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Eine Haushaltshilfe kann eine enorme Entlastung sein – für die dreifache Mama mit Halbtagsjobs, für den kranken 50-Jährigen oder für den dauergestressten Manager. Es gibt viele und gute Gründe eine Haushaltshilfe zu beschäftigen und ebenso viele und gute sie auch offiziell anzumelden. Wie Privatpersonen als Arbeitgeber richtig vorgehen und ihre Haushaltshilfe anmelden, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.

Übersicht:

  • Privatperson als Arbeitgeber
  • Neue Regeln seit 2013
  • Steuererleichterung
  • Bürokratischer Aufwand als Hindernis?
  • Anmeldung: Schritt für Schritt
  • Abgaben für den Arbeitgeber

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Haushaltshilfe anmelden

Haushaltshilfe anmelden

Privatperson als Arbeitgeber

In deutschen Haushalten sorgen tausende von Putz- und Haushaltshilfen dafür, dass die Küche glänzt, der Teppich Schmutzfrei ist und das Bad duftet.

Viele von ihnen arbeiten für 10 bis 15 Euro pro Stunde – allerdings meistens schwarz. Nicht selten denken Privatpersonen die „paar Euro“ im Monat seien schon nicht so schlimm, doch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit eine Haushaltshilfe schwarz zu beschäftigen.

Theoretisch kann hier eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden – ein Summe, die man auch gut und gerne in den nächsten Sommerurlaub investieren kann. Und auch die Haushaltshilfe hat es besser mit einer offiziellen Beschäftigung, denn mit einer Anmeldung kann sie von Rentenansprüchen und einer Unfallversicherung profitieren.

Um im privaten Beschäftigungsbereich – gilt für Haushaltshilfen, Babysitter, Gärtern, etc. – die Schwarzarbeit zu reduzieren, versucht die Bundesregierung Deutschland die Hindernisse, vor allem bürokratischer Natur, so minimal wie möglich zu halten. Darüber hinaus sollten die jüngsten Gesetzesänderungen dazu führen, dass mehr Privatpersonen ihre Haushaltshilfe anmelden – und zwar richtig.

Neue Regeln seit 2013

Arbeitnehmer oder selbstständige Gewerbetreibende, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten bzw. ausführen und seit 2013 monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen, gelten als Minijobber; sie müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden und sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, können sich aber befreien lassen. Bei Minijobs in Privathaushalten zahlt der Arbeitgeber dann 5 % des Lohnes als Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung. Für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht.

Unterstützung vom Finanzministerium

Um es privaten Arbeitgebern noch schmackhafter zu machen, die Haushaltshilfe offiziell bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung anzumelden, hat sich das Finanzministerium eine finanzielle Erleichterung überlegt. So kann die Haushaltshilfe bis zu 510 Euro Steuerersparnis im Jahr bringen, maximal 20 % der Ausgaben des Arbeitgebers für die Beschäftigung des Minijobbers.

Bürokratischer Aufwand als Hindernis?

Vielfach wird vermutet, dass die Anmeldung einer Haushaltshilfe mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Doch ist die Anmeldung nach wenigen Schritten erfolgt. Nachfolgend zeigen wir wie Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden können – und zwar richtig. Sie werden schnell merken, dass die Anmeldung des KFZ deutlich zeitintensiver ist – und das machen viele Deutsche liebend gern, um ihr Auto fahren zu dürfen.

Haushaltshilfe anmelden: Schritt für Schritt

1. Voraussetzungen

Voraussetzung zur Anmeldung der Haushaltshilfe, ist dass der oder die Beschäftige ausschließlich über einen Minijob in Höhe von maximal 450 Euro hat. Es darf allerdings ein Hauptberuf und ein Minijob ausgeübt werden.

2. Haushaltscheck ausfüllen

Über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung kann das benötigte Formular „Haushaltscheck“ Nr. 7 ausgedruckt und ausgefüllt werden. Alternativ besteht die Option die Anmeldung online vorzunehmen. In diesem Fall überträgt die Minijob-Zentrale die angegebenen Daten auf das Formular und schickt es zur Unterschrift an den Arbeitgeber. Ohne Unterschrift ist die Anmeldung gemäß § 28a Absatz 7 Satz 3 SGB IV Buch nicht möglich.

Benötigte Daten und Angaben:

  •  Steuernummer des Arbeitgebers (wenn nicht bekannt eine „0“ angeben)
  •  Betriebsnummer (wenn nicht bekannt wird eine bei der Anmeldung zugewiesen)
  •  Bankverbindung für SEPA-Basislastschriftenmandats
  •  Adresse der Haushaltshilfe
  •  Sozialversicherungsnummer der Haushaltshilfe, alternativ Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort
  •  Art der Krankenversicherung der Haushaltshilfe
  •  weitere Beschäftigungen der Haushaltshilfe
  •  Bezug einer Rente oder anderer Leistungen der Haushaltshilfe
  •  Angabe, ob Haushaltshilfe von der Rentenversicherungspflicht befreit werden will

3. Anmeldung abschicken

Sind die Unterschriften korrekt auf der Anmeldung, wird das Formular an die Minijob-Zentrale geschickt. Damit ist die Anmeldung der Haushaltshilfe abgeschlossen.

4. Steuererleichterung

Am Ende des Jahres erhält man als Arbeitgeber eine Auflistung aller Ausgaben, die man geleistet hat. Die Ausgaben können dann bei der Steuererklärung steuerbegünstigend angegeben werden – bis maximal 510 Euro pro Jahr / 20 % der Ausgaben.

Wie man sieht ist der bürokratische Aufwand äußerst gering – im Vergleich zu anderen Anmeldungen – z.B. für das eigene Auto – ist sie weniger zeitintensiv und auch weniger kostenintensiv. Denn die Anmeldung der Haushaltshilfe kostet nicht viel.

Was kostet die Anmeldung den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber zahlt monatlich 14,44 % des Lohnes als Abgabe. Für eine Haushaltshilfe, die 2 Stunden in der Woche für 15 Euro zum Helfen kommt, wären das lediglich 17,33 Euro im Monat (2 Stunden x 4 Wochen x 15 Euro= 120 Euro x 14,44 % = 17,33 Euro).

Im Jahr sind das 207,96 Euro, die man als Abgabe zu entrichten hat. Am Ende des Jahres sorgt der Steuerabzug für eine Begünstigung, die unter Umständen sogar unter den Ausgaben liegen kann, die man für eine illegal arbeitende Haushaltshilfe zahlt, die man nicht absetzen kann.

Übrigens:

Wenn sich die Haushaltshilfe weigert, die Beschäftigung offiziell anzumelden, sollten Sie sich als Arbeitgeber nach einer Alternative umschauen. Sicherlich wird die Haushaltshilfe eine Gründe aufbringen können, doch eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ist das nicht wert.

Im Übrigen:

Es gibt einige Dienstleister, die Haushaltshilfen zu preiswerten Stundenlöhnen vermitteln, ohne dass es sich dabei um eine illegale Beschäftigung handelt. Denn die Haushaltshilfen sind alle sozialversicherungspflichtig angestellt.

Es gibt also durchaus eine Möglichkeit, nicht viel Geld für eine Haushaltshilfe auszugeben und gleichzeitig nichts illegales zu machen.

Bildquelle: © Petro – Fotolia.com

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