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Bonität und Sicherheiten sind die zwei wichtigsten Aspekte bei der Kreditvergabe durch Geldinstitute. Beides können Hartz-IV-Empfänger in der Regel nicht vorweisen. Was aber tun, wenn man als Leistungsempfänger einen Kredit benötigt?

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Kredit von der Bank: Geht das überhaupt bei Hartz IV?

Gewiss sollte man nichts pauschalisieren und fragen kostet bekanntlich nichts, aber Banken fordern in der Regel zwei Dinge, wenn sie über die Kreditvergabe entscheiden: Eine gute Bonität und Sicherheiten z.B. in Form eines Eigenheims. Eine gute Kreditwürdigkeit ist meist dadurch nicht gegeben, dass Hartz-IV-Empfänger wenig oder gar kein Einkommen haben. Kommen Schulden oder Einträge bei der Schufa hinzu, sinkt die Bonität.

Sicherheiten wie Immobilien, Lebensversicherungen oder ähnlich können nur wenige vorweisen. Die Grundsicherung selber kann nicht angegeben werden, da diese nicht pfändbar ist. Insgesamt keine guten Voraussetzungen, um von der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut einen Kredit zu bekommen.

Vorsicht vor Krediten ohne Schufa-Abfrage!

Kein Geld auf dem Konto und als Hartz-IV-Empfänger hat man ohnehin nur einen geringen finanziellen Spielraum. Dennoch sollte man sich nicht von unseriösen Anbietern täuschen lassen. Kredite ohne Schufa-Abfrage oder trotz negativem Schufa-Eintrag gehören definitiv zur Sorte „Finger weg!“ Das sollte man sich auch dann ins Gedächtnis rufen, wenn die Zeit drängt und ein Kredit dringend benötigt wird.

Erste Anlaufstelle: Jobcenter!

Es ist immer ratsam für Hartz-IV-Empfänger, zunächst beim Jobcenter einen Kredit zu beantragen. Diese sind nicht nur zinsfrei, sondern stehen jedem Leistungsempfänger nach § 42a SGB II gesetzlich zu. Man muss also keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Zur Kredittilgung behält das Jobcenter 10 % vom Regelsatz ein. So müssen Leistungsempfänger nicht selber sparen, was häufig schwer fällt.

Allerdings werden nicht für alle Anschaffungen Darlehen vergeben. Der Leistungsempfänger muss einen Bedarfsnachweis liefern – also etwa, dass er das Geld für die Anschaffung eines neuen Kühlschranks oder einer neuen Waschmaschine benötigt. Ein Darlehen für einen zweiten Fernseher oder eine teure Espressomaschine? Das könnte schwierig werden!

Absage nicht immer gerechtfertigt!

Es ist nicht eindeutig definiert, für welche Anschaffungen das Jobcenter ein Darlehen gewähren muss und für welche nicht. Das liegt meist im Ermessen des Sachbearbeiters. So kommt es mitunter zu Fällen, in denen Darlehensanträge ohne ersichtlichen Grund abgelehnt wurden – etwa weil man in der Vergangenheit nicht kooperativ war.

Dies darf die Bewilligung des Darlehens eigentlich nicht beeinflussen. Dennoch müssen Gerichte auch immer wieder Fälle verhandeln, in denen das Jobcenter ein Darlehen verweigert hat.

Wer tatsächlich einen Bedarf vorweisen kann, sollte sich einen abgelehnten Darlehensantrag nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall ist der Weg über ein Gericht sinnvoll. Das will aber gut überlegt sein, dauert ein Hartz-IV-Rechtsstreit mitunter zwei bis drei Jahre. Die Sozialgerichte in Deutschland sind mit Fällen überlaufen und können diese nur langsam abarbeiten.

Bildquelle: © fotogestoeber – Fotolia.com

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