NewsRecht am

Immer wieder werden Raucher vor Gericht zitiert. In ihrem privaten oder beruflichen Umfeld fühlten sich Menschen durch ihr Rauchen gestört. Was für Urteile werden da gesprochen? Bekommen Raucher vor Gericht eher Recht oder müssen sie klein beigeben?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Konfliktträchtige Orte für Raucher

Vor allem Nichtraucher fühlen sich vom Qualm und Nikotingeruch der Raucher schnell gestört. Konflikte ums Rauchen entzünden sich vor allem am Arbeitsplatz. Aber auch das Rauchen auf dem Balkon stört viele. Manche Vermieter versuchen sogar, in ihren vermieteten Wohnungen oder Häusern das Rauchen zu verbieten.

Berühmter Rechtsstreit um Friedhelm Adolfs

Sein Rechtsstreit machte Schlagzeilen: Friedhelm Adolfs, Intensiv-Raucher aus Düsseldorf. Wegen seines wahrhaft exzessiven Rauchgenusses kündigte ihm seine Vermieterin schließlich fristlos.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um das Rauchverhalten von Friedhelm Adolfs. Nachbarn fühlten sich durch Qualm unzumutbar belästigt und hatten Angst um ihre Gesundheit. Nachdem seine Frau verstorben war, lüftete Adolfs seine Räume nur noch selten, sodass der Qualm bis in den Hausflur zog.

Zunächst bekam die Vermieterin von Friedhelm Adolfs bei einem Düsseldorfer Gericht recht. Später kassierte der Bundesgerichtshof jedoch dieses Urteil, wonach das Düsseldorfer Landgericht die Vermieterklage abwies.

Präzedenzfall in der Raucher-Nichtraucher-Rechtsprechung

Noch ist dieses Urteil zu Gunsten von Adolfs nicht rechtskräftig. Eine nochmalige Wende ist aber nicht mehr zu erwarten. Inzwischen gilt das Verfahren als Präzedenzfall in der Rechtsprechung von Rauchern und Nichtrauchern unter einem Dach – Aktenzeichen: 23 S 18/15.

Rauchen am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz hat der Chef das letzte Wort bezüglich Rauchen. In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Köln gilt absolutes Rauchverbot: kein Raucherraum sowie keine Raucherpausen in der Kernarbeitszeit. Anders als ein Toilettengang, kleine Kaffeepausen oder kurze Privatgespräche gelten Raucherpausen nicht als zulässige Arbeitsunterbrechung, wie ein Gericht die Klage eines Stadtmitarbeiters abschlägig beschied.

Rauchen zuhause

Zuhause greift kein Rauchverbot, auch nicht in einer Mietwohnung und ebenso wenig auf dem Balkon. Treppenhaus und Hausflur als gemeinschaftlich genutzte Räume sind hiervon jedoch ausgenommen.

Rauchverbot auf dem Kreuzfahrtschiff

Ein kurz vor der Abreise erlassenes generelles Rauchverbot auf einem Kreuzfahrtschiff berechtigt zu einem kostenlosen Reiserücktritt. Kreuzfahrtkunden brauchen es nicht hinzunehmen, dass sie zum Rauchen Freiflächen wie einen Balkon oder das Deck aufsuchen müssen.
Geklagt hatte 2005 ein Paar aus Rostock.

Die beiden Raucher sahen nicht ein, dass sie Stornierungskosten zahlen sollten. Die Rostocker Richter erkannten im kurzfristig verhängten Rauchverbot eine wesentliche Veränderung der ursprünglich gebuchten Reise und gaben dem Paar recht – Aktenzeichen: 1 U 183/08..

Angaben bei Lebensversicherungen

Wird im Lebensversicherungsvertrag nach persönlichen Rauchgewohnheiten gefragt, riskieren Raucher ihren Versicherungsschutz, wenn sie ihren Nikotinkonsum verneinen, um den günstigeren Nichtrauchertarif zu erhalten.

Das Landgericht Coburg wies unter dem Aktenzeichen 11 O 220/06 die Klage eines Sohnes ab, dessen Mutter an Lungenkrebs verstarb. Bei ihrer Lungenkrebsdiagnose offenbarte die Frau gegenüber ihren Ärzten einen jahrelangen Nikotinkonsum. Ihre Versicherungsgesellschaft weigerte sich daraufhin, die Versicherungssumme auszuzahlen. Sie sah sich hier bewusst getäuscht.

Bildquelle: © 5second – Fotolia.com

1 Bewertungen
4.00 / 55 1