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Den Mindestlohn beziehen in Deutschland etwa knapp 3,7 Millionen Menschen. Sie sollen, nach Angaben der Regierung einen Vorteil daraus ziehen, in dem die Leistungsuntergrenze nicht unterschritten würde. Somit sollen weniger Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen sein und ihren gesamten Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Doch welche Ausnahme ist geplant, die ein Fortschrittchen bedeuten würde?

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Übersicht

  • Der Mindestlohn
  • Die bestehenden Ausnahmen vom Mindestlohn
  • Die geplante Ausnahme vom Mindestlohn
  • Für die einen ein Fortschrittchen
  • Der Verantwortungsbereich

Der Mindestlohn

Übergeordnet gilt die Regelung zum Mindestlohn, der in dem Paragrafen 1 MiLoG verankert ist. Dieser besagt beispielsweise:

„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Entgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber“.

Bei der Anpassung des Mindestlohns orientiert sich eine Kommission, die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, an der Tarifentwicklung der vergangenen Jahre. 2017 erfährt der Mindestlohn deshalb eine Erhöhung und ist jetzt bei 8,84 Euro.

Keine Regel ohne Ausnahmen. Auch beim Mindestlohn gibt es Ausnahmen – doch welche geplante Ausnahme soll ein Fortschrittchen darstellen?

Die Ausnahmen vom Mindestlohn

Die Ausnahmen vom Mindestlohn erstrecken sich zunächst auf folgende Personen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Langzeitarbeitslose
  • Zeitungszusteller
  • Jugendliche unter 18 Jahren, bzw. ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter

Für alle Personen dieser Gruppen existieren allerdings unterschiedliche Bestimmungen, in im einzelnen genau nachgelesen werden sollten.

Die geplante Ausnahme vom Mindestlohn

In dem Fall von Geflüchteten und Zuwandern steht die Überlegung im Raum, den Mindestlohn für die Zeit der Nachqualifizierung zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, auszusetzen.

Ebenso gelte die Ausnahme für all jene, die praktische Fähigkeiten in einem Unternehmen nachweisen müssen, damit ein gleichwertiger Abschluss in Deutschland anerkannt werden könne.

Für die einen ein Fortschrittchen und für die anderen?

Es ist wenigstens ein Fortschrittchen in der Ausnahme des Mindestlohns zu sehen – doch mehr leider auch nicht. Viel zu viele Lücken klaffen auf, die Unternehmen versuchen zu schließen, damit Integration wirklich möglich wird.

Warum also wird die Aussetzung des Mindestlohns nur für Qualifizierungspraktika gelten?

Zahllose Flüchtlinge benötigen die Chance, in Deutschland Arbeit zu erhalten. Der Mindestlohn erschwert Ihnen diese Option und macht sie teilweise unmöglich.

Der Verantwortungsbereich

Der Verantwortungsbereich wird, laut Kritiker, immer mehr vom Staat weg in die Unternehmen verlagert. Da ist eine geplante Ausnahme des Mindestlohns für Qualifikationspraktika nur Wasser auf einen heißen Stein – eben nur ein Fortschrittchen.

Orientierungspraktika bedeuten für Firmen Zeit und Kosten zu investieren, doch damit ist der Bonbon noch nicht gelutscht.

Wer kümmert sich um das Erlangen von Deutschkenntnissen, damit die Betroffenen angelernt werden können? Wer unterstützt in dem Fall die reale Integration der Geflüchteten und Zuwanderer?

Ohne den Einsatz und das Engagement vieler Unternehmer würden die Projekte scheitern.

Ein Entgegenkommen seitens des Staats ist hier dringend erforderlich. Eine zwölfmonatige Befreiung vom Mindestlohn wäre in diesem Fall die Ausnahme, die aus dem Fortschrittchen einen Fortschritt machte.

Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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