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Seit einigen Jahren kommen in Deutschland immer häufiger Honorarärzte zum Einsatz. Das ist einmal abhängig vom wachsenden Bedarf, wenn es beispielsweise um eine Urlaubsvertretung, eine Praxisvertretung oder um eine längerfristige Erkrankung eines angestellten Arztes geht. Andererseits gibt es ein Vielzahl von Ärztinnen und Ärzten, die bewusst als freiberuflicher Honorararzt arbeiten, weil sie in dieser Form der Berufsausübung eine Option sehen, mehr Berufsfreiheit zu gewinnen und so Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.

Die größte Freiheit eines Honorararztes besteht jedoch darin, dass er frei von Weisungen Vorgesetzter ist, und dass die wechselnden Tätigkeit ein größtmögliches Maß an beruflicher Erfahrung mit sich bringen und eine großartige Abwechslung sind. Wer als Honorararzt über die entsprechende fachliche Qualifikation und über ein diplomatisches Verhandlungsgeschick verfügt, profitiert obendrein von allerbesten Verdienstmöglichkeiten.

ÜBERSICHT

Der Honorararzt – wer er ist und was er tut

Die Typologien der honorarärztlichen Tätigkeit

  • 1. Der Honorararzt als Vertretungsarzt
  • 2. Der Honorararzt als Kooperationsarzt
  • 3. Der Honorararzt als Belegarzt
  • 4. Der Honorararzt als Konsiliararzt

Für einen Honorararzt empfehlenswerte Versicherungen

  • 1. Die Berufshaftpflichtversicherung
  • 2. Die Unfallversicherung
  • 3. Die Rechtsschutzversicherung

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Die Verdienstmöglichkeiten eines Honorararztes

Der Honorararzt – wer er ist und was er tut

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Es gibt einige Wesensmerkmale, mit denen sich der Honorararzt typologisieren lässt. Ein Honorararzt ist immer ein Facharzt. Er arbeitet in unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen, wobei die jeweilige Tätigkeit immer zeitlich befristet ist. Insoweit ist der Honorararzt Freiberufler und arbeitet auf Honorarbasis.

Mit Hilfe der honorarärztlichen Tätigkeit werden vorübergehende Engpässe in der ärztlichen Versorgung überbrückt, beispielsweise im Falle von Krankheit, Urlaub oder Mutterschutz. Vergütet wird die Tätigkeit eines Honorararztes mit einem Honorar, das frei verhandelbar ist. Das zentrale Merkmal eines Honorararztes ist seine Unabhängigkeit von Weisungen in medizinischen und fachlichen Fragen.

Mehr als andere in einer Institution tätige Ärzte verfügt der Honorararzt aufgrund seiner freiberuflichen Tätigkeit über ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft, an Integrität und Verschwiegenheit. Neben dem Krankenhaussektor steigt die Nachfrage nach Honorarärzten vor allem in Rehabilitationskliniken und in medizinischen Versorgungszentren, wo ein Honorararzt meist als Vertretung eingesetzt wird.

Das gilt auch für Praxisvertretungen niedergelassener Hausärzte oder Fachärzte. Manche Honorarärzte betreuen klinische Studien, schreiben Gutachten, begleiten Reise- oder Sportgruppen oder sind auf Kreuzfahrtschiffen unterwegs.

Die Typologien der honorarärztlichen Tätigkeit

Die honorarärztliche Tätigkeit umfasst unterschiedliche Formen der Ausübung. Je nach Beschaffenheit der rechtlichen Rahmenbedingungen werden sie als Notdienstärzte bezeichnet, aber auch als Interimsärzte oder als Vertretungsärzte.

1. Der Honorararzt als Vertretungsarzt

Die meisten Honorarärzte sind als Vertretungsärzte tätig und arbeiten in Krankenhäusern oder Rehabilitationszentren im Bereich der stationären Versorgung. Ein geringerer Teil arbeitet in der Notdienstversorgung sowie im Rahmen der Praxisvertretung.

2. Der Honorararzt als Kooperationsarzt

Kooperationsärzte sind regelmäßig niedergelassene Ärzte, die auf der Grundlage einer Honorarzahlung in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Dort erbringen sie wesentliche Leistungen beziehungsweise die Hauptleistungen, wobei ein verstärktes Interesse an Honorarärzten im Bereich operativer Fachdisziplinen besteht.

