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Viele Nebenjobs erfordern eine Gewerbeanmeldung. Doch wie funktioniert das Ganze? Für welche Nebenjobs ist eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich und für welche nicht? Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was bei der Gewerbeanmeldung eines Nebenjobs zu beachten ist.

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Gewerbeanmeldung für den Nebenjob

Einige Nebenjobs setzen eine Selbstständigkeit voraus. Man muss also ein Gewerbe anmelden. Das ist vor allem in den Jobs so, in denen man auf Provisions- oder Honorarbasis arbeitet – also gerade auch dann, wenn man auf eigene Rechnung arbeitet.

Nebenjobs, die einer Gewerbeanmeldung bedürfen, sind zum Beispiel regelmäßige Nachhilfetätigkeiten, Jobs als Gärtner oder aber auch Vertriebstätigkeiten.

Wichtig: Wer in Deutschland mit irgendeiner Tätigkeit regelmäßig Geld verdient, der muss diese beim Finanzamt melden. Wer dies nicht tut, der riskiert ein Verfahren wegen illegaler Schwarzarbeit. Darum: Lieber auch bei kleinen nebenberuflichen Tätigkeiten beim Finanzamt melden – und auf selbstständiger Basis gehört eben auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt zum Prozedere.

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Wann muss ein Gewerbe im Nebenjob angemeldet werden

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder ein Gewerbe anmelden darf. Wenn man Waren verkaufen will oder eine Dienstleistung betreiben möchte, dann ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Das gilt natürlich auch dann, wenn man ein Gewerbe innerhalb eines Nebenjobs betreiben möchte.

Übrigens: Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind die sogenannten freien Berufe. Dazu gehören insbesondere Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Künstler.

Gewerbeanmeldung: Einfach und unkompliziert

Eine Gewerbeanmeldung ist im Grunde eine ganz einfache Sache und für bereits 15 bis 30 Euro erhält man den Gewerbeschein beim Ordnungs- oder Wirtschaftsamt.

Wo meldet man das Nebenjobgewerbe an?

Das Gewerbe für Ihren Nebenjob müssen Sie dort anmelden, wo Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit Ihren Hauptsitz haben soll. Wählen Sie als Hauptsitz Ihre eigene Adresse, so müssen Sie zum zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes. Bei den nebenberuflichen Selbstständigkeiten ist das sehr häufig der Fall, da man in der Regel nicht gleich ein Unternehmen in einer anderen Stadt aufbaut.

Was braucht man bei einer Gewerbeanmeldung?

Wenn Sie ein Gewerbe für Ihren Nebenjob anmelden möchten, dann sollten Sie unbedingt die folgenden Dinge zum Gewerbeamt mitbringen:

  • Personalausweis oder den Reisepass
  • Ausbildungsnachweise: Einige Gewerbeanmeldungen setzen Leistungsnachweise wie zum Beispiel einen Meisterbrief, einen Meisterbrief oder ähnliches voraus

Welches Gewerbe darf man betreiben?

Generell gilt, dass man in Deutschland jedes Gewerbe betreiben darf, solange man es kann. Hierzu müssen gegebenenfalls die Nachweise in Form von Ausbildungszeugnissen oder ähnlichem vorgezeigt werden.

Wollte man beispielsweise ein Ingenieursbüro eröffnen, so sollte man eine entsprechende Ausbildung vorweisen können (zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium als Ingenieur).

Tipp: Erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt, ob für Ihr Nebenjobgewerbe ein Leistungsnachweis notwendig ist. Auch die Handwerkskammer, die Handelskammer oder das Arbeitsamt kann Ihnen hierüber Auskunft geben. Auch generelle Informationen zu Ihrem Gewerbe bekommen Sie dort.

Kleingewerbe als Nebenjob

Häufig ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit die Anmeldung eines Kleingewerbes. Als Kleingewerbe starten in Deutschland die meisten Unternehmungen. Für die Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber besondere Regelungen geschaffen.

Als Kleinunternehmer gilt man dann, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung nicht mehr als 17.500 Euro betragen und im darauf folgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro.

Diese Grenze überschreitet ein Selbstständiger im Nebenjob natürlich nur in den seltensten Fällen. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, seinen Nebenjob als Kleingewerbe anzumelden.

Nach der Antragsstellung lässt einem das zuständige Finanzamt einen Fragenbogen zukommen, in welchem die zu erwartenden Umsätze ausgewiesen werden müssen. Liegen die prognostizierten Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, so kann das Gewerbe als Kleingewerbe gemeldet bleiben.

Der Vorteil eines Kleingewerbes im Nebenjob besteht darin, dass man die Wahl hat, ob man die Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Möchte man die Umsatzsteuer nicht ausweisen, so muss man keine regelmäßige Meldung beim Finanzamt abgeben. Allerdings kann bei der Nichtsausweisung auch kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

Bildquelle: © beermedia.de – Fotolia.com

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