RenteVersicherung am

Kommt Ihnen vieles beim Thema Rentenversicherung wie ein Buch mit sieben Siegeln vor? Ärgern Sie sich, wenn der Rentenversicherung Beitragssatz mal wieder steigt? Warum das so ist und dass der Rentenversicherung Beitragssatz auch wieder sinken kann, wie dieser Beitragssatz entsteht und wie es überhaupt zur Rentenversicherung kam, verrät Ihnen unser Artikel. Lesen Sie sich schlau über den Rentenversicherung Beitragssatz: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Historisches zur Rentenversicherung und zum Beitragssatz
  • Rentenversicherung: ergänzende Sozialversicherungen und Erweiterung des Rentenversicherungsmodells
  • Finanzielle Krisen der Rentenversicherung
  • Rentenversicherung Beitragssatz: Umstellung des Finanzierungssystems
  • Rentenversicherung Beitragssatz: Vorteile der Umlagefinanzierung
  • Rentenversicherung Beitragssatz: Nachteile der Umlagefinanzierung
  • Rentenversicherung Beitragssätze beim Umlagesystem: Überblick bis heute
  • Rentenversicherung Beitragssatz als Stellschraube
  • Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zusammengefasst
  • Fazit

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Historisches zur Rentenversicherung und zum Beitragssatz

Es war der deutsche Kaiser Wilhelm I., der Ende 1881 für Arbeiter den Aufbau einer Versicherung anregte, um sie damit im Alter und bei Invalidität oder Krankheit gegen Armut abzusichern.

Dieser kaiserliche Gedanke führte am 22. Juli 1889 zum „Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“. Am 1. Januar 1891 führte der Reichstag die „Rentenversicherung der Arbeiter (RV)“ ein.

Bei ihrer Einführung wurde bei der Rentenversicherung der Arbeiter ab Vollendung des 70. Lebensjahrs und nach mindestens 30 Beitragsjahren eine Altersrente gezahlt. Erwerbsunfähige bekamen eine Invalidenrente. Zu der Zeit war die durchschnittliche Lebenserwartung erheblich niedriger als heutzutage.

Der Rentenversicherung Beitragssatz betrug 1891 bei der Einführung der Rentenversicherung der Arbeiter 1,7 % des Arbeitsentgelts. Dabei wurde der Rentenversicherung Beitragssatz gedrittelt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernahmen je ein Drittel; staatliche Zuschüsse aus Steuergeldern finanzierten das letzte Drittel.

Rentenversicherung: ergänzende Sozialversicherungen und Erweiterung des Rentenversicherungsmodells

Otto von Bismarck fügte zur Rentenversicherung der Arbeiter 1883 Krankenversicherungs-und 1884 Unfallversicherungsregelungen hinzu. Damit kam es zur Sozialversicherung. Am 9 Juni 1911 legte die Reichsversicherungsordnung in ihrem Vierten Buch die rechtlichen Regeln für die Rentenversicherung der Arbeiter dar und führte außerdem Hinterbliebenenrenten ein.

Am 20. Dezember 1911 entstand aufgrund des Versicherungsgesetzes für Angestellte nun auch für Angestellte eine eigene Rentenversicherung. Zwar bezog sich das Invalidität- und Alterssicherungsgesetz bereits auf Angestellte, diese aber pochten auf eine unabhängige, eigenständige Versicherung speziell für Angestellte. Am 1. Januar 1913 wurde ihre Forderung Wirklichkeit.

Finanzielle Krisen der Rentenversicherung

Ursprünglich basierte die Rentenversicherung auf einem System des Ansparens der eingegangenen Beiträge. Die Inflation und Hyperinflation während der Jahre 1914 bis 1923 vernichtete den größten Teil der angesparten Summe für spätere Rentenauszahlungen.

Die Weltwirtschaftskrise zwischen 1929 und 1933 erforderte drastische Leistungskürzungen, nachdem die Verluste zuvor noch durch Steuermittel und aktuelle Renteneinzahlungen weitgehend aufgefangen werden konnten.

Der Sinn der Rentenversicherung, im Alter ein finanziell einigermaßen abgesichertes Leben führen zu können, entsprach nicht mehr der Realität. Die Rentenzahlungen waren nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Eigene Kinder oder im Extremfall die staatliche Fürsorge mussten alte aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Menschen finanzieren.

Bei niedrigen Rentenzahlungen blieb es zunächst bis in die 1950er Jahre hinein, wobei diese bis zur Hälfte aus Steuereinnahmen finanziert wurden.

Rentenversicherung Beitragssatz: Umstellung des Finanzierungssystems

1957 trat eine Rentenreform in Kraft, bei der die bis heute praktizierte Umlagefinanzierung beschlossen wurde. Die Rentenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte erhob von ihren Versicherten und deren Arbeitgebern einen Beitragssatz in Höhe von 14 % des Bruttolohns, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte übernahmen.

