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Der Mindestlohn entpuppt sich 2017 als Mangellohn, denn in den Metropolen ist die Existenz von Singles nicht mehr gesichert. Hohe Mieten und der Geringverdienst im Vollzeitjob lassen trotzdem die Alleinstehenden in den Bezug von Hatz-IV rutschen.

Übersicht

  • Alleinstehende Geringverdiener
  • Regionale Unterschiede
  • Die Realität des Mindestlohns
  • Die Regierung rechnet vor
  • Ein paar Zahlen im Überblick
  • Die Mieten sprechen eine andere Sprache

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Alleinstehende Geringverdienter

Alleinstehende Geringverdiener haben die größten Einbußen hinzunehmen. Sie können mit dem künftig erhöhten Mindestlohn im Jahr 2017 ihre Existenz nicht sichern.

Die Kosten, die dem täglichen Erwerb im Vollzeitjob entgegenstehen, fressen die Einnahmen schneller auf, als es den Alleinstehenden lieb ist.

Der Mindestlohn entpuppt sich in den Metropolen als Mangellohn. Als alleiniger Erwerbstätiger mit dem Gehalt eines Geringverdieners können Betroffene die Kosten nicht bewältigen. Sie sind immer öfter auf die aufstockende Hilfe von Hartz-IV angewiesen.

Regionale Unterschiede

Die regionalen Unterschiede sind erheblich, nach denen der Mindestlohn 2017 eine Unabhängigkeit von sozialen Leistungen sichern könne.

Die Mieten geben die Kostennote vor, die der Geringverdiener im Vollzeitjob bedienen muss.

Demzufolge müsst ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Raum München einen Mindestlohn von 10,04 Euro einfahren, um nicht auf die zusätzlichen Hilfe von Hatz-IV angewiesen zu sein.

Der Mindestlohn für Frankfurt am Main müsste mit 9,89 Euro beziffert werden, gefolgt von Köln mit 9,24 Euro. Das Leben in Berlin sei mit einem Mindestlohn von 8,97 Euro zu regeln.

Die Realität des Mindestlohns

Die Realität des Mindestlohns sieht aber ganz anders aus. Der bisherige Mindestlohn wird von 8,50 Euro in diesem Jahr auf 8,84 Euro im Jahr 2017 angehoben.

Von diesem Betrag können aber die Mieten in den westlichen Teil Deutschlands nicht bezahlt werden. Der Mindestlohn wird zum Mangellohn.

Somit verfehlt der Mindestlohn die Sicherung der Existenz, was er aber in seiner zentralen Funktion leisten muss. Singles in den entsprechenden Metropolen können ihr Existenzminimum nicht sichern. Eine traurige aber wahre Bilanz.

Die Regierung rechnet vor

Ein Ein-Personen-Haushalt muss im Bundesdurchschnitt rund 1.390 Euro verdienen, um den Ausstieg aus dem Hartz-IV-Bezug zu bewältigen. Das hat die Berechnung der Bundesregierung ergeben. In dieser Berechnung sind die Kosten der Unterkunft inbegriffen.

Das bedeutet genau gesagt für Westdeutschland ein Verdienst von 1.410 Euro und für Ostdeutschland ein Einkommen von 1.215 Euro.

Ein paar Zahlen im Überblick

Die Bundesregierung berechnet weiter, das bei einer durchschnittlichen tariflichen Arbeitszeit von 37,7 Stunden in der Woche der oben angegebenen Erwerbskosten mit einem Stundenlohn von durchschnittlich 8,51 Euro erbracht sind (Im Westen genau gesagt bei 8,63 Euro und im Osten bei 7,44 Euro).

Somit ist die Berechnung eines Mindestlohns von 8,84 Euro in 2017 genug, um ohne die Bedürftigkeit von zusätzlichen staatlichen Leistungen auszukommen.

Die Mieten sprechen eine andere Sprache

Die westdeutschen Großstädte lassen die Lücke zwischen dem Bedarf und den Mieten aber deutlich auseinanderklaffen. Hier ist die Existenz für Singles allen mit dem Mindestlohn leben zu können nicht gesichert.

Bildquelle: © Wolfilser – Fotolia.com

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