Arbeitslos am

Für Millionen Erwerbstätige in Deutschland ist der Erhalt der eigenen Arbeitskraft existenziell wichtig, dennoch erleiden Tausende Bundesbürger Jahr für Jahr eine Erwerbsunfähigkeit. Mit welchen Leistungen seitens des Gesetzgebers gerechnet werden darf und weshalb eine private Vorsorge lohnt, finden Sie im Folgenden heraus.

Übersicht:

  • ALLGEMEINES ZUR ERWERBSUNFÄHIGKEIT
  • Was wird als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet?
  • Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
  • STAATLICHE LEISTUNGEN BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
  • Wichtigkeit des Geburtsjahres
  • Die staatliche Erwerbsminderungsrente
  • Die abstrakte Verweisung
  • Ermittlung des Restleistungsvermögens
  • PRIVATE LEISTUNGEN BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
  • Lohnt ein privater Versicherungsabschluss?
  • Leistungen bei privat abgesicherter Erwerbsunfähigkeit
  • Tarifliche Besonderheiten und Klauseln

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Allgemeines zur Erwerbsunfähigkeit

Was wird als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet?

Eine volle oder teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im vollen Umfang am Arbeitsleben teilnehmen kann.

Hierbei wird kein Bezug auf seinen bislang ausgeführten oder gelernten Beruf genommen, vielmehr geht es um die generelle Arbeitsfähigkeit und seine gesundheitlichen Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber setzt bei der Definition auf ein gestaffeltes Modell: Ist eine Person nicht in der Lage, mehr als drei Stunden des Tages erwerbstätig zu sein, gilt sie als voll erwerbsunfähig.

Bei einer Einschränkung zwischen drei und sechs Stunden ist eine teilweise Erwerbsunfähigkeit gegeben, hierüber hinaus geht der Gesetzgeber nicht von einer Erwerbsminderung aus.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

Für eine Erwerbsunfähigkeit muss eine Einschränkung durch körperliche oder psychische Erkrankungen bzw. eine Invalidität soweit fortgeschritten sein, dass eine Erwerbsfähigkeit unabhängig von Branche und Tätigkeit nicht über ein bestimmtes Stundenpensum hinaus möglich ist.

Dies ist von einer Berufsunfähigkeit abgrenzen, bei der die Einschränkung lediglich auf den bislang ausgeübten Beruf bezogen wird. So wird beispielsweise ein Bauarbeiter aufgrund chronischer Rückenbeschwerden keine Schwerstarbeit mehr an Baustellen verrichten können, für eine Bürotätigkeit reicht die gesundheitliche Verfassung dennoch aus.

Unabhängig von Qualifikation und Arbeitsmarktlage sieht der Gesetzgeber hier keine Erwerbsunfähigkeit gegeben, die zu einer Rentenzahlung befähigt.

Staatliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit

Wichtigkeit des Geburtsjahres

Staatliche Leistungen bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit werden gewährt, allerdings mit großen Einschränkungen für alle Bundesbürger, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Für sie gewährt der Staat keine Leistungen einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente mehr, wie sie als BU-Schutz von privaten Versicherern her bekannt ist. Stattdessen wird eine stark eingeschränkte Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, für die der Sozialversicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt haben muss und in den letzten fünf Jahren über drei Jahre hinweg Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente gezahlt und abhängig von der täglichen Arbeitsfähigkeit in Stunden gestaffelt. Ihre Höhe hängt von den individuell erworbenen Anwartschaften des Sozialversicherten ab und ist den jährlichen Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen. Wurde über Jahre hinweg ein gleiches Einkommen erzielt, liegt die Rentenhöhe bei voller Erwerbsunfähigkeit bei ca. einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Liegt lediglich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor, sinkt der Wert auf ca. ein Sechstel. In den wenigstens Fällen reicht die staatliche Rente aus, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, außerdem endet der gewohnte Beitragsfluss zum Aufbau der gesetzlichen Altersrente. Ein Nebenverdienst bis zur 450-Euro-Grenze ist erlaubt, sofern es die gesundheitliche Situation zulässt.

