Selbstständigkeit am

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform, die wenig Formalitäten bedarf und kein Stammkapital bei der Gründung fordert. Vorteile, die für diese Form sprechen. Doch passt die Rechtsform auch wirklich auf Ihr Geschäftsmodell? Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine GbR erfüllen? Wie sieht es mit der Haftung bei einer GbR aus? Diese und andere Fragen werden Ihnen in diesem Artikel ausführlich beantwortet.

Übersicht

  • Was genau versteht man unter GbR?
  • Welche Voraussetzungen hat eine GbR?
  • Die Formalitäten beim Notar
  • Die Formalitäten in der Gründung
  • Die Geschäftsführung der GbR
  • Die Namensgebung
  • Die Haftung bei einer GbR
  • Die Buchführung bei der GbR
  • Welche Pflichten unterliegen einer GbR
  • Welche Alternativen Sie haben

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Was genau versteht man unter GbR?

Die GbR heißt genau Gesellschaft bürgerlichen Rechts und gehört in der Rechtsform zu den Kapitalgesellschaften. Wenn Sie also den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und das Abenteuer mit einem Partner gemeinsam starten, ist die GbR angesagt. Die Gründung einer GbR bedarf, anders als zum Beispiel bei der UG, mindestens zwei Personen.

Der Nachteil in dieser Rechtsform, Sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Der Vorteil sind einfache Gründungsformalitäten, die einen schnellen Start ermöglichen. Sie benötigen kein vorgeschriebenes Mindestkapital, das den Einstieg in die Kapitalgesellschaft GbR wesentliche erleichtert.

Welche Voraussetzungen hat eine GbR?

Sie wollen sich im Inland Ihr eigener Chef sein und Ihre Erwerb in Selbstständigkeit ausführen? Dann haben Sie viele Möglichkeiten Ihren Betrieb aufzunehmen. Wenn Sie dieses Vorhaben aber mit mindestens einem Partner planen, ist die GbR die Kapitalgesellschaft, die Sie gründen und zu der Sie bereits die Voraussetzungen erfüllen.

Die Freiberufler können ebenfalls eine GbR gründen, müssen aber alle Freiberufler sein, um weiterhin auch in der Rechtsform der GbR von der Gewerbesteuer befreit zu bleiben. Es gibt keine Vorschriften bezüglich des Startkapitals. Sie sind bei diesem Thema auf Ihre unternehmerischen Fähigkeiten angewiesen, sich den, der Gründungsidee geschuldeten, Betrag mit in die Selbstständigkeit zu nehmen. Die Formalitäten für die Gründung einer GbR sind mit einem geringen Aufwand verbunden.

Die Formalitäten beim Notar

Die Formalitäten beim Notar entfallen – demnach sind auch die Kosten der Gründung sehr übersichtlich. Die GbR ist nicht im Handelsregister einzutragen, darum ersparen Sie sich auch den Weg zum Notar. Diese Kapitalgesellschaft darf demzufolge also keine Firma in Sinne eines Kaufmannes sein.

Die Formalitäten in der Gründung

Die GbR wird beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Sie erhalten dann den Fragebogen zur Erfassung beim Finanzamt, den Sie ausgefüllt einreichen. Damit Sie aber auf der sicheren Seite sind, gilt es bei

der Gründung einer GbR, folgendes zu beachten:

Sie müssen einen formfreien Gesellschaftsvertrag abschließen. In dieser Art ist das mündlich auch möglich, doch ratsam ist es, alle vertraglichen Inhalte schriftlich zu fixieren.

Inhaltlich sollte der Gesellschaftsvertrag folgende Punkte beinhalten:

  • Sie sollten den Gesellschaftszweck angeben
  • Die Geschäftsführung und die Vertretung sollten benannt sein
  • Die interne Haftungsverteilung sollte klar sein und Bestandteil des Vertrages
  • Angaben über das Informations- und Kontrollrecht, sowie das Wettbewerbsverbot sollten aufgeführt sein
  • Die Tätigkeitsvergütung und das Entnahmerecht sollten klar definiert sein, sowie Gewinn- und Verlustverteilung
  • Die Abtretung der Geschäftsanteile ist ein Punkt des Vertrages
  • Die Regelung zum Ausscheiden eines Gesellschafters und Tod eines Gesellschafters und die Abfindung müssen Vertragsbestandteile sein

Die Geschäftsführung der GbR

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind alle Gesellschafter gemeinsam berechtigt in der Geschäftsführung. Das bedeutet, dass allen zu gleichen Teilen die Belange der GbR obliegen, die zur Verfolgung des Geschäftszweckes dienen. Allerdings können Sie in dem Gesellschaftsvertrag genau festlegen, wenn es Abweichungen geben soll.

So wird angegeben, wenn die Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassungen abweichen oder Sie besondere Regelungen bezüglich der Übertragung der Geschäftsführung auf einzelne Gesellschafter wählen. Diese Vereinbarungen treffen Sie im Innenverhältnis, wie auch nach außen hin. Sie sollten alle Regelungen genau im Gesellschaftsvertrag festhalten. Alle Geschäfte, die eine größere Bedeutung haben, bedürfen stets der Zustimmung aller Gesellschafter der GbR.

Die Namensgebung

Die Namensgebung einer GbR ist nicht anders, als beispielsweise bei einem Einzelunternehmen oder dem Freiberufler; Sie müssen Ihren Vor- und Nachnamen und die GbR im Geschäftsleben angeben. Das gilt für alle Gesellschafter in sämtlichen Geschäftsbriefen. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass Sie keine Firma in Sinne eines Kaufmannes sind und deshalb auch nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die Namensergänzungen, die eine Branchen- oder Sachbezug herstellen können, dürfen Sie frei wählen. Da sind Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt bei der Namensfindung Ihrer GbR.

Die Haftung bei einer GbR

Die Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist kein Mindestkapital erforderlich, dafür haften Sie aber mit der Höhe Ihres privaten Vermögens. Damit Sie einen Haftungsausschluss bewirken können, ist die Gründung einer GmbH beispielsweise erstrebenswert.

Allerdings hat das wiederum zur Folge, das Mindestkapital erforderlich ist. Bei einer GbR können Sie in Innenverhältnis die Haftung der Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag festlegen. Die geänderten Haftungen sind jedoch nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Regelfall unterliegen ansonsten alle zu gleichen Teilen in der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die Buchführung bei der GbR

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts darf die einfache Buchführung anwenden. Das bedeutet Sie können die Dokumentation Ihrer Geschäftstätigkeit durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung belegen und durchführen. Eine enorme Erleichterung gegenüber der doppelten Buchführung, wie sie bei der GmbH beispielsweise gefordert wird. Die Bilanzierungspflicht tritt bei der GbR bei einem Umsatz von mehr als 500.000 Euro ein oder auch wenn der Gewinn 50.000 Euro übersteigt.

Die GbR muss folgende Steuern abführen:

  • Bei natürlichen Personen die Einkommensteuer
  • Die Gewerbesteuer
  • Die Umsatzsteuer

Alternativen zur Gründung einer GbR

Sie können auch anderer Rechtsformen bei der Gründung einer Personengesellschaft in Betracht ziehen. Alternativ zu der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stehen Ihnen folgende Rechtsformen frei:

  • Die Kommanditgesellschaft
  • Die offene Handelsgesellschaft
  • Die Partnergesellschaft
  • Die Sonderformen der Kommanditgesellschaft, wie die GmbH & Co. KG

Bildquelle: © jro-grafik – Fotolia.com

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