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Der Vorstoß von Andrea Nahles hatte im vergangenen Jahr für jede Menge Aufregung gesorgt. Alleinerziehenden sollten Leistungen für ihre Kinder nämlich teilweise gestrichen werden. Zum Glück machte die Arbeitsministerin jedoch einen Rückzieher…

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Zuvor hatte diese nämlich vorgesehen, dass Alleinerziehende, welche Hartz-IV-Leistungen beziehen, schlechter gestellt werden sollten. Doch auf die angedachten Änderungen für Alleinerziehende im Rahmen der geplanten Rechtsvereinfachungen zu Hartz IV wurde letztendlich verzichtet. Dies erklärte im vergangenen Jahr eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums.

Bei den Änderungen ging es zunächst um Abzüge von Hartz-IV-Leistungen für die Zeiten, in denen sich das Kind bei dem anderen Elternteil aufhält. Hiergegen hatten die Opposition sowie zahlreiche Sozialverbände protestiert.

Die Pläne der Arbeitsministerin hätten unter anderem dazu geführt, dass Alleinerziehende für jeden Tag, den das Kind beim Ex-Partner verbringt, Abzüge gehabt hätten.

Die Opposition begrüßte den Rückzieher der Arbeitsministerin. Zudem forderte Katja Kipping, die Vorsitzende der Linkspartei, die Rücknahme des gesamten Hartz-IV-Gesetzes. Es würde schließlich nicht ausreichen, dass Nahles im letzten Moment eine „unnötige soziale Grausamkeit“ streiche.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt an dem Vorhaben von Andrea Nahles war zudem, dass die Leistungskürzungen wohl auch zu mehr Zwietracht zwischen den Eltern führen könnten. Denn mit jedem Tag, den das Kind beim anderen Partner verbringt, würde die eigene Hartz-IV-Leistung des Kindes gekürzt werden. Das hier Streitpunkte innerhalb der Familien entstehen würde, wäre somit laut Ansicht einiger Experten vorprogrammiert.

Bildquelle: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

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