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Wer in einem sogenannten Midijob arbeitet, fällt in die Gleitzone und zahlt nur einen reduzierten Beitragsanteil des Sozialversicherungsbeitrages. Was Sie über die Gleitzonenregelung wissen sollten, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Übersicht

  • Die Sozialversicherungspflicht
  • Versicherungszweige der Sozialversicherung
  • Geringes Einkommen und Sozialversicherung
  • Die Gleitzonenregelung
  • Wie hoch ist der zu zahlende Anteil?
  • Zusätzliche Beiträge
  • Wozu dient die Gleitzonenregelung?
  • Wie Sie vermeiden, dass die Rente sich mindert
  • Wer ist von der Gleitzonenregelung ausgenommen?
  • Sonderregelungen Krankengeld oder Übergangsgeld

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Die Gleitzonenregelung bezieht sich auf die Sozialversicherungspflicht im Niedriglohnbereich. Sie bestimmt eine Einkommensspanne, in der Sozialbeiträge nur in reduzierter Form geleistet werden müssen. Die Gleitzone wurde am 1.4.2003 eingeführt und zählt zum Hartz-Konzept zur Reformierung des Arbeitsmarktes. Informieren Sie sich im Folgenden zur Sozialversicherungspflicht sowie zur Gleitzonenregelung im sogenannten Midi-Job!

Die Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungspflicht ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie betrifft ohne Anmeldung alle Arbeitnehmer wie:

  • Beschäftigte, Landwirte, Handwerker
  • Publizisten und Künstler (hier Anmeldung über Künstlersozialkasse notwendig)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, beim Bezug von Übergangsgeld oder ähnlicher Zahlungen
  • Personen, die zuletzt gesetzlich und nicht privat krankenversichert waren (beispielsweise Rückkehrer aus dem Ausland)

Nicht sozialversicherungspflichtig sind

  • Selbstständige, Freiberufler (hier gibt es Ausnahmen)
  • Beamte, Richter, Soldaten, Mitarbeiter der freien Heilfürsorge
  • geringfügig Beschäftigte  (Minijob)

Versicherungszweige der Sozialversicherung

Die Beiträge der Sozialversicherung fließen in verschiedene Zweige. Wer diese Zahlungen leistet, zahlt in die

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

ein.

Geringes Einkommen und Sozialversicherung

Der Minijob mit einem Höchsteinkommen von bis zu 450 Euro ist demnach versicherungsfrei: Arbeitnehmer müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber zahlt die Kranken- und Unfallversicherung sowie den Arbeitgeber-Beitrag zur Rentenversicherung von 15%. Der Geringverdiener hat dabei jedoch dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer auch: Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Bezahlung bei Krankheit.

Wer mehr verdient, wird hingegen zur Zahlung herangezogen. Allerdings sieht die sogenannte Gleitzonenregelung vor, dass Menschen mit geringem Einkommen in einem sogenannten Midi-Job bei der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden.

Die Gleitzonenregelung

Konkret bedeutet das: Wer zwischen 450,01 und 850,00 Euro monatlich verdient, zahlt einen reduzierten Beitragsanteil der Gesamtsozialversicherungssumme. Die Spanne gilt für die Einkommenssumme aller Beschäftigungen. Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat, ist ebenfalls die Einkommensgrenze von 850 Euro relevabt.

Der Arbeitgeber hingegen muss den vollen Anteil tragen. Bis 31.12.2012 war der Gleitzonenverdienst noch geringer angesetzt und war auf 400,01 bis maximal 800,00 Euro angesetzt. Die Bestandsschutzregelung galt für eine Übergangszeit bis 31.12.2014.

Wie hoch ist der zu zahlende Anteil?

Der Anteil, den der Arbeitnehmer an Sozialabgaben abführen muss, ist nach Einkommen gestaffelt. Wer den Mindestsatz von 450,01 Euro verdient, muss ca. 15% abführen, wer den Höchstsatz einnimmt, muss ca. 20% des Sozialversicherungsbeitrages zahlen.

