Steuer am

Falls Sie bisher dachten, Steuern seien Steuern und höchstens sachbezogen zu sehen wie zum Beispiel die Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Tabaksteuer, dann werden Sie heute etwas Neues erfahren: über indirekte Steuern. Ja, die gibt es wirklich. Lesen Sie weiter. Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Unterscheidung von Steuern in der Kurzfassung
  • Direkte Steuern
  • Indirekte Steuern
  • Steuerüberwälzung
  • Fortwälzung
  • Schrägwälzung
  • Rückwälzung
  • Direkte Steuern als Vorschuss
  • Indirekte Steuern in der Bilanz
  • Einzug indirekter Steuern
  • Indirekte Steuerzahlung aus dem Nettoeinkommen
  • Sind direkte und indirekte Steuern immer klar abgrenzbar?
  • Wie streng verhalten sich die Finanzbehörden?
  • Fazit

Unterscheidung von Steuern in der Kurzfassung

Sie haben es sich bestimmt gedacht: „Wenn es indirekte Steuern gibt, dann wird es auch direkte Steuern geben.“ So ist es. Um sich gleich vertieft mit den Fakten indirekter Steuern zu befassen, sollten Sie zuvor einen Blick auf den Unterschied zwischen direkten und direkten Steuern werfen.

Direkte Steuern

Bei der direkten Steuer sind der gesetzlich Steuerzahlungspflichtige – der Steuerschuldner – und derjenige, der die Steuer tatsächlich zahlt – der Steuerträger – ein und dieselbe Person.

Zu den typischen direkten Steuern zählen neben weiteren die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag.

Indirekte Steuern

Handelt es sich um indirekte Steuern, sind Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch. Es heißt hier, dass der Steuerschuldner den betreffenden Steuerbetrag auf eine andere Personen „überwälzt“. Der Steuerschuldner ist zwar steuerpflichtig, zieht den Steuerbetrag jedoch über seine Preiskalkulation von einer anderen Person ein.

Typische indirekte Steuern sind Verbrauchsteuern: Mehrwertsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Biersteuer, Alkopopsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, Vergnügungssteuer und mehr. Außerdem gibt es als indirekte Steuern noch die Zwischenerzeugnissteuer sowie die Rennwett- und Lotteriesteuer.

Steuerüberwälzung

Steuerüberwälzung ist der Fachbegriff für die rechtlich erlaubte Form einer Steuerabwehr. Möglich macht die Steuerüberwälzung die „Elastizität von Angebot und Nachfrage nach einem Gut“. Auch die Einkommensentwicklung in der Bevölkerung spielt hinein.

Es gibt drei Arten einer Steuerüberwälzung:

Fortwälzung

Die Fortwälzung ist die übliche Weise des Übertragens indirekter Steuern bei Umsatz- und Verbrauchsteuern, indem der Verbraucher mit der Steuer über eine Preiserhöhung belastet wird.

Schrägwälzung

Ist aufgrund einer angespannten Wettbewerbssituation die Preiserhöhung bei einer bestimmten Ware nicht durchsetzbar, findet über eine Verteuerung anderer Waren eine Schrägwälzung statt.

Rückwälzung

Bei der Rückwälzung gehen indirekte Steuern wieder auf den Anbieter oder Lieferanten über, wenn es Verbrauchern oder Unternehmern gelingt, die Preise für Waren zu drücken. Auch Löhne beziehungsweise Gehälter können dadurch betroffen sein.

Indirekte Steuern als Vorschuss

Der Steuerpflichtige zahlt die indirekten Steuern zunächst als Vorschuss, bevor er sie auf die Steuerträger überwälzt.

Indirekte Steuern in der Bilanz

Bei der Gewinnermittlung von Unternehmen sind indirekte Steuern wie Umsatzsteuern, Verbrauchsteuern, Einfuhrabgaben sowie Grund-und Gewerbesteuern abzugsfähig.

