AlltagsproblemeRecht am

Über 1,3 Milliarden Menschen weltweit nutzen die Social Media-Plattform Facebook. Viele haben dort allerdings nicht ihren korrekten Vor- und Zunamen angegeben, um sich dort – soweit es irgend möglich ist – anonym zu bewegen. Doch ist dies überhaupt erlaubt oder herrscht auf der Plattform die sogenannten Klarnamenpflicht?

So sieht es rechtlich aus

Seit Langem herrscht eine rege Diskussion bezüglich der Verwendung von Pseudonymen und Fake-Namen bei Facebook. Das Unternehmen selbst geht rigoros dagegen vor, löscht und/oder sperrt die Accounts von Usern, die sich nicht unter Ihrem korrekten Namen anmelden.

Laut deutschem Gesetz ist es jedoch vollends erlaubt, sich unter einem ausgedachten Namen auf Facebook zu registrieren. Das sogenannte Telemediengesetz besagt, dass die Nutzung derartiger Plattformen auch unter Angabe eines Fake-Namens gestattet sei. Es gab bisher schon zahlreiche Verfahren in dieser Thematik. Facebook argumentiert in dieser Hinsicht meist damit, dass der Server des EU-Sitzes des Unternehmens in Irland ansässig und somit kein deutsches Recht in diesem Zusammenhang allgemeingültig zutreffend sei.

Deutsches Recht muss angesehen werden

Einem neuesten Urteil zufolge muss sich Facebook nun jedoch mit Blick auf Ihre Datenschutzvorgaben für die Bundesrepublik an deutschem Recht orientieren und entsprechende Einstellungsanpassungen vornehmen. Was heißt das für Sie? Sollten Sie sich für ein Pseudonym bei der Registrierung entscheiden, so befinden Sie sich nach deutschem Gesetz im Recht.

Bildquelle: © Julien Eichinger – Fotolia.com

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