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Bestätigt dieser Fall die vielfach vermutete Amtswillkür in Jobcentern? Trotz richterlichen Beschlusses zahlt ein Jobcenter keine Leistungen!

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Fremde Schuhe als Sanktionsgrund

Wegen eines fremden Schuhpaares im Wohnungsflur werden einer Hartz-IV-Empfängerin die Leistungen gestrichen. Das Jobcenter vermutet Sozialbetrug und behauptet, die Frau leben zusammen mit ihrem Partner in einem Haushalt.

Vor Gericht setzt die Leistungsempfängerin durch, dass der Bescheid aufgehoben wird. Das Jobcenter muss wieder zahlen – verweigert dies aber, trotz richterlichen Beschlusses!

Näheres zum Fall

Eine Frau aus Soest ist alleinerziehende Mutter und lebt zusammen mit ihrem Kind in einer Wohnung.

Der Außendienst des Jobcenters macht einen Hausbesuch bei der Leistungsempfängerin und entdeckt im Wohnungsflur ein „fremdes Paar Schuhe“, Männerschuhe. Der Außendienst meldet dies dem Jobcenter, welches der Leistungsbeziehern daraufhin vorwirft, mit ihrem Partner zusammen zu leben. Das Jobcenter stellte per Bescheid die Leistungen ein. Der Streit landete vor dem Sozialgericht Soest.

In der Verhandlung stellte die Bremer Rechtsanwaltskanzlei Rightmarkt, die die Frau engagierte, klar, dass es sich bei den Herrenschuhen um jene des Ex-Mannes handelte. Dieser sei als Vater der gemeinsame Kinder häufiger zu Besuch bei der Leistungsempfängerin.

Anwalt stellt Eilantrag – Jobcenter widersetzt sich

Aufgrund der Streichung der Leistungen konnte die alleinerziehende Mutter ihre Miete und andere Verbindlichkeiten nicht zahlen. Es entwickelte sich immer mehr eine finanzielle Notlage, weshalb ihr Anwalt Eilrechtsschutz beim Sozialgericht beantragt. Die Richter geben diesem statt und verpflichten das Jobcenter zur Zahlung der einbehaltenen Leistungen.

Doch die Leistungsempfängerin wartet vergeblich auf die Gelder. Der Anwalt vermutet zunächst ein Missverständnis und erkundigt sich telefonisch beim Jobcenter. Die Begründung für die einbehaltenen Leistungen lautete vom zuständigen Sachbearbeiter: Seiner persönlichen Meinung nach sei das Urteil des Sozialgerichtes Soest falsch.

Daher habe er die Gelder trotz richterlichen Beschlusses nicht ausgezahlt und stattdessen Beschwerde vor Gericht eingereicht. Über diese Beschwerde hatte das Gericht aber noch nicht geurteilt.

Verhalten des Jobcenters sorgt für Unverständnis

Sowohl der Anwalt der Leistungsempfängerin als auch Gerichtsmitarbeiter konnten sich das Verhalten des Jobcenters, sich gegen ein rechtskräftiges Urteil zu widersetzen, nicht erklären. Der Anwalt beschließt ein Zwangsgeld zu beantragen, um den Hartz IV Anspruch pfänden zu lassen.

In der Zwischenzeit hatte die Hartz-IV-Empfängerin jedoch die ausstehenden Leistungen erhalten. Das Jobcenter hatte sich vermutlich doch noch besonnen, nachdem auch die Lokalzeitung über den Fall berichtete und öffentlich für Aufmerksamkeit sorgte.

Jobcenter-Chef versucht Verhalten zu erklären

Im Gespräch mit dem „Soester Anzeiger“ bestätigte der Leiter des Jobcenters Soest, Martin Steinmeier, sogar, dass der Mitarbeiter zunächst hoffte, das Landessozialgericht würde zu einem schnellen Urteil kommen. Da das Verfahren noch einige Wochen dauern könnte, habe man sich entschlossen, vorerst zu zahlen.

Der Leiter des Jobcenters ließ es sich jedoch nicht nehmen, zu betonen, dass die Mutter seiner Ansicht nach nicht mittellos gewesen sei. Sie hätte noch Kindergeld und Elterngeld zur Verfügung gehabt.

Wenngleich diese Leistungen nicht reichen, um einen Haushalt mit zwei Kindern zu versorgen, entschuldigt es nicht, dass sich der Sachbearbeiter des Jobcenters gegen einen Gerichtsbeschluss widersetzt hatte.

Bildquelle: © Brian Jackson – Fotolia.com

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