzgründung aufgewandt haben. Daher sollten Sie Ihre Bemühungen möglichst umfassend dokumentieren.

Wie Sie den Antrag stellen

Stellen Sie sich vor, dass der Fallmanager Ihr erster Kunde ist – den Sie von Ihrem Konzept überzeugen müssen! Genau das ist nämlich der Fall. Dazu müssen Sie einen Businessplan vorlegen, der über folgende Aspekte Ihres Vorhabends informiert:

  • Beschreibung des Gründungsvorhabens
  • Kapital- und Finanzierungsplanung
  • Rentabilitätsprognose
  • Liquiditätsplan

Der Status „arbeitslos bleibt“

Ihrem Antrag müssen Sie außerdem Ihren Lebenslauf, Ihre Erwerbsbiografie und die Gewerbeanmeldung oder eine ähnliche Bestätigung über die Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit beifügen. Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Auch während des Bezugs von Einstiegsgeld gilt der Selbstständige als arbeitslos und ist für die Dauer über Hartz IV sozialversichert.

Bildquelle: © ferkelraggae – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1