Einzug indirekter Steuern

Es sind die Finanzbehörden, die die von ihnen beanspruchten indirekten Steuern zur Weiterleitung in den Bundeshaushalt von den Steuerpflichtigen einziehen. Bei diesen Steuerpflichtigen handelt es sich hauptsächlich um Unternehmer aller Art, deren Steuerpflicht sich aus dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen ergibt.

19 % Mehrwertsteuer oder 7 % Mehrwertsteuer sind für Unternehmer und private Verbraucher ein vertrauter Anblick auf Kassenbons und Rechnungen. Während diese Steuer für Unternehmen häufig nur einen sogenannten „durchlaufenden Posten“ darstellt, tragen Privatpersonen den Mehrwertsteuerbetrag aus ihrem eigenen Portemonnaie.

Übrige indirekte Steuern bleiben dem Blick des Steuerträgers sogar ganz verborgen. Sie sind für Außenstehende unkenntlich im Kaufpreis verborgen. Höchstens das Wissen um die jeweiligen prozentualen Steueranteile in den Kaufpreisen ließe eine Ermittlung der einzelnen Steuerbeträge zu.

Von den Verbrauchern gezahlte indirekte Steuern führt der Unternehmer später an seine Finanzbehörde ab.

Indirekte Steuerzahlung aus dem Nettoeinkommen

Der Steuerträger, der die Steuerlast der indirekten Steuern vom Steuerpflichtigen dieser Steuern praktisch aufgebrummt bekommt, zahlt die Umsatz- und Verbrauchsteuern aus seinem Nettoeinkommen.

So betrachtet zahlt also jeder in Deutschland Steuern. Gelegentlich fallen über einige Personengruppen wie Niedrigverdiener oder Sozialleistungsempfänger Sätze wie: „Die zahlen doch eh keine Steuern!“ Indirekt tun sie es also doch und selbst Kinder werden mit ihrem Taschengeld für indirekte Steuern zur Kasse gebeten.

Sind direkte und indirekte Steuern immer klar abgrenzbar?

Während die Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer stets gesondert auszuweisen ist, ist dies bei den anderen Steuern nicht der Fall. Daher kann es geschehen, dass beispielsweise ein Händler einen Betrag in Höhe der von ihm zu tragenden direkten Steuer oder einen Teil davon dennoch auf den Verkaufspreis eines Produktes umlegt.

Umgekehrt ist vorstellbar, dass eine angespannte Wettbewerbssituation auf dem Markt die volle Integration einer Verbrauchssteuer in den Verkaufspreis nicht zulässt und der Steuerschuldner diese oder einen Teil davon auf andere Artikel überträgt oder selbst übernehmen muss.

Da die Preiskalkulation eine markt- und gewinnorientierte Angelegenheit ist, steht einem Unternehmer hier Spielraum zur Verfügung, den er zu seinem Vorteil nutzen wird. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzämter, Preiskalkulationen diesbezüglich zu überwachen und würde außerdem ihre Arbeitskapazität sprengen. Derartige Kontrollen wären im Interesse einer freien Marktwirtschaft auch nicht wünschenswert.

Wie streng verhalten sich die Finanzbehörden?

Aus Vereinfachungsgründen betrachten die Finanzbehörden direkte und indirekte Steuern wie ursprünglich vorgesehen und meistens auch praktiziert. Bekannt ist ihnen allerdings schon die in der Praxis nicht unbedingt 100-prozentige Abgrenzung direkter und indirekter Steuern.

Fazit

Indirekte Steuern gibt es also tatsächlich. Was zunächst wie ein Scherz klingt, stellt sich rasch als Bestandteil des eigenen Alltags heraus. Wir zahlen mehr Steuern, als uns oft bewusst ist. Aus Verbrauchersicht ist das ärgerlich, doch ein Händler oder Dienstleister sieht das natürlich anders. Und er trägt als Verbraucher wiederum selbst indirekte Steuern. Indirekte Steuern sind also auch eine Sache der Perspektive.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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