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Für Verheiratete gibt es eine ganz besondere Möglichkeit, Steuern zu sparen. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Wahl der Steuerklassen-Kombination. In diesem Artikel möchten wir uns dabei insbesondere die Variante der Steuerklasse IV und IV mit Faktor widmen. Hier erfahren Sie, was die Vorteile dieser Kombination sind.

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Eine Heirat kann viele Vorteile haben
  • Freie Wahl zwischen Kombinationen der Steuerklassen
  • Steuerklasse IV mit Faktor: Das sind die Vorteile
  • So wählen Sie die richtige Steuerklassen-Kombination für sich aus
  • Tipps und Tricks

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Eine Heirat kann viele Vorteile haben…

Abgesehen von einem schönen traditionellen Brauch und dem womöglich schönsten Moment im Leben ist eine Heirat auch in steuerlicher Hinsicht recht interessant. Wenn man verheiratet ist, ergeben sich plötzlich eine Menge interessanter Vorteile. So kann man beispielsweise bei der Wahl der Steuerklasse profitieren, bei Versicherungen und beim Rentenanspruch sparen.

Freie Wahl zwischen Kombinationen der Steuerklassen

Nun kommt allerdings ein Vorteil, der auch heute noch gilt und sehr gerne von Verheirateten genutzt wird. Zur Wahl stehen verschiedene Möglichkeiten der Steuerklassen, oder genauer gesagt die Kombination aus verschiedenen Steuerklassen.

Zur Auswahl stehen:

  • Steuerklasse IV und IV
  • Steuerklasse IV und IV mit Faktor
  • Steuerklasse III und V

Die Steuerklassen werden in den jeweiligen Kombinationen auf die Ehepartner aufgeteilt. So bekommt zum Beispiel einer der Ehepartner die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V.

Aber warum das Ganze? Ganz einfach. In einer bestimmten Konstellation können die Eheleute eine Menge Steuern sparen. Welche Kombination oder Konstellation die beste für beide ist, hängt unter anderem davon ab, wie viel jeder einzelne der Partner verdient.

Hier sind ein paar Beispiele:

  • 1. Erhalten beide Ehepartner in etwa das gleiche Gehalt, so eignet sich die Kombination Steuerklasse IV und IV am besten. Eventuell auch IV und IV mit Faktor.
  • 2. Wenn einer der beiden Ehepartner nichts verdient oder nur wenig, der andere aber wesentlich mehr, so lohnt sich die Kombination III und V.

Das Ehegattensplitting

Der größte Vorteil für Eheleute ergibt sich aber durch das sogenannte Ehegattensplitting. Für Verheiratete gilt, dass man automatisch zusammenveranlagt wird – und zwar ohne, dass man einen Antrag stellen muss. Die Zusammenveranlagung wird also ganz automatisch durchgeführt.

Das Ehegattensplitting bedeutet, dass beide Eheleute steuerlich so behandelt werden, wie eine einzige Person. Damit spart man nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Geld. Die Ehepartner geben nämlich nur eine Steuererklärung ab, und zwar eine gemeinsame. Steuerlich wird man so wie eine einzige Person behandelt.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting werden beide Ehepartner so behandelt, als würde es sich um eine einzige Person handelt. Beide Ehepartner geben zusammen die gemeinsame Steuererklärung ab. Nun wird geschaut, wie viel beide in Summe verdient haben. Dieser Betrag wird nun halbiert, um zu sehen, wie viel im Schnitt eine der Personen verdient hat.

Dann wird berechnet, wie viele Steuern gezahlt werden müssen. Das Schlaue hieran ist, dass sich so der Steuersatz unter Umständen ändern kann. Und zwar am meisten dann, wenn eine Person sehr viel mehr verdient, als die andere. Verdienen beide Ehepartner gleich viel, so entsteht überhaupt kein Effekt.

Steuerlicher Erklärung: Dass man beim Splitting Steuern sparen kann, liegt daran, dass wir in Deutschland eine progressive Besteuerung haben. Der Steuersatz erhöht sich mit dem Einkommen. Je mehr man verdient, desto mehr Prozent muss man abgeben.

Wenn nun beide Ehepartner wie eine Person behandelt werden und dabei beide unterschiedlich hoch verdient haben, wird durch die Zusammenlegung rein rechnerisch der Steuersatz des Besserverdieners verringert. Er muss weniger Steuern zahlen, wodurch sich ein enormer finanzieller Vorteil ergeben kann. Er wird größer, je höher der Unterschied zwischen den Gehältern der Ehepartner ist.