Die abstrakte Verweisung

Liegt lediglich eine Berufsunfähigkeit vor, kann sich der Gesetzgeber auf die abstrakte Verweisung berufen und die Auszahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweigern.

In diesem Fall muss er Branchen und Arbeitsfelder angeben, in denen der Betroffene trotz seiner gesundheitlichen Einschränkung tätig werden kann. Die Regelung ist aus der privaten Versicherungswirtschaft fast verschwunden, bei der staatlichen Bewertung der Erwerbsminderung jedoch weiterhin üblich.

Ermittlung des Restleistungsvermögens

Zu welchem Grad eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird durch ein vom Staat beauftragtes, ärztliches Gutachten festgestellt. Bei dieser Ermittlung des Restleistungsvermögens muss der Betroffene gewissenhaft seinen gesundheitlichen Zustand schildern und verschiedene Untersuchungen seitens eines Amtsarztes zulassen.

Dessen Beurteilung und die hiermit verknüpfte Festlegung des Grades einer verminderten Erwerbsfähigkeit kann angefochten werden und ist häufiger Streitfall vor den Sozialgerichten in Deutschland. Liegt eine Veränderung des gesundheitlichen Zustands im Laufe von Monaten und Jahren vor, kann eine erneute Beurteilung seitens eines Amtsarztes beantragt werden.

Private Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit

Lohnt ein privater Versicherungsabschluss?

Aufgrund geringer Leistungen seitens des Gesetzgebers ist eine private Absicherung sinnvoll, verschiedene Versicherungsexperten sehen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtigsten Versicherungstarif für Erwerbstätige überhaupt.

Da bei dieser Tarifart eine monatliche Rentenzahlung bereits bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit erfolgt und keine umfassende Erwerbsunfähigkeit vorliegen muss, wird diese Tarifvariante dem Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorgezogen.

Fast alle Versicherungen gewähren hierbei 100 % der vereinbarten BU-Rente ab einer ermittelten Berufsunfähigkeit von 50 %, gestaffelte Leistungen wie im gesetzlichen Modell müssen hierdurch nicht gefürchtet werden.

Leistungen bei privat abgesicherter Erwerbsunfähigkeit

Die Höhe der monatlichen Privatrente bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit hängt nicht von den Anwartschaften des Sozialversicherungsträgers ab, sondern wird individuell nach Wunsch des Versicherungsnehmers festgelegt.

Dieser muss vor dem Vertragsabschluss überlegen, welchen Betrag er für die Aufrechterhaltung seines angestrebten Lebensstandards benötigt, eine eventuell gewährte staatliche Erwerbsminderungsrente sollte bei der Berechnung außen vor bleiben. Versicherungsexperten empfehlen eine Monatsrente in Höhe von 100 % des letzten Nettoeinkommens oder höher, um die Preisentwicklung kommender Jahre abzufedern.

Die Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann bei vielen Gesellschaften in Kombi-Verträgen um Zusatzleistungen ergänzt werden, beispielsweise um eine private Altersrente.

Tarifliche Besonderheiten und Klauseln

Ein moderner BU-Vertrag sollte keine abstrakte Verweisung mehr beinhalten, wodurch der Versicherte beim Ausscheiden aus seinem bisherigen Berufsleben eine Gewissheit über den Erhalt der vereinbarten Versicherungsleistungen erhält.

Je nach Tarif wird eine fortwährende Zahlung der Monatsbeiträge auch nach Eintritt des Leistungsfalls vorgeschrieben – vorteilhafter ist es, sich hiervon dauerhaft befreien zu lassen. Auch die ärztliche Anordnungspflicht sollte kein Bestandteil einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein, da sonst bereits bei der Ablehnung einzelner Behandlungsmaßnahmen ein Ausbleiben der vereinbarten Rentenleistungen möglich ist.

Wie bei allen privaten Versicherungsverträgen zur Absicherung von Gesundheitsrisiken findet eine individuelle Gesundheitsprüfung bei der Antragsstellung statt, die zu einer abweichenden Bewertung individuell vorliegender Risiken und einem breiten Beitragsspektrum führt.

Bildquelle: © ufotopixl10 – Fotolia.com

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