Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine der Formen, in denen Sie ein Unternehmen gründen können. Hier erfahren Sie welche Vor- und Nachteile das mit sich bringen kann. Außerdem fassen wir hier für Sie zusammen, was Sie über die Gründung wissen müssen.
Überblick
- Definition
- Innengesellschaft und Außengesellschaft
- Offene Handelsgesellschaft
- GbR: Beispiele
- Rechtsgrundlage
- Rechtsfähigkeit
- Gründung
- Anmeldung
- Auflösung
- Geschäftsführungsbefugnis
- Steuern
- Haftung
- Ausscheiden aus der Gesellschaft
- Vorteile
- Förderung und Beratung
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Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in schönstem Amtsdeutsch ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die sich gegenseitig dazu verpflichten auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten. Was dieses Ziel ist, wird im gemeinsamen Gesellschaftervertrag festgelegt. Ebenso die Mittel und Wege, die genutzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Bei den Gesellschaftern kann es sich um natürliche Personen oder juristische Personen handeln. Es können sich also auch Unternehmen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen.
Innengesellschaft und Außengesellschaft
Eine Gesellschaft, die nicht den allgemeinen Rechtsverkehr betrifft, wird Innengesellschaft genannt, alle anderen Außengesellschaft. Zu den Innengesellschaften gehören zum Beispiel Bauherrengemeinschaften, Nutzungsgemeinschaften, Erbengemeinschaften und so weiter.
Offene Handelsgesellschaft
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist keine Firma oder ein Unternehmen im Sinn des Handelsgesetzbuches. Wenn es der Zweck einer GbR ist ein Handelsgewerbe auszuüben, dann wird sie damit in den meisten Fällen zur Offenen Handelsgesellschaft, für die wieder eigene Regeln gelten.
GbR: Beispiele
Die GbR kommt häufiger zum Einsatz als man vielleicht denkt. Denn dazu schließen sich neben Firmen, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten, auch Menschen zusammen, die in informeller Weise an einem Ziel beteiligt sind: Wohn- und Fahrgemeinschaften, Chöre, und so weiter. Diese werden auch als Gelegenheitsgesellschaften bezeichnet.
Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen einer BGB-Gesellschaft sind vor allem in den Paragrafen 705 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Voraussetzung sind mindestens zwei Gesellschafter und ein gemeinsamer legaler Zweck. Bei der Namensgebung kann man die Namen der Gesellschafter und einen Hinweis zum Zweck der Gesellschaft verwenden.
Rechtsfähigkeit
Laut Bundesgerichtshof sind Außengesellschaften rechtsfähig. Voraussetzung dafür ist, dass die GbR als solche nach außen auftritt und damit eigene Rechte und Pflichten begründet.
Daraus ergibt sich, dass man die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche verklagen kann. Früher war es noch nötig die Klage gegen alle beteiligten Gesellschafter zu richten.
Bei Grundstücken kann die GbR aber nicht als alleiniger Grundstückseigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Hier müssen die Gesellschafter mit eingetragen werden.
Auch als Verwalter im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auftreten.
Gründung
Mit dem Abschluss eines Gesellschaftervertrages gilt die GbR als gegründet. Der Vertrag kann wie in Deutschland üblich schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Konkludent bedeutet, dass man aus der Handlungsweise auf den Willen des jeweiligen Akteurs schließen kann. Wenn Sie zum Beispiel im Supermarkt etwas auf das Kassenband legen und den genannten Betrag bezahlen, dann reicht das aus, um einen Kaufvertrag zu schließen.
Anmeldung
Eine GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen. Jeder Gesellschafter muss sich selbst um eine Eintragung für sich selbst kümmern, wenn er eine gewerbliche Tätigkeit ausführt.
Arbeiten die Gesellschafter der GbR freiberuflich, müssen Sie lediglich für die GbR eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
Auflösung
Wenn alle Gesellschafter dies beschließen, kann die GbR wieder aufgelöst werden.
Es gibt aber auch einige weitere Auflösungsgründe:
- Ablauf einer Frist oder Erreichen des gesteckten Ziels
- Kündigung durch einen Gesellschafter
- Insolvenz eines Gesellschafters
Anwachsung, also wenn ein Gesellschafter die Rechte der anderen Gesellschafter übernimmt und damit alleiniger Rechteinhaber ist.
Geschäftsführungsbefugnis
Wie bei einer Partnerschaftsgesellschaft sind alle Gesellschafter einer GbR berechtigt, die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Im Gesellschaftsvertrag kann aber etwas anderes festgelegt werden. Dabei kann man die Form wählen, die der Gesellschaft am besten entspricht. Also zum Beispiel die Übertragung auf einen der Gesellschafter oder Mehrheitsbeschlüsse.
Steuern
Wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, muss die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gewerbesteuer entrichten. Eine Gesellschaft von Freiberuflern ist hingegen nicht gewerbesteuerpflichtig. Daneben ist jede natürliche Person in der Gesellschaft einkommenssteuerpflichtig. Je nach Art der Leistungen und Lieferungen muss die GbR in den meisten Fällen Umsatzsteuer abführen.
Haftung
Die Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Gesellschafter. Diese müssen auch mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einstehen, die die GbR eingegangen ist. Es ist aber natürlich möglich Regressansprüche an denjenigen Gesellschafter weiterzuleiten, der dafür ganz oder teilweise verantwortlich war. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbRmbH) ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1999 nicht mehr rechtmäßig.
Ausscheiden aus der Gesellschaft
Wenn ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausscheidet, so hat er das Recht sich den Betrag auszahlen zu lassen, der ihm zustehen würde, wenn die Gesellschaft aufgelöst würde. Er muss seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen in der Gesellschaft belassen, ist aber nicht mehr verpflichtet für eventuell vorhandene Schulden aufzukommen.
Für die Abwicklung ist eine sogenannte Abschichtungsbilanz zu erstellen.
Vorteile
Die GbR ist gut geeignet, wenn Sie eine Rechtsform brauchen, die nicht viel Aufwand verursacht. Sie wird deshalb häufig von Kleingewerbetreibenden, Praxisgemeinschaften und von Vertretern der freien Berufe gewählt. Sie müssen keine besonderen Formalitäten erfüllen und brauchen auch kein Mindestkapital.
Sie müssen allerdings beachten, dass die GbR automatisch als offene Handelsgesellschaft eingestuft wird, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Förderung und Beratung
Die Gründung von Unternehmen wird vom Staat gefördert. Sie können zum Beispiel bei Ihrem Landratsamt, der Industrie- und Handelskammer oder anderen Anbietern Informationen einholen, sich kostenlos beraten lassen und in Kontakt mit anderen Gründern kommen. Daneben gibt es auch unzählige kostenpflichtige Angebote von Firmen, die Ihnen die Formalitäten einer Gründung abnehmen.
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