Wichtig: Wenn Sie als Ehepaar trotzdem lieber getrennt eine eigene Steuererklärung abgeben möchte, dann ist dies natürlich auch möglich. Für diesen Fall muss man lediglich auf Seite 1 des Mantelbogens ein Kreuzten unter dem Punkt „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ setzen.

Der Vorteil eines Einzelveranlagung ist, dass das Finanzamt damit die Einnahmen und Aushaben eines Ehegatten exakt zuordnet. Dadurch kann genau diese eine Person dadurch profitieren – zum Beispiel von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, wenn er tatsächlich auch diese gezahlt hat. Auf einen Antrag hin können Ehepaare diese Ausgaben aber auch je zur Hälfte anrechnen lassen.

Steuerklasse IV mit Faktor: Das sind die Vorteile

Wenn die Eheleute um und bei ein gleich hohes Gehalt beziehen, dann lohn sich die Steuerklasse IV mit Faktor. Vorteilhaft ist diese Steuerklassen-Kombination vor allem deshalb, weil Steuernachzahlungen meist vermieden werden können.

Allerdings ist diese Kombination noch nicht sehr alt – vor dem Jahr 2009 konnten Ehepaare nur zwischen zwei Kombinationen der Steuerklassen wählen:

  • Steuerklasse III und V
  • Steuerklasse IV und IV

Seit dem Jahr 2009 können sich Ehepaare nun zusätzlich auch für die Steuerklasse IV und IV mit Faktor entscheiden. Durch den Faktor kann das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigen.

Das bedeutet, dass das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommenssteuerschuld des Ehepaares berechnet. Anschließend wird diese dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Auf diese Weise kann man Steuernachwahlen fast gänzlich vermeiden.

Anmerkung zum Ehegattensplitting

Wenn man verheiratet und verpartnert ist, wird man bei den Steuern automatisch zusammen veranlagt. Das soll bedeuten, dass man steuerlich so wie eine einzige Person behandelt wird. Man selbst und der Partner gibt zu diesem Zweck auch nur eine gemeinsame Steuererklärung ab. Auf diese Weise wird man dann steuerlich wie eine einzige Person behandelt.

Das spart nicht nur Zeit, sondern häufig sogar noch Steuern. Die Steuern werden dabei dadurch gespart, dass die Einkommenssteuer nun mit einer anderen Art berechnet wird. Und das Rechenverfahren, dass sich dahinter verbirgt, nennt sich Ehegattensplitting.

Interessant: Generell gilt, dass die Steuern höher werden, je größer das Einkommen ist. Wenn nun beide Ehepartner eine gemeinsame Steuerklärung abgeben, funktioniert das alles aber ein bisschen anders.

1. Das Finanzamt errechnet das gemeinsame Gesamtjahreseinkommen von Ehemann und Ehefrau und halbiert die Betrag. Anschließend berechnet es für diese eine Hälfte die Einkommenssteuer.

2. Nun wird die errechnete Einkommenssteuer wieder verdoppelt. Dies ist dann die Einkommenssteuer, die das Ehepaar zahlen muss.

Durch diese Rechnung zahlen Ehepartner mit Ehegattensplitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommenssteuer einzeln für sich berechnen lässt.

So wählen Sie die richtige Steuerklassen-Kombination für sich aus

Verdient ein Ehepartner etwa 60 Prozent des gesamten Familienverdiensten, so ist ein Wechsel in die Steuerklasse III und V ratsam. Wichtig ist dabei nur, dass der Besserverdienende in die Steuerklasse III kommt. Damit hat dieser dann nämlich deutlich weniger Abzüge.

Der Nachteil ist, dass je größer die Schere zwischen den beiden Gehältern ist, desto höher ist am Ende des Jahres meist auch die Steuernachzahlung. Der Grund hierfür ist, dass in der Steuerklasse V über das Jahr hinweg zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird, die dann am Ende des Jahres nachgefordert werden kann.

Tipps und Tricks

Wer sich für die Steuerklassen IV und IV mit Faktor entscheidet, der verpflichtet sich damit auch zur Abgabe einer Steuerklärung. Wenn man sich noch nicht ganz sicher ist, ob die Steuerklassen-Kombination IV und IV mit Faktor die richtige für einen ist, dann sollte man sich am besten mit einem Berater kurzschließen. Diese gibt es mittlerweile auch von Vereinen, sodass keine hohen Kosten anfallen.

Für die meisten Berater gehört es zum Tagesgeschäft, die richtige Steuerklasse zu finden, die für einen die günstigste Lösung darstellt.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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