Die Entwicklung geht in diesem Bereich dahin, dass medizinische Einrichtungen im Rahmen von Budget- beziehungsweise Mengenverhandlungen die Leistungen eines Honorararztes einkaufen, die jeweils auf minimale oder maximale Leistungen begrenzt sind.

3. Der Honorararzt als Belegarzt

Dabei handelt es sich um eine Mischform zwischen einem Belegarzt und einem Honorararzt. Vertragspartner des Honorararztes ist regelmäßig ein Krankenhaus. Anders als der klassische Belegarzt hat der Honorararzt in seiner Funktion als Belegarzt keinen eigenen und direkten Vergütungsanspruch dem Patienten gegenüber, sondern rechnet sein Honorar direkt mit der Klinik ab.

4. Der Honorararzt als Konsiliararzt

Eine weitere Variante ist die Funktion des Honorararztes als Konsiliararzt. Hier basiert die honorarärztliche Tätigkeit auf der Einzelanforderung von Leistungen. Das bedeutet, dass ein Krankenhaus einen Konsiliararzt zwecks ergänzender Klärung eines medizinischen Sachverhalts hinzuzieht. In dieser Funktion unterstützt der Honorararzt seine ärztlichen Kollegen, indem er sie nach einer eigenständigen Untersuchung des Patienten fachkundig berät.

Für einen Honorararzt empfehlenswerte Versicherungen

Da Honorarärzte auf freiberuflicher Basis arbeiten, müssen sie ihre beruflichen Risiken, anders als festangestellte Ärzte, selbst durch entsprechende Versicherungen absichern.

1. Die Berufshaftpflichtversicherung

Für einen freiberuflich tätigen Honorararzt ist die Berufshaftpflichtversicherung die wohl wichtigste Versicherung, die ihn im Haftpflichtfall in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit vor Regressansprüchen absichert. Meist umfasst die Berufshaftpflichtversicherung sämtliche vermittelten ärztlichen Tätigkeiten, wobei die Versicherungsleistung vom jeweiligen Anbieter abhängig ist.

2. Die Unfallversicherung

Ärzte, die in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, sind bei Unfällen automatische über die Berufsgenossenschaft versichert. Anders verhält es sich bei einem Honorararzt, der sich als freiberuflich tätiger Arzt auf freiwilliger Basis bei der Berufsgenossenschaft versichern kann. Die jeweilige Versicherungssumme orientiert sich bei Honorarärzten grob an dem in der freiberuflichen Tätigkeit erwirtschafteten Jahreseinkommen.

3. Die Rechtsschutzversicherung

Wie andere Freiberufler auch, ist es für einen Honorararzt wichtig, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die ihn im Falle eines durch seine beruflicheTätigkeit bedingten Rechtsstreits absichert. Grundlage für die entstehenden Kosten ist immer der Streitwert, und der kann im Falle einer Gesundheitsschädigung sehr hoch angesetzt werden.

Die Verdienstmöglichkeiten eines Honorararztes

Bei einer Tätigkeit als Honorararzt müssen neben den Versicherungen auch sämtliche Aufwendungen für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge von einem Honorararzt allein getragen werden. Das bedeutet, dass ein Honorararzt auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während eines Urlaubs hat. Das gilt auch für die fortlaufenden Gehaltszahlungen, die bei einem Honorararzt aufgrund seiner wechselnden Tätigkeiten ebenfalls nicht gesichert sind.

Denn ein Honorararzt trägt auch das Risiko des Honorarausfalls. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass ein Honorararzt einen angemessenen Honorararztverdienst aushandeln muss, um seine Existenz entsprechend absichern zu können. Tatsächlich beginnen die Honorare in Kliniken für Fachärzte bei rund 65 Euro pro Stunde, wenn es sich um allgemeinen Stationsdienst und um Tagdienst handelt. Allerdings gibt es je nach Qualifikation und fachlicher Ausrichtung deutliche Unterschiede.

Dies gilt vor allem für Honorarärzte, die Chefarztvertretungen übernehmen oder für solche, die operative Einsätze übernehmen. Das Honorar wird auch bestimmt von der Dringlichkeit eines Einsatzes. Außerdem können zum jeweiligen Stundensatz noch Zuschläge für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden. Anderes gilt für die Praxisvertretung, bei der meist eine Tagespauschale ausgehandelt wird.

Bildquelle: © Syda Productions – Fotolia.com

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