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Damit der Gleichberechtigung genüge getan wird, soll jetzt im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden – das Lohngleichheitsgesetz. Doch was genau soll das Lohngleichheitsgesetz bewirken und wie soll es umgesetzt werden?

Übersicht

  • Die Grundlagen des Lohngleichheitsgesetzes
  • Die Lohngleichheit auf dem Prüfstand
  • Die Umsetzung in den Unternehmen
  • Die Kritiker kommen zu Wort

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Die Grundlagen des Lohngleichheitsgesetzes

Manuela Schwesing von der SPD hat es vorgestellt – das Lohngleichheitsgesetz.

Demnach sollen künftig Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen die Durchschnittsgehälter von fünf Mitarbeitern offenlegen, die vergleichbare Positionen bekleiden.

Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen zusätzlich in einem 5-Jahres-Rhythmus einen Bericht über Lohngleichheit vorlegen.

Die geplante Erhebung zur Entgeltgleichheit in kleinen Betrieben müsse im Nachgang erfolgen, wenn das Gesetz nachgebessert würde.

Mit der Transparenz soll ein Schritt in die Gleichberechtigung gegangen werden.

Die Lohngleichheit auf dem Prüfstand

Die Bundesverfassung hat mit einem Gleichstellungsgesetz den Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer verankert.

Frauen und Männer, die ein dem gleichen Unternehmen tätig sind, die gleiche Qualifikation und Erfahrung mitbringen, müssen für die gleiche oder auch die gleichwertige Arbeit mit dem gleichen Lohn bezahlt werden.

Ist das nicht der Fall, liegt eine Lohndiskriminierung vor. Um dieser Tatsache auf den Grund zu gehen, soll das Lohngleichheitsgesetz für Aufklärung sorgen. Doch ist das mit dem Gesetzesentwurf auch gewährleistet?

Ein Einblick in die Statistik

Die Statistik macht es deutlich – Frauen verdienen im Durchschnitt 22,4 Prozent weniger als Männer.
Dieses Ungleichgewicht will Frau Schwesing mit dem Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes ausmerzen.

Der Druck auf die Unternehmen würde mit der Auskunftspflicht erhöht, denn die offengelegten Löhne könnten die Grundlage für eventuelle Klagen liefern, die Beschäftigte dann führen können, wenn das Antidiskriminierungsgesetz nicht standhält.

Die Umsetzung in den Unternehmen

Die Umsetzung in den Unternehmen gestaltet sich folgendermaßen: hält das Unternehmen einen Betriebsrat vor, laufen die Gehaltsanfragen über diese Institution.

Wenn das Unternehmen keinen Betriebsrat hat, ist der Chef selbst zuständig. Für die Antwort auf Gehaltsanfragen hat er dann einen Monat Zeit zu antworten.

Um das Lohnsystem transparent zu machen, werden die Unternehmen künftig wohl mit unabhängigen Instituten zusammenarbeiten, damit die Lohngerechtigkeit geprüft werde und standhalte.

Kritiker kommen zu Wort

Die Umsetzung des Lohngleichheitsgesetzes ist nicht so einfach, wie es scheint. Arbeitsrechtler kritisieren schon jetzt, wonach beurteilt werden solle, was als gleich Arbeit gelte und was als gleichwertig.

Der Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes berücksichtige nicht, welche unterschiedlichen Qualifikationen die Menschen haben, die denselben Arbeitsplatz bekleiden. Inwieweit beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem bestimmten Gehalt von der Konkurrenz abgeworben wurde, ist in der Auskunftspflicht auch nicht relevant.

Die Kritiker sehen den Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes als reine Auskunftspflicht, die zusätzliche Bürokratie in sich bürge. Das investierte Geld könne besser für die Lohngerechtigkeit verwendet werden.

Bildquelle: © weyo – Fotolia.com

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