Die Berechnungen erfolgen gesondert für die einzelnen Zweige und sind mathematisch recht kompliziert. Für die Berechnung der Beiträge wird nicht das tatsächliche Entgelt verwendet. Stattdessen wird der beitragspflichtige Betrag anhand dieser Formel ermittelt:

F x 450 + ([850/(850-450)] – [450/(850-450)] x F) x (AE – 450) F=0,7605

Zusätzliche Beiträge

Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, muss zusätzlich einen Beitrag von 0,9% des Bemessungsentgeltes entrichten. Wer Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung, zudem kinderlos und älter als 23 Jahre ist, muss zusätzlich 0,25% des Bemessungsentgeltes zahlen. Auf die Lohnsteuer hat die Gleitzone keinen Einfluss.

Der Beitragsanteil kann leicht mit dem Gleitzonenrechner der Deutschen Rentenversicherung berechnet werden.

Den Gleitzonenrechner 2015 können Sie hier herunterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01_betriebspruefdienst/03_gleitzone/gleitzonenrechner.html

Wozu dient die Gleitzonenregelung?

Die Gleitzonenregelung verfolgt mehrere Ziele:

  1. Das Durchbrechen der sogenannten Teilzeitmauer: Für Beschäftigte soll der Wechsel von einem versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis attraktiver werden. Dank der Gleitzonenregelung werden Arbeitnehmer, deren Einkommen 450 Euro übersteigt, nicht mit hohen Sozialabgaben konfrontiert.
  2. Arbeitslose in Arbeit zu bringen: Der Anreiz, eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu ergreifen, soll für Arbeitslose steigen.
  3. Legale Beschäftigung soll sozial abgesichert sein.
  4. Eine stabilere Finanzierungslage der Sozialversicherungen.

Wie Sie vermeiden, dass die Rente sich mindert

Die Gleitzonenregelung wirkt sich mindernd auf die Rente aus. Diese negative Begleiterscheinung lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklärt, dass der Beitragsberechnung als beitragspflichtige Einnahme das tatsächliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt werden soll. Rückwirkend lässt sich diese Erklärung nicht abgeben, sondern nur für die Zukunft und einheitlich, auch, wenn der Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nachgeht. Für ihre Dauer bleibt die Erklärung bindend.

Wer ist von der Gleitzonenregelung ausgenommen?

Für Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr bwz. am freiwilligen ökologischen Jahr und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst gilt die Gleitzonenregelung nicht, auch wenn sie formell in die Entgeltgrenzen fallen.

Außerdem sind Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder Diakonissen von der Gleitzonenregelung ausgenommen.

Auch Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als 850 Euro einnehmen und nur wegen Kurzarbeit oder schlechtem Wetter (Baugewerbe) kurzfristig weniger als 850 Euro verdienen, sind nicht von der Gleitzzonenregelung betroffen.

Wer aufgrund mehrerer Jobs die Einkommensgrenze von 850 Euro überschreitet, fällt ebenfalls nicht unter die Gleitzonenregelung.

Auch auf Arbeitnehmer mit einem bereits sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf und einem weiteren Nebenjob trifft die Regelung nicht zu.

Sonderregelungen Krankengeld oder Übergangsgeld

Erhält ein Arbeitnehmer Krankengeld oder Übergangsgeld, die nach einem Regelentgelt berechnet werden, dürfen diese Leistungen 90% des fiktiven Nettoeinkommens nicht übersteigen. Bei diesem handelt es sich um das Nettoarbeitsentgelt, das ohne Gleitzonenregelung errechnet worden wäre. Der Hintergrund: Die Berechnung mit dem tatsächlichen Nettoentgelt hätte höhere Leistungen zur Folge, was der Gesetzgeber vermeiden möchte.

Bildquelle: © Cmon – Fotolia.com

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