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Ab dem Jahr 2015 soll es den gesetzlichen Mindestlohn geben. Arbeitnehmer werden dann mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Sinn und Zweck des Ganzen ist die Bekämpfung des Lohndumpings, doch wie wirkungsvoll wird diese gesetzliche Maßnahme wirklich sein? Und noch viel wichtiger: Welche Nachteile entstehen durch die Einführung eines Mindestlohns? Wir haben für Sie recherchiert…

Mindestlohn: Kein Mittel zur Bekämpfung von Armut

Ab dem Jahr 2015 soll nur der Mindestlohn gezahlt werden. Dieser liegt bei 8,50 Euro pro Stunde. Sinn und Zweck des Mindestlohns ist, dass ein Vollzeitarbeitnehmer von seinem Erwerb ein Leben außerhalb der Armutsgrenze führen kann. Der Mindestlohn soll ein zu niedriges Einkommen eines Arbeitnehmers bekämpfen. Mit einer 38-Stunden-Woche würde ein nach Mindestlohn bezahlter Arbeitnehmer immerhin 1.400 Euro im Monat verdienen.

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Kritiker meinen: Leider kann der Mindestlohn nicht die Armut eines gesamten Haushalts bekämpfen. Bei der Armutsbekämpfung würde es allerdings genau darauf ankommen. Selbst wenn der Mindeststundenlohn von 8,50 Euro kommt, so würden weiterhin ein bis zwei Millionen Arbeitnehmer in ihrem Haushalt weiterhin in Armut leben müssen.

Lediglich ein erster Schritt

Viele Kritiker befürchten, dass der Mindestlohn nicht signifikant genug zur Bekämpfung der Armut beitragen kann. Weitere Instrumente müssten noch eingesetzt werden, um die Armut wirklich effizient bekämpfen zu können. Wesentlich sinnvoller als ein Mindestlohn wäre nach Ansicht der Kritiker der Einsatz einer negativen Einkommenssteuer.

Wie wird sich der Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt auswirken?

Schwierig ist bislang zu beurteilen, inwiefern sich der Mindestlohn auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen wird. Politiker können immer nur Akzente setzen. Das Geflecht der Wirtschaft ist ein komplexes Konstrukt, das immer irgendwie auf die Impulse neuer Gesetzesbeschlüsse reagiert. Doch wie genau die Wirtschaft auf den Mindestlohn reagieren wird, kann wohl niemand mit hundertprozentiger Gewissheit sagen:

Wird der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu niedrig sein, so hätte dieser keine wirkliche Auswirkung gegen die Armut. Wäre er mit 8,50 Euro zu hoch angesetzt, so würde dieser die Arbeitskosten steigen lassen und zu höherer Arbeitslosigkeit führen.

Wichtig: Problematik Mindestlohn

Bereits vor Einführung eines Mindestlohns übersteigen die Lohnkosten der unteren Einkommensschichten die Produktivität der Arbeitskräfte. Das ist ein Problem, dem sich viele Deutsche gar nicht bewusst sind. Konkret bedeutet das: Die Arbeit, die eine Person im Niedriglohnsektor leistet, schafft nicht genug Einnahmen, um diese Arbeitskraft zu bezahlen. Rein wirtschaftlich betrachtet müssten die Löhne also eher noch weiter sinken als steigen. Ein tragisches Problem der derzeitigen Wirtschaft! Wie gut der Mindestlohn also tatsächlich funktionieren wird, muss sich erst noch zeigen.

Mindestlohn steigert nicht die Chance auf einen Job

Ebenfalls ein Thema: Der Mindestlohn wird nicht dazu beitragen, dass man leichter an einen Job kommt. Denn aufgrund der Problematik, dass der Wert der Arbeit häufig unter dem Mindestlohn liegt, müssen viele Arbeitsplätze ins günstigere Ausland verlegt werden.

Für wen wird der Mindestlohn interessant sein?

Der Mindestlohn ist im Grunde genommen lediglich für diejenigen interessant, deren Lohn durch die Einführung eines Mindestlohn ansteigen wird. Vorausgesetzt, sein Arbeitsplatz wird durch die Lohnsteigerung nicht gestrichen oder gar ins Ausland verlegt. Eine weitere Voraussetzung wäre natürlich, dass man im selben Stundenumfang wie zuvor beschäftigt wird. Denn weniger Stunden würden im Endeffekt wiederum weniger Lohn bedeuten. Ein Weg aus der Armut wäre der Mindestlohn dann natürlich keineswegs.

Gibt’s es eigentlich auch schon vor 2015 eine Art Mindestlohn?

Tatsächlich könnte man meinen, dass sogar bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eine Art Mindestlohn besteht: Denn dadurch, dass faktisch durch das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, ein gewisser Mindestlohn vorgegeben wird, ist die Mehrheit der Menschen natürlich nicht dazu bereit, für gleichviel beziehungsweise sogar weniger Geld arbeiten zu gehen, wenn man es auch ohne zu arbeiten bekommt. Damit ein ALG-II-Empfänger arbeiten geht, muss diesem schon ein Entgelt mit erkennbarem Abstand zum ALG II gezahlt werden. Dieses Problem ist den Arbeitgebern natürlich bekannt, weshalb sie gewissermaßen gezwungen sind, einen Mindestverdienst zu zahlen.

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