Die eingenommenen Beitragssätze werden seitdem nicht mehr angespart, sondern unmittelbar nach ihrer Einzahlung in die Rentenversicherung an die aktuellen Rentner ausgezahlt.

Rentenversicherung Beitragssatz: Vorteile der Umlagefinanzierung

Aufgrund der Umlagefinanzierung stiegen die Rentenauszahlungen umgehend. Außerdem passt sich so die Rentenhöhe laufend an die Bruttolohnentwicklung an. Ein Desaster der Kapitalvernichtung wie zu Zeiten der großen Inflationen und der Wirtschaftskrise kann sich beim Umlagesystem statt eines Ansparsystems nicht mehr ereignen. Darin besteht ein wesentlicher Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber privaten Rentensparplänen und vergleichbaren Versicherungsmodellen.

Rentenversicherung Beitragssatz: Nachteile der Umlagefinanzierung

Der Erfolg eines Umlagefinanzierungssystems der Rentenversicherung über den Beitragssatz hängt wiederum stark von der Zahl im Arbeitsleben stehender Beitragszahler ab.

Bei hoher Arbeitslosigkeit, einer überdurchschnittlichen Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse mit extrem niedrigen Stundenlöhnen sowie Teilzeitjobs sinken die Erträge der Rentenversicherung Beitragssätze.

Beamte und viele Selbstständige zahlen gar nicht erst in die Rentenbeitragskasse ein. Außerdem werden Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze für den Rentenversicherung Beitragssatz nicht herangezogen Hinzu kommt die deutlich gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung.

Als Resultat wird es inzwischen schwieriger, über die Umlagefinanzierung Renten in einer Höhe auszuzahlen, die einem Arbeitsleben und geleisteten Rentenversicherung Beitragssätzen gerecht werden.

Die einst kräftig einzahlenden geburtenstarken Jahrgänge gehen allmählich selbst in Rente, die nachfolgenden Generationen zählen weniger Köpfe. Mehr Rentenversicherungseinzahler müssen künftig für einen Rentner der alten Generation sorgen.

Rentenversicherung Beitragssätze beim Umlagesystem: Überblick bis heute

Bei der Umstellung des Rentensystems auf die Umlagefinanzierung ab 1. Juni 1957 betrug der Rentenversicherungsbeitragssatz 14 % vom Arbeitsentgelt. Erst 1968, 1969 und 1970 gab es eine Erhöhung des Rentenversicherung Beitragssatzes um jeweils ein Prozent. In den Jahren 1973 bis-1983 pendelte der Satz zwischen 18 %, 18,5 % und 18,7 %, bis Mitte 1985 ein neues Maximum von 19,2 % erreicht wurde.

Danach reduzierte sich der Rentenversicherung Beitragssatz kontinuierlich, bis er 1993 17,5 % erreichte, ein Tiefstand seit den ersten Jahren der Rentensystemumstellung, der seither nicht wieder eintrat. Bereits 1994 ging die Entwicklung wieder nach oben auf 19,2 %, erreichte 1997 sogar 20,3 %, um dann allmählich auf 18,7 % im Jahr 2015 abzusinken, wo er sich seither befindet.

Rentenversicherung Beitragssatz als Stellschraube

Der Rentenversicherung Beitragssatz ist neben dem Renteneintrittsalter eine der Stellschrauben im deutschen Rentensystem.
Übersteigen die Rentenbeitragseinnahmen die Ausgaben über einen bestimmten Zeitraum, sodass Rücklagen von mehr als 1,5 Monatsausgaben auflaufen, muss der Rentenversicherung Beitragssatz gesenkt werden.

Das bei Einführung der Rentenversicherung gültige reguläre Renteneintrittsalter von 70 Jahren war bereits 1916 auf 65 Jahre herabgesetzt worden. Aufgrund der jetzigen demographischen Entwicklung wird über eine schrittweise Anhebung auf 67 oder wieder 70 Jahre nachgedacht.

Neben außer dem Rentenversicherung Beitragssatz und dem Renteneintrittsalter kommen noch einige Anpassungen dazu, deren Erläuterung allerdings den Rahmen dieses Artikels überschreiten würde.

Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zusammengefasst

Seit dem 1. Januar 2005 wird nicht mehr unterschieden zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten. Beides läuft jetzt unter Deutsche Rentenversicherung.

Fazit

Der Rentenversicherung Beitragssatz begleitet die deutsche Rentenversicherung seit ihrer Einführung. Seine Höhe schwankt. In Zeiten einer guten Wirtschaftskonjunktur sinkt er häufig, da sich aus den laufenden Beitragseinnahmen nicht mehr als 1,5 Monatsausgaben anhäufen dürfen.

Das Umstellen von einem Ansparsystem auf eine Umlagefinanzierung vermeidet Wertverluste durch Inflationen und Wirtschaftskrisen. Jedoch verursacht die aktuelle demographische Entwicklung der Rentenversicherung einige Probleme.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1