ArbeitslosHartz 4News am

Als wäre die Armut allein nicht schon schwer genug: Für größere Anschaffungen, wichtige Ereignisse oder auch fürs Alter sollen die Bezieher von Hartz IV etwas Geld zur Seite legen – doch wovon eigentlich?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Spardisziplin gefordert

Wenn Sie wissen möchten, was eine lebensfeindliche Bürokratie ist, dass müssen Sie sich nur einmal die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze anschauen. Schnell wird nämlich klar: Viel bleibt da im Monat nicht über. Eher das Gegenteil ist der Fall. Man muss an allen Ecken und Enden sparen.

Natürlich bleiben die Bezieher der Sozialhilfe im Alltag nicht von den typischen Schicksalsschlägen verschont, die einfach zum Leben dazu gehören: Eine kaputte Waschmaschine, ein kaputter Computer und ähnliches. Für solche Vorfälle sollen die Bezieher von Hartz IV jeden Monat eigenständig etwas Geld zur Seite legen – doch wovon eigentlich?

Spartheorie scheitert in der Praxis

Dass ein solches „Ansparmodell“ nur bedingt funktioniert, sieht man am besten dann, wenn man das Experiment wagt beziehungsweise sich in der entsprechenden Situation befindet. Urteile und Sozialgerichte haben in der Vergangenheit immer deutlicher gezeigt, dass es für die Bezieher von Hartz IV nahezu unmöglich ist, auf alle Eventualitäten finanziell vorbereitet zu sein.

Klar – eine Waschmaschine wartet nämlich nicht so lange bis sie den Geist aufgibt, bis ihr Besitzer den Notgroschen zusammen gespart hat…

Ein aktuelles Beispiel war unter anderem eine Schülerin, die einen Computer benötigte, weil ihre Schule die Hausaufgaben über das Internet verteilte. Auch die Lehrgänge wurden online angeboten. Das Problem war nun, dass die Familie sich den notwenigen Computer für 350 Euro nicht „mal eben so“ vom Regelsatz zusammensparen konnte.

Selbst, wenn die Eltern jeden Monat 50 Euro zur Seite gelegt hätten, würde es 7 Monate dauern, bis das Geld zusammengespart wäre. Außerdem gibt es dann keine Garantie dafür, dass nicht irgendwelche anderen unverhofften Ärgernisse auf einen zukommen, für die man auf den angesparten Notgroschen zurückgreifen müsste.

Ähnlich verhielt es sich auch mit einer Teilnahmegebühr von 100 Euro, die ein Abiturient benötigte, um an der Abifeier, der Schule teilnehmen zu können.

Hier zeigten die Urteile, welche Geldsummen und Anschaffungen heutzutage benötigt werden, um nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen zu werden. Außerdem lässt sich sehr gut erkennen, wie lebensfremd es ist, von einem Hartz-IV-Empfänger zu erwarten, sich das nötige Kleingeld nebenbei zusammen zu sparen.

Die traurige Realität

Viele Bezieher von Hartz IV sind tief im Dispo und teilweise sogar hoch verschuldet. Sie zahlen monatlich hohe Zinsen von ihrem Regelsatz, ohne den Kredit jemals tilgen zu können.

Dass eine Schülerin sogar vors Gericht gehen musste, um ihre Bildungsmittel einzuklagen, weil sie diese für ihre Schule benötigte, zeigt, dass hier etwas gewaltig falsch läuft. Die Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Grünen, einige der „einmaligen Leistungen“ wieder einzuführen, wie zum Beispiel die Ausstattung mit einem Internetzugang, Brillen oder Kühlschränke sowie Waschmaschinen, laufen in eine richtige Richtung.

Nun wird sich zeigen, ob sich in naher Zukunft bereits etwas in politischer Richtung ändern wird, was die Bezieher von Hartz IV endlich wirklich unterstützt.

Bildquelle: © magdal3na – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2