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Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen stellt Sie vor plötzliche Probleme und Fragen. Doch mit einem Pflegegeldrechner und den nötigen Informationen rund um das Thema können Sie schnell Abhilfe schaffen und einen Überblick erhalten. Was Sie zu dem Thema alles wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht:

  • Der Pflegebedarf
  • Die Pflegestufen
  • Wer bestimmt die einzelnen Pflegestufen?
  • Die Begutachtungsrichtlinien
  • Der Antrag auf Pflegebedürftigkeit
  • Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen
  • Wer bekommt das Pflegegeld?
  • Die steuerlichen Erleichterungen
  • Der Pflegegeldrechner

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Pflegegeldrechner


Der Pflegebedarf

Im Alter oder durch Krankheiten kann ein Pflegebedarf entstehen. Das bedeutet, dass Sie allein nicht mehr in der Lage sind, bestimmte im Alltag wichtige Abläufe allein zu bewältigen. Ein Pflegebedarf richtete sich danach, wie viel Hilfe und wie oft Hilfe benötigt wird. Diese Hilfe wird bestimmt durch die Bereiche Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung, Körperpflege und Ernährung.

Ausschlaggebender Faktor bei der Hilfe ist die Zeit, die aufgewendet werden muss. Das wird gemessen an einer Laienpflegekraft. Unterteilt wird die Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen, die mit Pauschalsätzen verbunden sind. Das zu erwartenden Geld können Sie mit einem Pflegegeldrechner einfach ermitteln.

Die Pflegestufen

Die Pflegestufen sind nach festen Richtlinien und Vorgaben unterteilt. Bei einem Pflegefall unterscheidet man vier Pflegestufen: Pflegestufen 0, Ⅰ, Ⅱ und Ⅲ. Nachstehend erhalten Sie einen groben Überblick über die Einstufungskriterien. Die genauen Angaben können Sie der Seite der Pflegegelrechner entnehmen.

Pflegestufe 0: Hier sind die Patienten gemeint, die ohne Pflegestufe einen zeitlichen Aufwand von unter 45 Minuten täglich für die Grundversorgung benötigen (beispielsweise Demenzkranke)

Pflegestufe I: Ein Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglich, wobei mindestens 46 Minuten davon auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität entfallen. Zur Grundpflege stehen mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgungen an.

Pflegestufe Ⅱ: Ein Zeitaufwand von mindestens drei Stunden täglich, wobei

auf Körperpflege, Ernährung und Mobilität mindestens dreimal täglich zwei Stunden aufgewendet werden müssen. Zur Grundpflege stehen mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Versorgung an.

Pflegestufe Ⅲ: Ein Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden täglich, wobei die Körperpflege, Ernährung und Mobilität rund um die Uhr täglich und auch nachts mit vier Stunden berechnet werden. Zur Grundpflege stehen mehrmals wöchentlich

hauswirtschaftliche Versorgungen an.

Wer bestimmt die einzelnen Pflegestufen?

Die Voraussetzungen zur Festlegung der einzelnen Pflegestufen sind die Begutachtungsrichtlinien. Nach diesen Begutachtungsrichtlinien erstellt der Medizinische Dienst vor Ort beim Patienten ein Gutachten im Auftrag der Pflegekasse.

Die Pflegekasse stütz dann die Einteilung der Pflegestufe auf diese Gutachten und teilt dem Versicherten, aufgrund des gestellten Antrages, den Bescheid mit. Gegen diesen Bescheid kann der Versicherte fristgerecht Widerspruch einlegen. Die Pflegestufe bestimmt den Pauschalbetrag, den der Versicherte für den Pflegeaufwand erhält. Diesen können Sie über den Pflegegeldrechner ausrechnen und als Orientierung benutzen.

Die Begutachtungsrichtlinien

Die Begutachtungsrichtlinien sind im Sozialgesetzbuch Ⅺ niedergelegt und mit Querverweis in den Seiten der Pflegegeldrechner zu finden. Diese Richtlinien sind sehr umfangreich und selbst für professionelle Pflegekräfte nicht immer verständlich. Sollten Sie sich also aufgrund Ihres speziellen Falles auf Sachverhalte der Begutachtungsrichtlinien berufen müssen, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Der Antrag auf Pflegebedürftigkeit

Sie müssen den Antrag auf Pflegebedürftigkeit schriftlich und formlos bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das bedeutet, Sie benötigen kein Formular oder einen vorgegebenen Vordruck für diesen Antrag.

Die Krankenkasse leitet Ihren Antrag dann an die Pflegekasse weiter. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung des Versicherten in dessen Räumlichkeiten, um die individuelle Pflegesituation einschätzen zu können.

Der Medizinische Dienst berät die Pflegeversicherung mit dem nötigen Sachverstand und ist ein formell unabhängiger Dienst. Sie können sich aber vorab schon mit einem Pflegegeldrechner auf diesen Termin vorbereiten, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen.

Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen

Da die Einstufung der Pflege mit Pauschalsätzen verbunden ist, geht es bei der Pflegestufe immer auch um Geld, das die Versicherten für diese Pflege benötigen. Das können Sie im Pflegegeldrechner hervorragend nachvollziehen.

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie fristgerecht, schriftlich Widerspruch einlegen. Grundlage für die Einstufung ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Sie müssen Ihren Widerspruch begründen und die Unzulänglichkeiten in diesem Gutachten aufzeigen. Fordern Sie also rechtzeitig eine Kopie an und nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Die Sozialverbände sind in diesem Fall ein guter Ansprechpartner, der Sie beraten und unterstützen kann.

Wer bekommt das Pflegegeld

Das Pflegegeld steht dem Versicherten für den Aufwand seine Pflege zu. Hier gibt es verschieden Modelle, die der Pflegebedürftige wählen kann, um seine häusliche Pflege zu gewährleisten. Das Pflegegeld, das bei der häuslichen Pflege von Angehörigen oder Ehrenamtlichen ausgezahlt wird, ist begrenzt auf feste Beträge. Es liegt in der Pflegestufe 0 bei 123 Euro monatlich und bei der Pflegestufe III bei 782 Euro.

Die Pflegesachleistungen, die für einen ambulanten Pflegedienst aufgewendet werden können, liegen in der Pflegestufe 0 bei 231 Euro und in der Pflegestufe III bei 1612 Euro. Sie können die Pflegesachleistungen auch mit dem Pflegegeld kombinieren. Ausführliche Tabellen und Auskünfte hierzu geben Ihnen die Pflegegeldrechner, wo beispielsweise auch der Härtfall beziffert ist.

Die steuerlichen Erleichterungen

Wenn Sie sich mit dem Pflegegeldrechner eine Orientierung in Ihrem Fall verschafft haben, sollten Sie die Informationen über die steuerlichen Erleichterungen bei einem Steuerberater erfragen oder im Internet recherchieren. Sie können bestimmte Kosten als Außergewöhnlich Belastungen geltend machen und sollten diesen Vorteil auch für sich nutzen.

Der Pflegegeldrechner

Der Pflegegeldrechner ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, im Bedarfsfall eine Orientierung zu erhalten. Selbstverständlich wird für die Berechnung keine Haftung übernommen, doch Sie können sich einen guten Überblick über das Pflegegeld und die dazu wichtigen Themen beschaffen.

In einfachen Schritten erhalten Sie über eine gut verständliche Navigation alle bedeutsamen Informationen und eine kostenfrei Berechnung Ihres speziellen Falles. Eine optimale Hilfestellung, die Sie Online nutzen können.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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